Aktuelles

18. Juni 2013

Mitverschulden an unfallbedingter Kopferverletzung bei Fahren ohne Fahrradhelm

Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies hat – trotz Fehlens einer allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer – das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden. Im konkreten Fall ging es von einem Mitverschuldensanteil von 20% aus (Urteil vom 05.06.2013, Az.: 7 U 11/12).

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18. Juni 2013

Steuerminderung durch endgültigen Verlust im EU-Ausland

Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, schloss mit einer niederländischen Firma einen Vertrag über den Kauf von Ferienpark-Chalets in Belgien. Die Wohnungen sollten an Feriengäste vermietet werden. In der Folge scheiterte die Durchführung des Vertrages. Die Klägerin erlitt einen finalen Schaden.
Das Finanzgericht Köln führt aus, dass die Nichtberücksichtigung des finalen Verlusts aus der beabsichtigten Eröffnung einer Betriebsstätte in Belgien gegen die im Unionsrecht verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt. Es beruft sich dabei auf den Gerichtshof der Europäischen Union –EuGH– der mit Urteil vom 21.2.2013, Rs. C 123/11, A Oy, entschieden hat, dass finale Auslandsverluste im Ansässigkeitsstaat der „Mutter“ berücksichtigt werden müssen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision um Bundesfinanzgericht zugelassen.

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18. Juni 2013

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

In seiner Sitzung vom 07.06.2013 hat der Bundesrat keine Einwendungen mehr gegen das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte erhoben. Dieses wird nun am 01.07.2014 in Kraft treten. Kernpunkte des Gesetzes sind die Abschaffung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in der heutigen Form und die Möglichkeit einer früheren Erteilung der Restschuldbefreiung. Einige Komplexe des Gesetzes werden jedoch bereits ab Verkündung in Kraft treten, insbesondere betrifft dies die Möglichkeit der Durchführung von Insolvenzplanverfahren auch im Falle von Verbraucherinsolvenzverfahren und die Neuregelungen zum Ausschluss der Kündigung von Genossenschaftsanteilen durch den Insolvenzverwalter

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18. April 2013

BGH: Gesellschafterkredite unterliegen generell der Insolvenzanfechtung

Durch einen Gesellschafter seiner Gesellschaft fortlaufend zur Vorfinanzierung der von ihr abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gewährte Kredite können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes anfechtungsrechtlich einem Kontokorrentkredit gleichgestellt sein. In diesem Falle beschränkt sich die Anfechtung auf die Rückführung des jeweils höchsten Darlehensstandes.
BGH, Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 7/12

Der BGH hat entschieden, dass anders als noch zu Zeiten der alten „Eigenkapitalersatzregeln“ vor Inkrafttreten des MoMiG nunmehr jedes Gesellschafterdarlehen bei Eintritt der Gesellschaftsinsolvenz in den Nachrang verwiesen sei. Die Anfechtung beschränkt sich darum nicht mehr nur auf Fälle, in denen zurückgezahlte Gesellschafterdarlehen eigenkapitalersetzend waren. Auch kurzfristige Überbrückungskredite, die ein Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin gewährt hat, sind ohne Weiteres anfechtbar.

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18. April 2013

Anlegerschutz betrettend ein Wirtschaftsprüfertestat hinsichtlich eines zwischenzeitlich überholten Stichtags

Ansprüche wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen können uneingeschränkt neben den gesetzlichen Prospekthaftungsansprüchen (sofern deren persönlicher Anwendungsbereich für die Beklagte überhaupt eröffnet sein sollte) geltend gemacht werden (§ 13 Abs. 1 VerkProspG, § 47 Abs. 2 BörsG; siehe jetzt § 21 Abs. 5 S. 2 VermAnlG und § 25 Abs. 2 WpPG). In dem entschiedenen Fall hat der BGH festgestellt, dass ein im Jahr 2004 erteilter Bestätigungsvermerk zum Stichtag des Jahresabschlusses für 2003 Bedeutung für die 2005 gefassten Erwerbsentschlüsse der Anleger haben konnte. Die tatsächliche Vermutung, dass es dem Anleger für seine Entscheidung auf die Richtigkeit aller wesentlichen Prospektangaben ankommt, erfasst solche Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat grundsätzlich auch dann, wenn es sich auf einen abgelaufenen Stichtag bezieht.
Ein solcher Bestätigungsvermerk begründet zumindest das Vertrauen, dass die Anlage in dem bestätigten Umfang zu dem maßgeblichen Zeitpunkt keine Mängel aufwies, die zur Verweigerung oder Einschränkung des Testats hätten führen müssen. Auch wenn bis zur Anlageentscheidung mit der zwischenzeitlichen Erstellung eines neuen Testats zu rechnen gewesen sein mag, wirkt dieses Vertrauen insoweit fort, als der Anleger nur mit einer seither eingetretenen Veränderung der Verhältnisse rechnen muss, nicht aber damit, dass zu dem für den im Prospekt wiedergegebenen Bestätigungsvermerk maßgeblichen Prüfungszeitpunkt strukturelle Mängel der Anlage bestanden, die sich noch auswirken.
Erst wenn zwischen dem Prüfungsstichtag und dem Anlageentschluss eine so lange Zeit verstrichen ist, dass mit wesentlichen, auch die Grundlagen des Unternehmens erfassenden Änderungen der Verhältnisse gerechnet werden muss, kann die durch Lebenserfahrung begründete Vermutung der Ursächlichkeit des unrichtigen Bestätigungsvermerks für die Anlageentscheidung nicht mehr eingreifen.
BGH 21.2.2013, III ZR 139/12

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10. April 2013

BGH: Vermieter kann Hunde- und Katzenhaltung nicht grundsätzlich verbieten

Der BGH hat am 20.03.2013 entschieden, dass eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, die die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich untersagt, unwirksam ist. Durch eine solche Klausel werde der Mieter unangemessen benachteiligt, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbiete. Die Unwirksamkeit dieser Klausel führe allerdings nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne Rücksicht auf andere Personen halten kann. Sie habe vielmehr zur Folge, dass eine Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss.
(BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12)

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08. November 2012

BVerfG entscheidet über Absprachen im Strafprozess

Bisher war es nahezu gängige Praxis, dass vor einem strafrechtlichem Hauptverhandlungstermin sich der Verteidiger des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft über das Strafmaß verständigten. Gerade bei Insolvenzstraftaten war dies üblich.

Die sogenannten Deals stehen jetzt aber vor einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Hier wird eingewandt, dass diese Praxis mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar sei.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird. Deutliche Kritik an den Deals äußerte das Gericht bereits.

Sollten Sie weitergehende Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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18. September 2012

BGH: Unterlassener Hinweis in Wertpapier Verkaufsprospekt auf Gewinnabführungsvertrag kann Schadenersatzansprüche zur Folge haben.

Der BGH (Bundesgerichtshof hat in einer heutigen Entscheidung (18.09.2012, XI ZR 344/11) ausgeführt, dass dann, wenn in einem Wertpapier Verkaufsprospekt nicht ein bestehender Gewinnabführungsvertrag dargestellt wird, die zu Schadenersatzansprüchen eines geschädigten Anlegers führen kann.

In dem dem BGH zur Entscheidung vorliegenden Fall war es so, dass der Beklagte zu 73% Mehrheitsaktionär mwar und durch einen Gewinnabführungsvertrag nahezu allein steuern konnte, wie Gelder bei der Tochtergesellschaft verwendet werden. Dies führte dann aufgrund von Einzelanweisungen zu hohen Zahlungen der beherrschten Gesellschaft an den Beklagten.

Eine Darstellung dieses Gewinnabführungsvertrages in dem Wertpapier Verkaufsprospekt erfolgte dabei nicht.

Von einem geschädigten Anleger wurde der Beklagte daher auf Zahlung von Schadenersatz erfolgreich in Anspruch genommen. Auch diese Entscheidung zeigt, dass die Rechtsprechung zu Recht hohe Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit von Wertpapier Verkaufsprospekten stellt, die den Anlegerschutz weiter stärken.

Sollten Sie weitergehende Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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12. September 2012

BVerfG: Der Europäische Stabilitäts Mechanismus (ESM) ist mit Auflagen verfassungsgemäß.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als höchstes bundesdeutsches Gericht für die Auslegung der bundesdeutschen Verfassung, dem Grundgesetz (GG), hat heute über die in letzter Zeit häufig und heftig diskutierten Fragen des Europäischen Stabilitäts Mechanismus (ESM – oder auch Fiskalpakt) entschieden.

Dabei bestand verfassungsrechtlicher Streit darüber, ob die Volksvertreter ausreichend in die Entscheidung der Bundesregierung eingebunden waren und ob nicht die eigentliche Höchstgrenze von 190 Milliarden EUR überschritten wird.

Zum Teil wird diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als eine der schwierigsten und weitreichendsten in der Geschichte des Gerichts erklärt. Dem dürfte im Rahmen der immer weitreichenderen Einflussnahme des Europäischen Rechts durchaus zutreffend sein, da die nationalen Gerichte sich immer mehr Raum erkämpfen müssen.

Das BVerfG hat den ESM im Wesentlichen allerdings als verfassungsgemäß erachtet. Dies allerdings – wie zu erwarten war – mit vermeintlichen Auflagen an die Politik. Denn, so die Karlsruher Verfassungshüter, muss gewährleistet sein, dass die Bürger über Ihre Volksvertreter entsprechenden Einfluss auf die Entscheidungen nehmen können. Zum anderen, dass der bislang abgesteckte Höchstrahen von 190 Milliarden EUR nicht überschritten werden darf, ohne dass die finanzierende Bevölkerung über deren Vertreter nicht Einfluss nehmen kann.

Zur weitergehenden Information auf dieses aktuelle Thema fügen wir anliegend einen Link auf die Pressemitteilung des BVerfG bei. Auf deren Seiten können Sie auch das Urteil entsprechend abrufen.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BVerfG

10. September 2012

OLG Schleswig: Zinssatz von 48% für eine Grundschuld ist sittenwidrig und darf im Grundbuch nicht eingetragen werden.

Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG Schleswig) hat in einer Entscheidung vom 05.09.2012 (Az..: 2 W 19/12) ausgesprochen, dass eine mit 48% zu verzinsende Grundschuld sittenwidrig ist und nicht fähig, im Grundbuch eingetragen zu werden.

Üblicherweise lassen sich Immobilien finanzierende Geldinstitute Zinsen mit der Grundschuld im Grundbuch eintragen, die weiter über dem mit dem kreditnehmenden Kunden vereinbarten Zinssatz hinausgehen. Deutlich zweistellige Zinssätze sind dabei keine Seltenheit. Hintergrund – so die finanzierenden Geldinstitute – soll dabei sein, dass auch ein etwaig erhöhter Aufwand bei notleidenden Immobilienfinanzierungen mit abgedeckt werden soll, der so pauschaliert wird.

Im konkreten Fall war es allerdings so, dass ein Pfandleihunternehmen sich einen derartigen Zinssatz versprechen ließ und zur Begründung auch § 10 der Pfandleihverordnung heranzog, wonach der Pfandleiher auch weitere Kosten seines Geschäftsbetriebes fordern kann.

Hier intervenierte das OLG Schleswig, da ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe und damit von einer Sittenwidrigkeit des Zinssatzes auszugehen ist. Wegen der Sittenwidrigkeit besteht somit auch ein Eintragungshindernis, welches vom Grundbuchamt zu beachten ist.

Die Entscheidung stellt sicherlich einen extremen Ausnahmefall dar. Aber immer wieder fragen sich Kreditnehmer, die eine Immobilie finanzieren wollen, wo die Grenzen der Sittenwidrigkeit liegen. Eine starre Grenze hierfür gibt es sicherlich nicht und vieles ist der Einzelfallentscheidung der Gerichte vorbehalten. Dennoch sollten horrende Grundschuldzinsen nicht einfach lautlos akzeptiert werden.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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01. September 2012

OLG Köln: Schadenersatzansprüche gegen den AWD von 16 Anlegern zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat die Berufung von 16 Anlegern gegen den AWD auf Schadenersatz zurückgewiesen (Urteil vom 30.08.2012, Az.: 18 U 42/11 u.a.).

Hintergrund war, dass die Kläger sich an einem sogenannten Immobilienfonds beteiligten und diese Beteiligung durch den AWD vermittelt wurde. Die Kläger meinten, dass sie über etwaige Haftungsgefahren nicht ausreichend aufgeklärt worden sein und auch eine unrealistische Rendite versprochen sei. Insofern sei der Anlageprospekt fehlerhaft, womit eine Haftung aus sogenannter Prospekthaftung ins Feld geführt wurde.

Des Weiteren seien die Kläger über hohe Provisionszahlungen an den AWD von 15% und mehr nicht aufgeklärt worden.

Dem trat sowohl das Landgericht in 1. Instanz als auch das Oberlandesgericht in 2. Instanz entgegen. Dabei wurde ausgeführt, dass der Anlageprospekt klar und unmissverständlich sei. Eine Haftung aus Prospekthaftung scheide daher aus.

Wegen der erhöhten Provisionen trugen die Kläger die Beweislast. Aber die durchgeführte Beweisaufnahme, in der auch der frühere Vorstandsvorsitzende der AWD Holding AG, Carsten Maschmeyer, vernommen wurde, konnte die Behauptung der Kläger nicht stützen. Da der Beweis mithin nicht erbracht wurde, scheiterten die Anleger mit Ihrem Begehren auf Rückzahlung der Einlagen.

Schlussendlich stützte das OLG Köln seine Entscheidung auch auf Verjährung.

Gerade im Bereich der Prospekthaftung und bei Zahlung überhöhter Provisionen, über die nicht aufgeklärt wird, ist vieles im Graubereich anzusiedeln. Zwar ist die Rechtsprechung grundsätzlich als verbraucherfreundlich zu qualifizieren. Ein pauschales Abstellen auf die Grundsätze der Prospekthaftung verbietet sich aber.

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29. August 2012

AG Frankfurt a.M. erachtet GEMA auch für anonyme Urheber für zuständig.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat letztlich die sogenannte GEMA Vermutung gestärkt und ausgeurteilt, dass auch für anonyme Urheber der Schutz der GEMA gilt.

Im konkreten Fall war es so, dass ein CD Hersteller eine Musik CD einer konkreten Musikband herausbrachte und sich darauf auch ein Musikstück befand, dessen Urheber nicht mit bürgerlichem Namen sondern nur mit dessen Pseudonym benannt war.

Der CD Hersteller verweigerte die Zahlung von Schadenersatz mit Hinweis darauf, dass der Urheber einer anderen Verwertungsgesellschaft angehöre.

Die GEMA berief sich allerdings auf die sogenannte GEMA Vermutung, wonach auch anonyme Urheber durch die GEMA geschützt werden. Dies zumindest solange, bis der CD Hersteller nicht den bürgerlichen Namen des Urhebers preisgebe.

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19. August 2012

BGH: Wenn nicht der Arbeitgeber sondern ein Dritter das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer entrichtet sind die Zivilgerichte für eine Insolvenzanfecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass dann, wenn ein Dritter anstelle des Arbeitgebers das dem Arbeitnehmer geschuldete Entgelt zahlt, bei Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters nicht die Arbeitsgerichte sonder die Zivigerichte zuständig sind.

Verwirrung stiftet diese Entsheidung, weil zunächst der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ausgeurteilt hatte, dass bei der insolvenzrechtlichen Anfechtung von Lohnzahlungen die Arbeitgerichte zuständig sind.

Hier lag die Konstellation allerdings anders. Denn der Arbeitnehmer war nicht bei der zahlenden Insolvenzschuldnerin beschäftigt, sondern bei einer anderen Gesellschaft, wenn er auch auf Baustellen der Insolvenzschuldnerin eingesetzt wurde.

Daher ist dieser Fall anders zu betrachten und der Rechtsweg zu den Zivilgerichten ist eröffnet.

Sollten Sie zu dieser durchaus speziellen Materie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

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12. August 2012

Verbraucherschutz im Internet seit dem 01.08.2012 durch Button Lösung gestärkt

Dabei hat man sich für die sog. Buttonlösung entschieden. Das bedeutet, dass ein kostenpflichtiger Vertrag nur dan zustande kommt, wenn auf der Internetseite zunächst eindeutig darauf hingewiesen wurde. Dies kann zum Beispiel mit einem Button wie kostenpflichtig bestellen geschehen.

In jedem Fall sollen Kostenfallen in dem Kleingedruckten dadurch vermieden werden. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Internetanbieter dies umsetzen.

Vorsicht ist allerdings immernoch bei im Ausland ansässigen Firmen geboten. Hier gelten die Regelungen des deutschen Gesetzgebers nicht unmittelbar.

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03. Juli 2012

BGH: Zwangsvollstreckungsverbot für einzelne Gläubiger gilt im Insolvenzverfahren auch für die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass das allgemeine Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch die Verpflichtung umfasst, die eidesstattliche Versicherung – im Volksmund sog. Offenbarungseid – abzugeben.

Dies war zuvor in den Zivilgerichtlichen Instanzen streitig und ist nunmehr klargestellt worden.

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03. Juli 2012

EU verabschiedet neue Roaminggebühren für Auslandsgespräche mit dem Handy

Wer ab dem 01.07.2012 im EU Ausland telefoniert, zahlt geringere Roaminggebühren. Hierzu ist eine neue Roaming Verordnung in Kraft getreten. Statt bisher 35 Cent pro Minute müssen dann maximal 29 Cent pro Minute gezahlt werden.

Außerdem sollen auch die Preise für Datenroaming sinken.

Bis 2014 sollen dann innerhalb der EU gleiche Preise gelten, auch für Roaming. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung entwickeln wird.

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02. Juli 2012

OLG Schleswig: Extra Kosten für Pfändungsschutzkonto unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, wonach ein normales Girokonto eines Verbrauchers in ein sog. Pfändungsschutzkonto umgewandelt wurde. Dabei erhob die Bank bei einem Girokonto keine Gebühren und gab auch eine sog. Maestro Card aus. Bei Umstellung auf ein n Pfändungsschutzkonto wurde die Maestro Card allerdings eingezogen und für die Führung des Bankkontos wurde ein monatlicher Betrag von 10,90 EUR erhoben.

Dabei urteilte das Gericht, dass die Erhebung einer Gebühr für ein Pfändungsschutzkonto, mit ansonsten gleicher Leistung wie ein Girokonto, eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstelle und ein erhöhtes Entgelt damit nicht gefordert werden könne.

Wegen der Ausgabe der Maestro Card stellte die unverzügliche Ungültigkeit bei Umwandlung des Girokontos ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung dar. Hier könne der Kartennutzungsvertrag als Dauerschuldverhältnis allenfalls ordentlich gekündigt werden.

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16. Mai 2012

BFH: Umsatzsteuerpflicht bei privaten Verkäufen über Ebay

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach auch private Verkäufe über Ebay eine Umsatzsteuerpflicht auslösen können.

Dabei stellte der BFH darauf ab, dass eine nachhaltige Tätigkeit gegeben sein muss. Die Grenzen hierzu sind aber fließend und muss anhand einzelner Kriterien ermittelt werden.

Im zur Entscheidung stehenden Fall sah der BFH diese Kriterien als erfüllt an, da über mehrere Jahre Umsätze in einer Größenordnung von über 100.000,00 EUR erzielt.

Aber auch deutlich darunter liegende Verkäufe werden – auch von den Zivilgerichten – oft als gewerblich angesehen. Die Anzahl der Verkäufe pro Monat schwankt in der Annahme der Gerichte allerdings oftmals. Neben der umsatzsteuerlichen Folge ist die Folge im zivilrechtlichen Bereich, dass bei Privatverkäufen meist keine Widerrufsbelehrungen erteilt werden. Dies wird von Konkurrenten oft mit kostenpflichtigen Unterlassungsansprüchen abgemahnt.

Es kann also durchaus in Betracht kommen, dass man vermeintlich als Privatperson über Ebay handelt, tatsächlich allerdings bereits Gewerbetreibender ist.

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18. April 2012

BVerfG: Abmahnung wegen Filesharing durch Drittnutzer klärungsbedürftig

Nunmehr hat auch das von vielen als oberste Instanz angesehene Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Stellung zu Abmahnungen bei Filesharing bezogen.

Dabei lag dem Gericht ein Sachverhalt zu Grunde, der bei vielen zutreffend sein dürfte. Denn oftmals gelangen Drittnutzer in ein W - Lan Netzwerk und der Betreiber des W – Lan Netzwerks wurde dann durch die Justiz wegen Urherberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen.

Das BVerfG urteilte nunmehr, dass die bisherige Rechtsprechung nicht einheitlich sei und zwar insbesondere im Hinblick darauf, dass den Betreiber eines W – Lan Netzwerkes Überwachungs- und Instruktionspflichten treffen, für jeden potentiellen Dritter, der das Netzwerk nutzen kann.

Wie Sie sehen ist hier viel im Fluss und es sollte der Abmahnwelle nicht allzu schnell nachgegeben werden.

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05. April 2012

Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rollt weiter

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung Ende des Jahres 2011 ergab es sich, dass eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen, die bei Geschäftsabschlüssen auf elektronischem Wege, insbesondere über das Internet bei Online Shops und oder Ebay verwandt worden sind, fehlerhaft wurden.

Insbesondere durch Verschiebung von Paragraphen und Neufassung selbiger wurde in den Widerrufsbelehrungen nunmehr auf falsche Normen verwiesen. Dies wurde von etlichen Wettbewerbern, unter Einschaltung auf Abmahnungen spezialisierter Anwälte, zur Abmahnung genutzt. Oft verbunden mit der Anforderung der entstanden Kosten und Androhung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Von den Gerichten wurden dabei durchaus Streitwerte zwischen 15.000,00 EUR – 20.000,00 EUR angenommen, womit die Kosten der Abmahnung letztlich teurer wurden, als die Erstellung angepasster Widerrufsbelehrungen.

Noch immer ist hier keine Ende in Sicht und es sind oftmals Kleingewerbe treibende, die hier mit den Abmahnkosten überzogen werden.

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03. April 2012

Gaststätten mit offenen WLAN Netzen werden mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt

Seit Jahren läuft bereits eine Abmahnwelle gegen Verbraucher, welche sich über P2P Netzwerke illegal Musik und/oder Filme beschaffen und diese Dateien auch anderen Netzwerknutzern zum Download zur Verfügung stellen. Es hat sich hier nahezu eine Abmahnindustrie von Anwälten entwickelt, die für Urheberrechtsinhaber entsprechendes Vorgehen abmahnen und Schadenersatzansprüche gelten machen.

Bei einigen Internetnutzern hat dies dazu geführt, dass in Gaststätten angebotene offene WLAN Netzwerke genutzt wurden, um sich so die entsprechenden Dateien zu beschaffen. Dabei war der Zugang zu diesen WLAN Netzwerken oft nicht hinreichend gesichert, so dass der Gastwirt nicht nachvollziehen konnte, welcher Gast welche Datei geladen hat. Es könnten zwar die WLAN Netzwerke in Gaststätten abgeschafft werden oder alternativ von einer höheren Zugangssicherheit abhängig gemacht werden. Allerdings ist dies oft für Gastwirte kaum akzeptabel, da das Bereithalten eines WLAN Netzwerkes von den Gästen oftmals erwartet wird und damit ein starkes Konkurrenzmerkmal ist. Sollten Gastwirte hier tatsächlich verantwortlich für Missverhalten ihrer Gäste sein, so würden nicht unerhebliche Einbußen und Forderungen auf sie zukommen.

Es stellt sich daher die Frage, ob eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr hier ohne weiteres auf diese Situation übertragbar ist. Denn seinerzeit hatte der BGH einen privaten WLAN Netzwerk Betreiber als Verantwortlichen für eine Urheberrechtsverletzung angesehen, wenn dieser zwar selbst den Urheberrechtsverstoß selbst nicht begangen hat, aber dies durch Bereithalten eines unzureichend geschützten WLAN Netzwerkes ermöglicht hat.

Hier ist sicherlich viel im Fluss, allerdings zu Lasten der zu Recht verunsicherten Gastwirte.

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02. April 2012

BAG: Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitsnehmers bei Realisierung eines Betriebsübergangs nach ausgesprochener Kündigung

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat in einer jüngeren Entscheidung seine Rechtsprechung konkretisiert und verstetigt, wonach dann, wenn zwar bei Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB noch nicht absehbar war, sich im Laufe der Kündigungsfrist aber ein solcher realisiert. Selbst dann, wenn ein solcher Betriebsübergang zwar noch nicht vollzogen, aber bereits beschlossen ist, so die Richter des BAG, besteht ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebsübernehmer.

Für viele Arbeitnehmer, die von einer derartigen Konstellation eines Betriebsübergangs betroffen sind, sicherlich zum einen eine begrüßenswerte Konkretisierung. Allerdings ist nicht zu unterschätzen, dass derartige Betriebsübergänge oftmals im Stillen beschlossen werden und für den Arbeitnehmer kaum nachvollziehbar ist, wann letztlich der Betriebsübergang beschlossen wurde.

Für betriebsübernehmende Arbeitgeber bestehen hier erhebliche Gefahren, da zum Teil dann nicht abschätzbar ist, ob und welche Arbeitnehmer kraft Gesetzes gem. § 613a BGB übergehen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Schwierigkeiten, da hier die Abgrenzung zwischen einer Betriebsstillegung und anschließender Neugründung und Betriebsfortführung nach Betriebsübernahme zu unterscheiden ist. Dies stellt allerdings meist eine Einzelfallentscheidung dar, die einer sicheren Prognose nur bedingt zugänglich ist.

Zu beachten ist allerdings des Weiteren, dass auch die entsprechenden Fristen des § 613 a BGB analog laufen, dies es zu beachten gilt.

Insgesamt daher sicherlich stets ein mit Unsicherheiten behafteter Bereich.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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23. März 2012

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schränkt Rechte biologischer Väter ein

Der EGMR hat am 22.03.2012 entschieden, dass ein biologischer beziehungsweise mutmaßlich biologischer Vater keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft hat, wenn die Kindsmutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt, entweder weil er mit der Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet war oder weil er die Vaterschaft anerkannt hat. Wenn zwischen diesem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozial-familiäre Bindung besteht, soll der biologische Vater, der ansonsten in keiner Beziehung zum Kind steht, keine Möglichkeit haben die bestehende gesetzliche Vaterschaft anzufechten und dadurch eine Anerkennung zu seinen Gunsten zu erwirken.
( EGMR, 22.03.2012, AZ: 45071/09 und 23338/09)

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20. März 2012

BAG: Altersabhängige Staffelung von Urlaubsansprüche verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom heutigen Tage ausgesprochen, dass altersabhängige Staffelungen von Urlaubsansprüchen gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Vorliegend war es so, dass eine 29 jährige sich dagegen wehrte, dass ihr weniger Urlaubstage nach § 26 TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) zustanden, als ab dem 40. Lebensjahr.

Nachdem das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen hatte, hat das BAG in der Revisionsinstanz der Klägerin Recht gegeben. Denn, so die Bundesarbeitsrichter, verfolgt die Urlaubsstaffelung nicht ein legitimes Ziel, nämlich etwa einem gesteigerten Urlaubsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Es sei nicht ersichtlich, warum bereits ab dem 30. Oder 40. Lebensjahr ein gesteigertes Urlaubsbedürfnis bestehe.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

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08. Februar 2012

AWD Finanzdienstleister erneut zur Rückzahlung verurteilt, hier bei Beteiligung an Fonds IMF 2 und 3

Der Finanzdienstleister AWD wurde vom OLG Naumburg und dem LG Braunschweig erneut zu einer Rückzahlung von Anlegergeldern verurteilt. Betroffen waren die Fonds IMF 2 und 3.

Die Gerichte meinten im Kern, dass der AWD über die Risiken des Totalverlusts nicht ausreichend aufgeklärt habe. Auch das Prospekt des IMF 2 habe nicht ausreichend auf die Risiken des möglichen Totalverlusts hingewiesen. Außerdem, so wohl das LG Braunschweig, sei wegen des möglichen Totalverlusts der IMF 3 grundsätzlich ungeeignet für eine gewünschte Altersvorsorge.

Die vollständigen Urteilsbegründungen liegen uns derzeit noch nicht vor. Sofern dies erfolgt ist, werden wir Sie weiter unterrichtet halten.

Es steht aber zu erwarten, dass dies auch Auswirkungen auf weitere Finanzanlegen haben wird, die der AWD vermittelt hat. So z.B. der Dreiländerfonds in seinen verschiedenen Facetten.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

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01. Februar 2012

BGH verneint Zulässigkeit einer Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip und fordert Abrechnung nach dem Leistungsprinzip

Der BGH hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Leistungsprinzip erfolgen muss und nicht nach dem Abflussprinzip. Im durch den Senat zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter eine Heizkostenabrechnung auf Grundlage der von ihm im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen an das Energieversorgungsunternehmen erstellt. Dies entspricht nach der Senatsentscheidung nicht der Heizkostenverordnung. Vielmehr dürfen nur die im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffkosten abgerechnet werden (Leistungsprinzip), unabhängig von den vom Vermieter erbrachten Abschlägen. Ein derartiger Mangel der Abrechnung kann nicht durch eine Kürzung der Abrechnung gem. § 12 Heizkostenverordnung ausgeglichen werden, sondern vielmehr ist vom Vermieter eine ordnungsgemäße, dem Leistungsprinzip entsprechende Abrechnung zu erstellen.
( BGH, Urteil vom 01. Februar 2012 – VIII ZR 156/11)

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18. Januar 2012

RA Schafmeister Tietel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zuerkannt

Herr Rechtsanwalt Schafmeister, zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen bekommen, den Titel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen.

Diese Befugnis wird bei nachgewiesen besonderen theoretischen Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen verliehen.

Ein weiterer Fachanwaltstitel, der die wirtchaftliche Kompetenz unserer Kanzlei zeigt.

Das gesamte Team von Schafmeister & Partner gratuliert recht herzlich zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung.

Weiterführende Informationen:

Fachanwalt Bankrecht

17. Januar 2012

BGH: Für Verkehrssicherheit auf Bahnhöfen haftet das Eisenbahnunternehmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 17.01.2011 ausgeurteilt, dass ein Eisenbahnunternehmen auch für die Verkehrssicherheit auf Bahnhöfen, im konkreten Fall auf einem Bahnsteig, haftet.

Hintergrund war, dass eine Passagierin der Deutschen Bahn nach dem Ausstieg aus einem Zug bei Glatteis auf dem Bahnsteig ausrutschte und sich verletzte. Die verlangte von der Deutschen Bahn als Eisenbahnunternehmen, für welches sie den Fahrausweis löste, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Deutsche Bahn war aber nicht Betreiber des Bahnhofs. Dies war vielmehr ein anderes Unternehmen. Dieses wiederum verlagerte die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, mithin das Räumen von Glatteis, auf ein weiteres Unternehmen.

Der BGH entschied, dass sich die Deutsche Bahn dadurch nicht exkulpieren kann. Denn das Eisenbahnunternehmen schulde vertraglich auch, dass der Fahrgast sicher zum Zug kommt und nicht nur sicher auf der Treppe des Zuges ein- und aussteigen kann. Wenn Bahnhöfe und Bahngleise von anderen Unternehmen betrieben werden, mit der der Fahrgast üblicherweise keinen Vertrag hat, so entlastet dies nicht. Vielmehr ist dessen Verschulden, und auch das Verschulden des hier eingeschalteten weiteren Unternehmens, der Eisenbahngesellschaft, hier der Deutschen Bahn, zuzurechnen, n, § 278 BGB.

Mithin wurde eine entsprechende Schadenersatz- und Schmerzensgeldverpflichtung zugesprochen.

Eine begrüßenswerte Entscheidung, da Unternehmen in Konzernform sich immer wieder hinter komplizierten und undurchschaubaren Verflechtungen zu verstecken versuchen.

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03. Januar 2012

Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendig

Nach dem Urteil des LAG Baden-Würtemberg vom 21.12.2011, Az 10 Sa 19/11, dass unter Berücksichtigung der Entscheidung des EUGH vom 22.11.2011 (C-214/10) die Frage der zulässigen Ansammlung von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankten zu klären hatte, ist nunmehr die lange erwartete Klärung des zulässigen Zeitraumes der Ansammlung durch ein Obergericht veröffentlicht. Die bislang bestehende Unsicherheit, ob eine Ansammlung über mehrere Jahre unbegrenzt erfolgt und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unkalkulierbare Urlaubsabgelungsforderungen bestehen, dürfte damit beseitigt sein. Spätestens 15 Monte nach Ende des Urlaubsjahres gehen nach der Entscheidung des LAG Urlaubsansprüche unter.

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19. Dezember 2011

FG Köln: Für Promotionsannahme gezahlte Bestechungsgelder nicht steuerlich absetzbar.

Es ist zum Teil abenteuerlich, mit welchen Sachverhalten sich die ohnehin stark ausgelastete Justiz zu befassen hat.

Das Finanzgericht (FG) Köln hatte jüngst einen Fall eines sogenannten Promotionsvermittlers zu entscheiden, der Professoren als in Betracht kommenden Doktorvätern promotionswillige Bewerber vermittelte. Dabei wurde eine Zahlung für die Aufnahme des Doktoranden gezahlt und eine weitere für den erfolgreichen Abschluss der Promotion.

Der Promotionsvermittler wurde wegen dieser Zahlungen in über 60 Fällen wegen Bestechung verurteilt. Im steuerlichen Verfahren versuchte der Vermittler die gezahlten Gelder als Betriebsausgaben abzusetzen, um so die Steuerlast zu mindern. Das Finanzamt folgte dem nicht und erließ einen entsprechenden Haftungsbescheid. Hiergegen wandte sich der Vermittler, unter anderem mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG Köln.

Das FG Köln trat der Auffassung des zuständigen Finanzamts bei, da es sich bei solchen Zahlungen um rechtswidrige Vorteilszuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG handelt.

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10. Dezember 2011

AWD und Dreiländerfonds Kunden droht Verjährung

Kunden des Hannoveraner AWD Konzerns haben Ende der 90-iger Jahre oftmals Kapital in die vom AWD vermittelten Dreiländerfonds investierte. Zum großen Teil haben allerdings die Kapitalanleger erhebliche Verluste erlitten.

Ob hier gegebenenfalls die AWD - Berater in Haftung genommen werden können und von diesen Schadenersatz erlangt werden kann, ist eine Frage, die viele Kapitalanleger zunehmend bewegt.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Beweislage gegen die AWD - Berater oftmals schwierig ist. Denn nicht selten war es so, dass die Kapitalanlageform in „Vieraugengesprächen“ vermittelt worden ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass zum Ende des Jahres 2011 für gegebenenfalls geschädigte Kapitalanleger nunmehr Verjährung droht. Für diese ist nunmehr zu entscheiden, ob aus Verjährungsgründen klageweise gegen den AWD vorgegangen wird.

Hier verbietet sich allerdings eine generelle Empfehlung, da zwar im Wesentlichen die Sachverhalte gleich gelagerte zu sein scheinen, in den Details allerdings erhebliche und entscheidungsrelevante Nuancen aufweisen.

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11. November 2011

Elternzeit und Verlängerung

Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 18.10.1022, 9 AZR 315/10 deutlich gemacht, dass eine Zustimmung des Arbeitsgebers erforderlich ist, soweit eine Verlängerung der Elternzeit beansprucht wird, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren zunächst eine Elternzeit für eine kürzere Dauer als 2 Jahre beansprucht wurde und dann eine Verlängerung verlangt werde, die den Zweijahreszeitraum nicht überschreitet.

In seiner Pressemitteilung führt das BAG dazu aus:

"Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Eine damit festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG nur verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt."
„Der Arbeitgeber muss nach billigem Ermessen entsprechend § 315 Abs. 3 BGB darüber entscheiden, ob er der Verlängerung der Elternzeit zustimmt."

Die Vorinstanz hatte angenommen, dass eine Verlängerung aus jedem Grund bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauches durch den Arbeitgeber abgelehnt werden könne. Nunmehr ist die eine erweiterte gerichtliche Kontrolle der Ablehnungsgründe möglich.

Eine Beantwortung der bislang nicht höchstrichterlich geklärten Fragestellung, ob nach einer zunächst für 2 Jahren beanspruchten Elternzeit die Verlängerung für ein drittes Jahr von der Zustimmung des Arbeitsgebers abhängt, ist damit noch nicht erfolgt. Es bleibt die Veröffentlichung der Entscheidung im Volltext abzuwarten, ob zur Beantwortung dieser Frage Hinweise in der Entscheiung vorhanden sind. Eine Zustimmungnotwendigkeit des Arbeitgebers in diesen Fall verneinen die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 (4 Ca 4023/10) sowie des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 04.11.2004 (4 Sa 606/04). Die Erklärung des Elternzeitverlangens begründe in diesem Fall die Verlängerung der Elternzeit. Ein Zustimmungserfordernis bestehe demzufolge nicht.

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10. November 2011

Bundesrat befürwortet die Einführung englischsprachiger Kammern bei den Landgerichten

Der Bundesrat hat eine Initiative zur Einführung englischsprachiger Kammern in Internationalen Handelsstreitigkeiten nachdrücklich befürwortet. Damit könne der Gerichtsstandort Deutschland für internationale Handelsstreitigkeiten gestärkt werden.

Bislang ist allerdings lediglich im Gespräch, dass bei den Landgerichten besondere englischsprachige Kammern gebildet werden. Um hier aber tatsächlich auch eine internationale Alternative zu gewährleisten und den Gerichtsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten, so die Kritik, müsste auch eine englischsprachige Prozessführung über den gesamten Instanzenzug, also auch in der Berufungs- und Revisionsinstanz gewährleistet werden. Dies ist bislang nicht vorgesehen.

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03. November 2011

Rechtmittel gegen einstimmige Beschlüsse bei Berufungszurückweisung eingeführt.

Am 27.10.2011 ist eine Änderung des § 522 Abs. 2 ZPO in Kraft getreten. Die alte Fassung sah bislang vor, dass im Falle einer Berufung das Berufungsgericht einstimmig und ohne mündliche Verhandlung eine eingelegte Berufung als unbegründet zurückweisen konnte. Eine Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse war bislang nicht gegeben.

Nunmehr hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, gegen derartige Beschlüsse im Wege der Beschwerde vorzugehen. Gekoppelt ist dies aber an die Voraussetzung, die auch bei einem Berufungsurteil gegeben wären. Mithin muss eine Wertgrenze von 20.000,00 EUR überschritten werden. Die Geltung dieser Wertgrenze wurde nunmehr auch bis zum 31.12.2014 verlängert.

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02. November 2011

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Der Bundestag hat am 27.10.2011 den von der Bundesregierung einbegrachten Entwurf zur weiteren Erleichterung des Sanierung von Unternehmen in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Der Gesetzentwurf soll u.a. der Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens und durch die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung dienen.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren erfordert die Beteiligung des Bundesrates, dessen Beschlussfassung für den 25.11.2011 vorgesehen ist.

02. November 2011

Neufeld GmbH Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Detmold hat unter dem Aktenzeichen 10 IN 273/11 über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2054 eingetragenen Neufeld GmbH, Am Lehmstich 4, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai Neufeld, Franz-Liszt-Str. 23, 32657 Lemgo
am 01.11.2011, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Raimund Schafmeister, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 19.01.2012, 10:00 Uhr,

im Messezentrum Bad Salzuflen der Messe Ostwestfalen GmbH, Benzstraße 23, 32108 Bad Salzuflen, Halle 23.2.

Der Einlass beginnt um 08:30 Uhr.

Weitergehende wichtige Informationen erhalten Verfahrensbeteiligte auf dem eigens für Sie eingerichteten Bereich unserer Homepage.
Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann formlos per e-mail an das Postfach neufeld@schafmeister-partner.de erfolgen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Raimund Schafmeister

19. Oktober 2011

Insolvenz Neufeld GmbH

Sehr geehrte Gläubiger der Neufeld GmbH

Wie Sie auf der Homepage erkennen können, haben wir für Sie einen gesonderten Informationsbereich eingerichtet. Da das Verfahren nicht öffentlich ist, müssen wir im Vorfeld prüfen, ob Sie zu den Gläubigern des Verfahrens gehören. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu einfach per e-mail unter der e-mail Adresse:

neufeld@schafmeister-partner.de

Wir werden Ihre e-mail schnellstmöglich beantworten und Ihnen nach Prüfung das Benutzerkennwort und das Passwort für diesen Bereich mitteilen. Damit haben Sie dann direkten Zugang zum geschützten Bereich. Hier werden wir jeweils aktualisierte Informationen für Sie einstellen.

01. Oktober 2011

Bundestag beschließt Gesetz für Entschädigungen bei überlanger Dauer von Gerichtsverfahren

Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der betroffenen Bürgern bei überlanger Dauer von gerichtlichen Verfahren einen Entschädigungsanspruch zubilligt.

Hintergrund war, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht Deutschland bereits verurteilte, einen entsprechenden Rechtsschutz für Bürger bei überlangen Verfahrensdauern einzuführen. Zu letzt wurde eine Frist auf Ende Dezember 2011 gesetzt.

Dem will der Bundestag nun mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nachkommen, der allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates als Länderkammer bedarf.

Demnach soll im Gerichtsverfassungsgesetz demnächst vorgesehen werden, dass der Bürger als Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch zunächst eine sogenannte Verzögerungsrüge bei dem Gericht anbringt, welches die Entscheidung in dem Streitfall verzögert. Erst dann, so der Gesetzesentwurf, soll eine Entschädigung in Betracht kommen, wenn sodann das Verfahren nicht in angemessener Dauer entschieden wird.

In der Regel soll für die entstandenen immateriellen und materiellen Schäden dem Betroffenen pro Jahr ein Entschädigungsanspruch von 1.200,00 EUR zugesprochen werden. Höhere Leistungen sind möglich, wenn z.B. auf Grund der überlangen Verfahrensdauer eine Insolvenz des Anspruchsgegners eingetreten ist und sich daher ein Anspruch nicht mehr realisieren lässt.

Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat sich zu dem Gesetz positioniert.

Einen Link auf den Gesetzesentwurf, nebst Begründung, finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zum Gesetzesentwurf

27. September 2011

BGH hat Schadenersatzklagen wegen Lehmann Brothers Insolvenz abgewiesen, lässt aber Raum für andere Beurteilung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zwei Schadenersatzklagen von Anlegern von Lehmann Brothers Papieren abgewiesen.

Die Insolvenz der amerikanischen Lehmann Brothers Bank, die mit als Ursache der Weltwirtschaftskrise angesehen wird, hat nun auch den BGH beschäftigt. Dabei wurde von dem BGH eine Klage eines geschädigten Anlegers abgewiesen, der der vermittelnden Bank (hier HASPA Hamburg) vorwarf, nicht richtig aufgeklärt zu haben. Unter anderem solle das vermittelnde Kreditinstitut nicht über eigene Gewinne bei der Vermittlung aufgeklärt haben. Der BGH meinte hier, dass jedem Anleger klar sein müsse, dass die vermittelnde Bank selbst auch Gewinne mit den vermittelten Geschäften erwirtschaftet. Eine besondere Aufklärung sei daher nicht erforderlich.

Der BGH stellt allerdings klar, dass dies eine Einzellfallentscheidung sei. Wie der BGH in den weiteren, ca. 40 anhängigen Verfahren entscheiden wird, bleibt im wesentlichen offen.

Zur weitergehenden Information fügen wir am Ende des Beitrages eine Link auf die Pressemitteilung des BGH bei.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BGH

14. September 2011

Neufeld GmbH stellt Insolvenzantrag

Das Amtsgericht Detmold hat am 7. September 2011 über das Vermögen der Firma Neufeld GmbH aus Kalletal-Langenholzhausen vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Raimund Schafmeister zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Neufeld GmbH hat in der Vergangenheit die Zeitung Semljaki herausgegeben und Auswanderungen nach Paraguay vermittelt. Der Geschäftsbetrieb ist bereits vollständig eingestellt.

Geschädigte Gläubiger werden gebeten, sich schriftlich zu melden. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht dann die Möglichkeit, bestehende Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierzu werden den Gläubigern entsprechende Formulare zugesandt werden. Inwiefern eine Haftung der Neufeld GmbH als Vermittlerin in Betracht kommt, kann derzeit noch nicht verlässlich beurteilt werden.

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13. September 2011

OLG Karlsruhe: Ausschreibung einer Anstellung als Geschäftsführer verstößt gegen Gleichbehandlung und kann zu Schadenersatz führen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe) hat in einer Entscheidung vom 13.09.2011 einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots zugesprochen (§ 7 AGG), da eine ausgeschrieben Stelle mit „Geschäftsführer gesucht“ bezeichnet war.

Hintergrund war, dass eine Rechtsanwältin sich auf diese Stelle bewarb, aber abgelehnt wurde.

Nach den europarechtlichen Vorgaben, die auch in deutsches Recht umgesetzt wurden, darf Niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Dies findet sich auch bereits in unserem Grundgesetz. Dem Gesetz, an dem sich alle nationalen Normen messen lassen müssen. Eine spezielle Ausprägung für arbeitsrechtliche Normen hat dies in dem AGG gefunden. Danach müssen auch Stellenausschreibungen geschlechtsneutral formuliert werden. Ansonsten drohen Schadenersatzansprüche abgelehnter Bewerber/innen

Die Bezeichnung als Geschäftsführer war in dem zur Entscheidung stehenden Fall zu maskulin, auch wenn das GmbH Gesetz als Vertretungsorgan den Geschäftsführer benennt.

Das OLG Karlsruhe nahm vorliegend einen Monatsverdienst von 13.000,00 EUR an und soll ausgeführt haben, dass dies auch aus Abschreckungsgründen so hoch gewählt wurde.

Einen Link auf die Pressemitteilung des OLG Karlsruhe finden Sie unten beigefügt.

Sie sehen, nicht erst nach erfolgter Einstellung lauern rechtliche Gefahren, sondern bereits bei deren Ausschreibung. Vorliegend war die Stellenausschreibung überraschenderweise durch eine Anwaltskanzlei erfolgt.

Sprechen Sie uns an.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung OLG Karlsruhe

10. September 2011

LG Düsseldorf untersagt Samsung den Vertrieb des Tablets Galaxy 10.1 in Europa

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat dem Hersteller Samsung in einer von der Firma Apple eingeleiteten einstweiligen Verfügung untersagt, den Tablet PC Galaxy Tab 10.1 herzustellen, anzubieten. In den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder es zu diesen Zwecken zu besitzen.

Diese Entscheidung hielt das LG Düsseldorf auch nach einem Widerspruch der Firma Samsung gegen die bereits ergangene einstweilige Verfügung aufrecht.

Allerdings, so das LG Düsseldorf, gelte dies nicht für Aktivitäten der Samsung Electronics GmbH, da dies eine rechtlich selbständige Gesellschaft sie, auf die sich das Verbot nicht beziehen dürfe.

Das LG Düsseldorf ist bekannt für seine Markenschutz Entscheidungen.

Sollten Sie Fragen hierzu, oder bzgl. Markenschutz, haben, sprechen Sie uns an.

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04. September 2011

BAG: Urlaubsansprüche vergangener Jahre verfallen auch nach krankheitsbedingter Rückkehr innerhalb von drei Monaten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich entschieden, dass Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahre auch der Verfallklausel des § 7 abs. 3 BUrlG (3 Monate) unterfallen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der ersten drei Monate des Jahres gesundet zurückkehrt und zumindest theoretisch seinen Urlaub hätte nehmen können.

Dabei erstreckt das BAG den Verfall des Urlaubs auch auf Resturlaubsansprüche aus vergangenen Jahren.

Im konkreten Fall war es so, dass der Arbeitnehmer von 2005 – 2008 durchgängig arbeitsunfähig erkrankt war und sodann begehrte, dass der Arbeitgeber im Jahr 1008 und 2009 ihm auch für die zurückliegenden Jahre Urlaub gewährt, nachdem die vertraglich vereinbarten 30 Tage im Jahr 2008 zugesprochen wurden. hier hat das BAG entschieden, dass nach dem 31.03.2009 auch der zurückliegende Urlaub der Kalenderjahre 2006 – 2007 verfallen ist, da der Arbeitnehmer in 2008 den Urlaub hätte nehmen können.

Eine Entscheidung, die zu begrüßen ist, da damit die Urlaubsansprüche und deren Übertragbarkeit klargestellt wird.

Bei weiteren Fragen sprechen sie uns an.

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22. August 2011

Keine Massezugehörigkeit von unpfändbaren Kraftfahrzeugen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 8. Juli 2011 (II R 49/09) entschieden, dass es sich bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandener Kfz-Steuer nur dann um eine Masseverbindlichkeit handelt, wenn das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist. An der bisher vertretenen Auffassung, dass die Kfz-Steuer bereits deshalb als Masseverbindlichkeit anzusehen sei, weil die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeugs zur Insolvenzmasse gehört, hält der BFH ausdrücklich nicht fest.
Nach Ansicht des BFH stellen Abgabenforderungen nur dann Masseverbindlichkeiten dar, wenn sie einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweisen und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Unterliege ein Fahrzeug wegen seiner Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse gem. § 80 InsO der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters, bestehe ein solcher Bezug zur Insolvenzmasse. Dagegen bestehe bei insolvenzfreien Fahrzeugen kein Bezug der Kfz-Steuer zur Insolvenzmasse. Ebenso wenig sei Kfz-Steuer allein deshalb als Masseverbindlichkeit zu beurteilen, weil das (insolvenzfreie) Fahrzeug für die Masse genutzt worden ist. Die bislang vom BFH (Urteil vom 29. August 2007, IX R 4/07) vertretene Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, wird ausdrücklich aufgegeben. Zur Begründung führt der BFH aus, dass die Rechtsposition des Halters eines Kfz kein "Vermögen" i. S. d. § 35 InsO sei.

Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

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19. August 2011

Zum Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs

Der BGH hat entschieden, dass es für die wirksame Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter ausreicht, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann. Dabei reicht es grundsätzlich aus, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, müssen im Kündigungsschreiben nicht noch einmal wiederholt zu werden.
( BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10)

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06. August 2011

EHEC Epidemie ermöglicht steuerliche Erleichterungen für geschädigte Betrieb

Die EHEC Epidemie, die vielen landwirtschaftlichen Betrieben enormen Schaden zugefügt hat, führt nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums nun zu möglichen Entlastungen der betroffnen Betriebe.

Dabei ist eine sog. Verwaltungsanweisung erlassen worden, wonach unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen auf Antrag Steuerforderungen zinslos gestundet und Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer angepasst werden. Dabei ist es nach der Anweisung nicht erforderlich, dass die entstandenen Schäden im Einzelnen nachgewiesen werden.

Wichtig ist allerdings, dass der entsprechende Antrag bis zum 31.10.2011 gestellt werden muss.

Den Text der entsprechenden Anweisung finden Sie anliegend als Hyperlink beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zu der entsprechenden Anweisung

02. August 2011

Datenschutzbeauftragter Hamburg: Gesichtserkennungsfunktion bei Facebook verstößt gegen Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte Hamburg hat die Betreiber von Facebook aufgeordert, die gespeicherten biometrischen Daten zu löschen. Dadurch wird es ermöglicht, die auf Fotos von Nutzern abgebildeten Freunde bei Facebook zu erfassen. Derzeit wird jeder erkannte Nutzer gespeichert, der dem nicht ausdrücklich widerspricht. Bisher sind mehr als 450 Mio Nutzer so getaggt worden, wie es heißt.

Solange hier aber die Funktionen nicht an europäische und nationale Datenschutzstandards angepasst wird, sind die erlangten Daten zu löschen, so der Datenschutzbeauftragte in einer Presseerklärung.

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30. Juli 2011

EU Kommission richtet Datenbank zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftpraktiken ein

Die EU Kommission hat eine Online Datenbank eingerichtet, um Verbraucher besser vor unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen zu schützen. Der Zugang ist Gebührenfrei und bedarf auch keiner Anmeldung.

Hintergrund der Datenbank ist, dass oftmals aggressives Marketing, falsche Behauptungen und/oder irreführende Informationen dazu führen, Verbraucher zu einem Wareneinkauf zu verleiten. Dies soll mit einer vorzeitigen Informationsmöglichkeit durch die Datenbank verhindert.

Problematisch ist allerdings, dass die Datenbank Online derzeit nur auf englisch abrufbar ist. Den entsprechenden Hyperlink auf die Datenbank finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Online Datenbank

19. Juli 2011

ELENA – Verfahren wird kurzfristig eingestellt.

Das seit langem umstrittene ELENA – Verfahren, mit dem ein elektronischer Entgeltnachweis von Arbeitgebern an die zuständigen Stellen erfolgen sollte, wird nunmehr eingestellt. Dies teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und Soziales mit.

Zur Begründung wurde offiziell ausgeführt, dass die qualifizierte elektronische Signatur, die aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist, nicht flächendeckend vorhanden ist und auch in absehbarer Zeit nicht flächendeckend vorhanden sein wird.

Arbeitgeber sollen damit kurzfristig von den bestehenden elektronischen Meldepflichten befreit werden-

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08. Juli 2011

Steuervereinfachung durch Bundesrat zunächst gestoppt.

Nachdem der Bundestag durch die schwarze gelbe Koalition zunächst Steuervereinfachungen auf den Weg gebracht hatte, hat der Bundesrat, die Länderkammer, heute (08.07.2011) diese zunächt gestoppt.

Dabei ist anzumerken, dass Steuergesetze der Zustimmung auch des Bundesrates bedürfen. Dieser hatte allerdings Bedenken, ob bei der sog. zwei Jahres Option nicht eine zusätzliche und nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung auf die Finanzämter zukommt. Die zwei Jahres Option hätte es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglicht, nur noch alle zwei Jahre optional die Steuererklärung abgeben müssen.

Wie immer ist dies ein Thema, welches durch Politik beeinflusst wird. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Online Datenbank

27. Juni 2011

EU Parlament beschließt Verbraucherrechterichtlinie bei Onlinekäufen

Das EU Parlament hat am 22.06.2011 eine Richtlinie beschlossen, zur Verbesserung der Rechte von Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Onlinekäufen. Der europäische Ministerrat muss allerdings hierüber noch entscheiden. Im Falle der Zustimmung soll eine sog. Buttonlösung kommen. Verbraucher müssen bei Abschluss kostenpflichtiger Geschäfte im Internet dann immer einen bestätigenden Button klicken, mit dem ausdrücklich die Kostenpflicht bestätigt wird.

Auch soll es ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen geben, bei sog. Haustür- und Fernabsatzgeschäften.

Im Falle der Zustimmung durch den europäischen Ministerrat haben ,die jeweiligen Regierungen zwar grundsätzlich 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Justizministerin Sabine Leutheusser – Schnarrenberger hat allerdings bereits eine zügige Umsetzung angekündigt.

Einen Link auf den Bericht des Europäischen Parlaments finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Bericht des Parlaments

18. Juni 2011

EuGH: Verkäufer ist bei mangelhafter Lieferung zum Aus- und Einbau verpflichtet

Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat in einer Entscheidung vom 16.06.2011 ausgeurteilt, dass der Verkäufer bei Lieferung einer mangelhaften Sache verpflichtet ist, auch den Aus- und Einbau der mangelhaften Sache auf seine Kosten zu übernehmen.

Der Entscheidung des EuGH lagen im wesentlichen zwei Anfragen deutscher Gerichte zu Grunde. In dem entschiedenen Fall ging es darum, dass Bodenfliesen gekauft wurden, die der Kläger verlegen ließ. Nach angefangener Verlegung der Fliesen stellte sich heraus, dass diese mit einem nicht behebbaren Mangel belastet waren (Mikroschleifspuren). Die bereits verlegten Fliesen mussten ausgetauscht und ersetzt werden.

Der EuGH hat hier entschieden, dass der Verkäufer auch den Aus- und Einbau der Fliesen schuldet.

In einem weitren Fall ging es darum, dass ein Spülmaschine gekauft und sodann eingebaut wurde. Auch diese war mangelbehaftet und auszutauschen.

Der EuGH betonte allerdings auch, dass hier die Kosten für den Aus- und Einbau beschränkt werden können, sofern dies verhältnismäßig ist. Orientierungsgröße, so der EuGH, sei dabei der Kaufpreis.

Viele Unternehmen werden hier allerdings Ihre entsprechenden AGB auf diese neue Entscheidung des EuGH noch nicht angepasst haben.

Für Verbraucher und Unternehmer mithin eine gleichsam wichtige Entscheidung, welche den Verbraucherschutz stärkt.

Einen Hyperlink zur Entscheidung des EuGH finden Sie unten angefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Entscheidung des EuGH

16. Juni 2011

Gewerbesteuerreform gescheitert, BDI zeigt sich enttäuscht.

Die angestrengte Reform der Gewerbesteuer ist am 15.06.2011 gescheitert. Geplant war hier, eine Entlastung der Unternehmen durch Abschaffung der Gewerbesteuer zu erreichen, die vielfach als nicht zeitgemäß und systemwidrig kritisiert wurde.

Allerdings fällt die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle den Städten und Kommunen. Die Gemeindefinanzkommission sah hier keinen ausreichenden Ausgleich, wie der Wegfall der Gewerbesteuer dort aufgefangen werden könne. Von einer teilweisen Umverteilung anderer Steuerarten, wie der Einkommenssteuer, zugunsten der Städte und Gemeinden war gesprochen. Nach Angaben der Gemeindefinanzkommission sollen drei weitere Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen zur Verfügung stehen.

Der BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) zeigt sich von dem scheitern enttäuscht. Einen Link auf die Pressemitteilung des BDI finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BDI

01. Juni 2011

BGH: Anfechtbarkeit von Zahlungen an Sozialversicherungsträger im Insolvenzfalle

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat jüngst erneut entschieden, dass bei der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den später insolventen Arbeitgeber insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche nicht gegen den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber zu richten sind.

Hier war nach Änderung des § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV Verunsicherung aufgetreten, ob wegen der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht ggfs. die Arbeitnehmer direkt auf Erstattung, bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes nach §§ 129 ff. InsO, in Anspruch zu nehmen sind. Denn § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV bestimmt insofern, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung als aus dem Vermögen des Arbeitnehmers geleistet gelten.

Dem ist der BGH erneut entgegengetreten und hat entschieden, dass hier die Sozialversicherungsträger direkt in Anspruch zu nehmen sind, auf Grund einer sog. mittelbaren Zuwendung.

Gerade im Bereich der insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüche besteht immer wieder die Gefahr einer Rückerstattungsverpflichtung, wenn in anfechtbarer Weise Zahlungen oder sonstige Leistungen von dem späteren Insolvenzschuldner erlangt wurden.

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01. Juni 2011

OLG Saarbrücken: Anfechtbarkeit einer Immobilien Veräußerung bei gleichwertiger Gegenleistung

Das OLG Saarbrücken hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem eine Immobilie gegen Zahlung einer gleichwertigen Gegenleistung veräußert wurde. Ein Gläubiger, dessen Vollstreckung gegen den Verkäufer bislang fruchtlos verlief, hatte hier verlangt, dass die Immobilie zum Zwecke der Zwangsvollstreckung zur Verfügung gestellt wird.

Dem hat das OLG Saarbrücken für den Fall entsprochen, wenn die Übertragung der Immobilie in der Absicht erfolgt, die Immobiliarvollstreckung zu erschweren. In dem zu entscheidenden Fall war dem so.

Zwar spielte dieser Fall sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach § 3 AnfG ab. Aber auch im Insolvenzverfahren kann diese Entscheidung im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO Beachtung und Bedeutung finden.

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30. Mai 2011

Bundesregierung beschließt Änderung des Umwandlungsrechts

Die Bundesregierung hat aktuell eine Änderung des Umwandlungsrechts beschlossen. Aus der Begründung ergibt sich, dass damit eine Vereinfachung und ein Abbau von Bürokratie einhergehen soll. Insbesondere sollten Aktionäre nunmehr auch auf elektronischem Wege (Email) Unterlagen zur Prüfung erhalten dürfen und Vereinfachungen bei der Fassung der Umwandlungsbeschlüsse sind vorgesehen.

Bei der Verschmelzung einer 10%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft soll gar ganz auf den Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden können.

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24. Mai 2011

BGH: Unberechtigte Nutzung eines eBay Accounts führt nicht zwingend zur Haftung des Account Inhabers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11.05.2011 entschieden, dass der Inhaber eines Mitgliedskontos nicht zwingend haftet, wenn unbefugt durch einen Dritten die Zugangsdaten zur Nutzung dieses Accounts genutzt werden, um einen Artikel zum Verkauf einzustellen.

Im konkreten Fall war es so, dass der Account der Beklagten von einem Dritten genutzt wurde, um eine komplette Gastronomieeinrichtung bei eBay einzustellen, zu einem Startpreis von 1,00 EUR. Der Kläger bot hierauf 1.000,00 EUR. Nur einen Tag später wurde das Angebot vorzeitig beendet. Der Höchstbietende Kläger verlangte sodann Schadenersatz, da die Gastronomieeinrichtung er nicht erhielt.

Die AGB von eBay sehen hier eine Zurechnung der Nutzung des Accounts an den Inhaber vor, auch wenn dieser den Artikel nicht eingestellt hat. Darüber hinaus finden sich in den AGB von eBay verschiedene Regelungen, wonach bei vorzeitiger Beendigung eines Angebots ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden zum Zeitpunkt der Beendigung und dem Verkäufer zustande kommt.

Der BGH hat hier nunmehr recht formal entschieden, dass das sog. Rech der Stellvertretung zur Anwendung komme. Demnach müsse – juristisch vereinfacht – eine Bevollmächtigung des Account Inhabers an den einstellenden erfolgt sein. Sei dies nicht der Fall, so können auch die eBay AGB keine Bindungswirkung für den konkreten Fall entfalten.

Aus hiesiger Sicht wird damit die Grundlage einer verlässlichen eBay Basis immer mehr in Frage gestellt. Denn potentielle Bieter wissen nicht und können sich nicht darauf verlassen, dass hier tatsächlich ernsthaft eine Einstellung des Artikels erfolgt ist.

Gerade bei wertvollerer Artikeln werden aber sicher nicht alternativ Angebote abgegeben werden, so dass der Bieter hier schutzlos gestellt wird.

Dies insbesondere, da sich in letzter Zeit die in unserer Kanzlei bearbeiteten Fälle bei Nutzung von eBay häufen.

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16. Mai 2011

Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ab Juni 2011 beschlossen

Der Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ab Juni 2011 ist nunmehr beschlossen. Demnach sind sowohl ausländische wie auch inländische Arbeitgeber zur Zahlung eines Mindestlohns verpflichtet, sofern die Arbeitnehmer im Bereich der Bundesrepublik eingesetzt werden. Zwar können regional bedingt (Ost/West) unterschiedlich Hohe Mindestlöhne anfallen, die aber nicht unterschritten werden dürfen. Es gelten derzeit Spannen zischen 6,53 EUR und 8,60 EUR, die allerdings bis 2013 auf 7,50 EUR bis 8,90 EUR angehoben werden sollen.

Sowohl Arbeitsgeber als auch Arbeitnehmer haben sich auf den neuen Standard einzustellen.

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20. April 2011

FG Münster: Unberechtigte Zahlung nach Insolvenzanfechtung kann im Rahmen des Ermessens eine Haftung des Geschäftsführers für Steuerverbindlichkeiten

Das Finanzgericht Münster (FG Münster) hat anlässlich eines Erörterungstermins geschildert, dass die Haftung eines GmbH Geschäftsführers für Steuerverbindlichkeiten der GmbH dann entfallen kann, wenn die Finanzverwaltung zu Unrecht einem Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters der GmbH wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung nachgekommen ist. Allerdings, so dass FG Münster in Übereinstimmung mit dem FG Düsseldorf und dem Bundesfinanzhof (BFH) sei diese Frage im Rahmen der Ermessensausübung des Finanzamts zu prüfen und lässt nicht den Schaden als solches (so FG Düsseldorf) entfallen.

Im konkreten Fall, der von unserer Kanzlei verhandelt und erfolgreich beendet wurde, war es so, dass der Geschäftsführer der GmbH zwar Lohnsteuern abführte, allerdings verspätet. Dadurch wurde der Anfechtungszeitraum der §§ 130, 131, InsO eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat sodann die Anfechtung erklärt und das Finanzamt die erlangten Beträge an den Insolvenzverwalter erstattet. Streitig war dabei, ob das Finanzamt dem Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters nicht vorschnell nachkam. Hier hat das FG Münster nunmehr durchblicken lassen, dass eine vorschnelle Zahlung auf insolvenzrechtliche Anfechtungen im Rahmen des Ermessens des Finanzamtes zu prüfen ist, welches den Geschäftsführer persönlich hierfür in Anspruch nehmen wollte.

Letztlich kam es nach Auffassung des Gerichts hierauf aber nicht an, da dem Finanzamt zwei (weitere) grobe Ermessensfehler unterlaufen sind. Der Haftungsbescheid wird voraussichtlich aufgehoben werden, unter Einbeziehung der Oberfinanzdirektion Münster und dem Finanzministerium NRW.

Für betroffene Geschäftsführer, die vom Finanzamt persönlich in Anspruch genommen werden, oftmals ein Buch mit sieben Siegeln. Allerdings sollte hier entsprechenden Haftungsbescheiden nicht ohne weiteres Folge geleistet werden.

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12. April 2011

Insolvenzverfahren Dr. Gotthard Behnisch eröffnet - Der Praxisbetrieb wird vom Insolvenzverwalter Marc Schneider fortgeführt.

Wie auch der Presse (Lippische Landeszeitung vom 06.04.2011 und 07.04.2011 – Internetlink ist unten beigefügt) entnommen werden konnte, ist vom Amtsgericht Detmold über das Vermögen des Herrn Dr. Gotthard Behnisch das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist am 24.03.2011 Rechtsanwalt Marc Schneider bestellt worden.

Der Betrieb der homöopathisch ausgerichtet Praxis wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens nach wie vor aufrecht erhalten. Die laufenden Behandlungen werden entsprechend erledigt und auf dem bekannten Niveau des Herrn Dr. Gotthard Behnisch gehalten. Derzeit wird seitens des Insolvenzverwalters nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, dauerhaft einen Bestand des Praxisbetriebes zu gewährleisten.

Es wird allerdings um Beachtung gebeten, dass es sich bei dem Insolvenzverfahren grundsätzlich um ein nichtöffentliches Verfahren handelt und nur Verfahrensbeteiligten Auskünfte nicht individueller Art erteilt werden können. Wegen diesbezüglicher Anfragen wird auf unser Kontaktformular im Bereich Insolvenz | Transparenz & Info verwiesen.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der LZ Online

04. April 2011

BGH: Sozialgerichte und Finanzgerichte nicht für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen zuständig

Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einer Entscheidung vom 24.03.2011relativ zügig eine Streitigkeit zur Rechtswegzuständigkeit zwischen Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern und klagenden Insolvenzverwaltern für Klarheit gesorgt.

Für Unsicherheit hatte hier eine Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 gesorgt, wonach wegen der Rückforderung nach insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften die Arbeitsgerichte zuständig sind. Dem war ein Streit zwischen dem Bundesarbeitsgericht (BAG) und dem BGH vorausgegangen.

Von einigen Instanzgerichten (LG Kaiserslautern und LG Berlin, tendenziell auch das AG Hamburg) sowie dem OLG Hamm wurde hieraus gefolgert, dass dann für Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger oder Finanzämter das Sozialgericht bzw. das Finanzgericht zuständig sei.

Dem hat der BGH nun eine klare Absage erteilt. Denn die insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüche sind grundsätzlich teil des bürgerlichen Rechts und damit der Zivilgerichtsbarkeit zugeordnet. Eine sog. actus contrarius Theorie, wie z.B. vom LG Kaiserslautern vertreten, greift hier nicht.

Sicherlich wird damit aber noch keine letztendliche Klarheit geschaffen sein.

Einen Link auf die Entscheidung auf den Seiten des BGH finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Entscheidung des BGH zur Anfechtung

11. März 2011

BVerwG: Zunächst keine Wiederholungswahl des Kalletaler Bürgermeister

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 10.03.2011 einen Antrag des Rates der Gemeinde Kalletal abgelehnt, der darauf gerichtet war, die sofortige Vollziehbarkeit eines Beschlusses auf Erklärung der Ungültigkeit und Wiederholung der Wahl im Bezirk Lüdenhausen wieder herzustellen.

Dabei hat das Gericht argumentiert, dass die Garantie des effektiven Rechtsschutzes und der Grundsatz, dass eine Klage grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, schwerer wiegt, als das Interesse des Rates an der sofortigen Widerholung der Wahl. Entschieden ist damit allerdings noch nichts. Denn hier ging es zunächst darum, dass die vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassene Revision angegriffen wurde. Es bleibt abzuwarten, wie in der Hauptsache entschieden wird.

Einen Link auf die Pressemitteilung des BVerwG finden Sie unten angefügt.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des BVerwG

05. März 2011

OLG Hamm: Rücktritt wegen nicht angegebener Schwangerschaftskomplikation kann gegen Gleichbehandlung verstoßen.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) kann der Rücktritt einer Krankenversicherung wegen nicht angegebener Schwangerschaftskomplikationen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des AGG verstoßen.

Im konkreten Fall war es so, dass ein Schwangerschaftskomplikation im Rahmen der Beantragung einer Krankenversicherung nicht angegeben worden war. Das Krankenversicherungsunternehmen hat diesen Umstand zum Anlass genommen, um von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen zu kündigen. Das OLG Hamm sprach der Versicherten nunmehr u.a. einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu, da hierin eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen ist.

Für Versicherte eine weitere wichtige Entscheidung im Rahmen der Gleichbehandlung, nachdem auch erst auf europäischer Ebene zuletzt entscheiden wurde, dass Versicherer geschlechtsneutrale Tarife anzubieten haben.

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17. Februar 2011

FG BW: Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen über Ebay

Das Finanzgericht Baden Württemberg (FG BW) hat in einer jüngeren Entscheidung ausgeurteilt, dass Einnahmen aus Verkäufen bei Ebay der Umsatzsteuerpflicht unterliegen können.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar Gebrauchsgegenstände veräußert. Dies geschah über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren und ca. 1.200 Gegenstände (Spielzeugpuppen, Füller, Porzellan u.ä.) wurden veräußert. Es wurde ein Erlös von 20.000,00 bis 30.000,00 pro Jahr erzielt. Das Ehepaar ging dabei davon aus, dass die als Privatverkauf deklarierten Auktionen nicht der Umsatzsteuer unterfallen, da hier Gegenstände weiterveräußert wurden, die über einen längeren Zeitraum hinweg erworben wurden und zwar ohne konkrete Absicht der Weiterveräußerung.

Das FG BW hat allerdings entschieden, dass hier zu Recht Umsatzsteuer vom Finanzamt erhoben worden ist, da das Ehepaar als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen sind. Dies ergebe sich aus der Dauer und der Anzahl der gehandelten Artikel. Das hier Ware, wie bei einem klassischen Händler, nicht schlicht durchgehandelt worden sei, komme es hingegen nicht an.

Gerade Verkäufe über Ebay bergen immer wieder rechtliche Gefahren in sich, wenn hier eine erhebliche Anzahl von Artikeln gehandelt wird und dies über einen gewissen Zeitraum. Denn private Verkäufer handeln hier oftmals gewerblich, was zum einen die obig beschriebene Umsatzsteuerpflicht auslösen kann und zum anderen auch Unterlassungsansprüche von gewerblichen Händlern zur Folge haben kann. Dies z.B. dann, wenn nicht auf ein etwaiges Widerrufsrecht hingewiesen wird und/oder ein Impressum nicht vorhanden ist. Diese Unterlassungsansprüche können dabei auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Ein sensibel zu behandelndes Thema mithin.

Im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht besteht ein wenig Hoffnung auf klare Maßgaben, da das FG BW die Revision zum BFH zugelassen hat.

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08. Februar 2011

EU Kommission: Zukünftig wird Tagfahrlicht für Neuwagen Pflicht.

Alle ab dem 07.02.2011 neu produzierten PKW und Kleintransporter müssen mit einem sof. Tagfahrlicht ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um spezielle Leuchten, die sich bei Tag automatisch einschalten, wenn der Motor gestartet wird. Bei Dunkelheit gehen diese dann aus und der Fahrer muss das normale Licht zuschalten.

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25. Januar 2011

Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Mangel der Mietsache

Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter wegen eines Mangels der Wohnung ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Wegen eines Mangels von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, hat der Mieter also kein Zurückbehaltungsrecht. (BGH, Urteil vom 03.11.2010, - VIII ZR 330/09)

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18. Januar 2011

Schlott Gruppe stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die im Druckereibereich tätige Schlot Gruppe soll heute beim Amtsgericht Nürnberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben. Dies wurde zumindest in der Presse und den Nachrichten berichtet.

Betroffen soll dabei nicht nur die eigentliche Druckerei Sparte sein, sondern auch die angegliederten Unternehmen, wie z.B. die Logistik Sparte.

Für Gläubiger, auch solcher mit (vermeintlichen) Sicherungsrechten ist hier nun rasches Handeln erforderlich. Verträge und Vereinbarungen müssen auf Wirksamkeit überprüft werden. Außerdem überlagern die Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) nunmehr z.T. die üblichen zivilrechtlichen Vorschriften.

Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, so sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Team gern zur Verfügung und haben bereits mehrfach Erfahrungen im Insolvenzbereich bei Druckerunternehmen vorzuweisen.

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Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Marc Schneider, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwalt Raimund Schafmeister, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Interessenschwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

14. Januar 2011

BGH stärkt Verbraucherrechte bei sogenannten Schrottimmobilien.

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Schrottimmobilien weiter fortgesetzt und die Rechte und Möglichkeiten der (geschädigten) Verbraucher weiter gestärkt.

Konkret ging es um eine arglistige Täuschung der Käufer, die dadurch entstand, dass in einer sog. Klausel zu Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträgen nicht transparente Angaben zu den entstehenden Kosten enthalten waren. Für den jeweiligen Bankkunden stellten sich – so der BGH – die ausgewiesenen Preise als Gesamtprovisionen dar. Wenn aber darüber hinaus weitere Provisionszahlungen erfolgen, sind die Angaben unrichtig du der Verbraucher könne getäuscht sein.

Einen Link auf die Pressemitteilung des BGH fügen wir unten bei.

Sollten Sie zu dieser komplexen Materie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BGH

11. Januar 2011

Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrages bei Umzug

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses kein Recht zur vorzeitigen Kündigung eines DSL-Vertrages hat, wenn er vor Ablauf der mit dem Telekommunikationsanbieter vereinbarten Vertragslaufzeit an einen Ort umzieht, an dem die Nutzung der DSL-Technik nicht möglich ist, weil dort keine entsprechenden Leitungen verlegt sind. (BGH, Urteil vom 11.11.2010, - III ZR 57/10)

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07. Januar 2011

Selbstbehalt beim Unterhalt ab 01.01.2011 erhöht

Ab Beginn des Jahres 2011 gelten im Unterhaltsrecht nach der neuen Düsseldorfer Tabelle geänderte Selbstbehalte, welche der Unterhaltsschuldner gegenüber dem Unterhaltsgläubiger geltend machen kann. Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte volljährige Kinder unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern hat sich der Eigenbedarf von 1.100 Euro auf 1.150 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro. Gegenüber unterhaltsberechtigten Eltern erhöht sich der Selbstbehalt von 1.400 Euro auf 1.500 Euro.

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31. Dezember 2010

Einen guten Rutsch und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2011

Einen guten Rutsch und ein gutes neues Jahr wünschen wir all unseren Mandanten und solchen, die es werden, sowie Bekannten, Freunden und vor allem unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen wir an dieser Stelle auch für die tatkräfitige und loyale Unterstützung danken wollen. Ohne unser qualifiziertes Team wäre unser Erfolg nicht eingetreten!

Der weiteren Zusammenarbeit sehen wir mit viel Zuversicht und weiterer Spezialisierung entgegen.

Nicht nur in den kommenden Jahren, sondern insbesondere auch zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel 2010/2011, stehen wir allen Rechtsuchenden mit unserem Team aus hoch qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwälten gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an.

Ihre Anliegen sind unsere Profession. Daran lassen wir uns messen!

Für den Start in das neue Jahr wünschen wir bereits jetzt alles erdenklich Gute, Erfolg und vor allem Gesundheit.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames und spannendes Jahr 2011, in dem wir Sie weiterhin gern von unserer qualifizierten Arbeit überzeugen werden.

Ihre Fachanwälte - Rechtsanwälte:
Raimund Schafmeister - Fachanwalt für Insolvenzrecht; Stefan Stodolka - Fachanwalt für Arbeitsrecht; Marc Schneider - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht; Rechtsanwalt Oliver Schulte - Fachanwalt für Insolvenzrecht; Antje Schüsseler - Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Rechtsanwalt Gerhard Uhde.

15. Dezember 2010

BAG: Mit Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (i.d.R. 6 Wochen) erlischt Anspruch auf private Nutzung eines Dienstwagens.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 14.12.2010 entschieden, dass dann wenn der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung mehr schuldet, auch ein auch zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen zurückzugeben ist. In der Regel endet der Entgeltfortzahlungszeitraum dabei nach 6 Wochen.

Hintergrund war, dass arbeitsvertraglich vereinbart war, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen wurde, der auch privat genutzt werden durfte. Der Arbeitnehmer erkrankte über einen Zeitraum, der den Entgeltfortzahlungszeitraum überschritt. Nachdem der Arbeitgeber das Fahrzeug zurückerhielt, forderte der Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung für den Zeittraum, in dem das Fahrzeug für die private Nutzung nicht zur Verfügung stand.

Das BAG sah einen derartigen Anspruch nicht. Dabei wurde argumentiert, dass die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung Entgeltcharakter hat. Auch dies entfalle damit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht, so dass der Arbeitgeber den Wagen fordern kann und dem Arbeitnehmer kein Anspruch hierauf zusteht.

Für betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich hier gleichermaßen Fragen, welche etwaigen Ansprüche ihnen zustehen und welchen Sie im Gegenzug ausgesetzt sind. Denn unentschieden blieb z.B. die Frage, ob nicht dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Nutzungserstattung für den Zeitraum zusteht, der den Entgeltfortzahlungszeitraum überschritt.

Bei Fragen hierzu können Sie uns jederzeit gern ansprechen.

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Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stefan Stodolka | Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Rechtsanwalt Marc Schneider | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzrecht.

13. Dezember 2010

LG Frankenthal: Schutzbereich eines Zebrastreifens erfasst keine Radfahrer

Das LG Frankenthal hat kürzlich entschieden, dass in den Schutzbereich eines Zebrastreifens nur Fußgänger, nicht aber Radfahrer einbezogen sind. Um in den Schutzbereich des Zebrastreifens zu gelangen muss der Radfahrer vielmehr absteigen und sein Rad schieben. Wird dies nicht getan, so ist der Radfahrer gegenüber dem Fahrzeugverkehr vielmehr wartepflichtig. Fahrzeuge haben mithin Vorrang.

Im Falle eines plötzlich und nicht absehbaren Einschwenkens des Radfahrers auf den Zebrastreifen könne im Falle eines Unfalls gar eine Alleinschuld des Radfahrers angenommen werden.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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01. Dezember 2010

BGH zur Beweislast wegen Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung

In Insolvenzverfahren kommt es immer wieder vor, dass die Geschäftsführer einer GmbH & Co KG von dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen werden oder auch wegen Zahlungen, die der Geschäftsführer noch in Krisenzeiten vorgenommen hat. Entscheidend ist dabei, dass die Gesellschaft überschuldet gewesen sein muss. Hier hat grundsätzlich der klagende Insolvenzverwalter die volle Darlegungs- und Beweislast zu tragen. Dies hat der BGH jetzt allerdings dahingehend konkretisiert, dass der Insolvenzverwalter die rechnerische Überschuldung darzulegen hat, wobei in diese auch stille Reserven u.ä. mit einzubeziehen sind. Das weitere Merkmal der Überschuldung, nämlich das eine positive Fortführungsprognose nicht gestellt werden kann, hat hingegen der Geschäftsführer zu entkräften und er trägt hierfür die volle Darlegungs- und Beweislast. In einem etwaigen Prozess ist diese Besonderheit unbedingt zu beachten.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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21. November 2010

ELENA wird nicht weiter Arbeitnehmerdaten sammeln.

Die eingerichtete Plattform ELENA, mit der Arbeitnehmerdaten digitalisiert gesammelt wurden, wird von der Regierung nicht weiter aufrecht erhalten werden.

Offiziell wurde von der Regierung, bestehend aus Spitzen der Union und der FDP, hierzu ausgeführt, dass die Kosten der geplanten Einsparung der digitalen Speicherung und Übermittlung der Daten nicht ausgewogen sein. Allerdings mag auch bedacht werden, dass die Datenspeicherung von vielen als verfassungswidrig betrachtet wurde. Ob dies nun auch ein Grund für die Abschaltung war, mag der Beurteilung der Einzelnen anheim gestellt werden.

Jedenfalls wollten auch mehrfach Arbeitgeber der Preisgabe der Arbeitnehmerdaten über ein Onlinesystem nicht zustimmen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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04. November 2010

Vortrag Chancen und Risiken für regionale Unternehmen in der Honsel Gruppe war ein voller Erfolg

Wie bereits angekündigt und auch aktuellen Presse- und Rundfunkmeldungen zu entnehmen war, fand heute, am 04.11.2010, organisiert durch die Sparkasse Meschede und das den Stadtmarketing Meschede e.V. eine Informationsveranstaltung in den Räumen der Sparkasse Meschede statt.

Auch wenn diese kurzfristig anberaumt wurde und allein durch Pressemeldungen und Rundfunkbeiträge öffentlich gemacht werden konnte, war diese eine voller Erfolg. Über 50 Teilnehmer aus mehr als 35 verschiedenen betroffenen Lieferanten Unternehmen erschienen als interessierte Teilnehmer.

Da Expertenteam bestand neben unseren Kooperationspartnern aus Meschede, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberatersozietät Dr. Rieden aus der Kanzlei Schafmeister & Partner. Herr Rechtsanwalt Oliver Schulte führte mit einem Vortrag in die z.T. schwierige Problematik des Insolvenzrechts ein und stellte dar, wie Gläubiger sich positionieren und vorgehen müssen. Dabei wurde klargestellt, dass hier der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Kebekus, nicht etwa torpediert werden sollte sondern die Gläubiger hier Unterstützungsarbeit leisten müssen. Denn gerade für die regionalen Lieferanten ist ein erhalt der Honsel Gruppe wichtig. Dem schloss sich der Ebenfalls anwesende Bürgermeister von Meschede an und verwies darauf, wie wichtig ein Erhalt der insolventen Firmengruppe für die Region Meschede ist.

Nach dem Vortrag wurden aktive Diskussionen geführt und das Expertenteam, zu dem seitens der Kanzlei Schafmeister & Partner 5 im Insolvenzbereich erfahrene Rechtsanwälte entsandt wurden, stand in Einzelgesprächen den Teilnehmern für Rücksprachen und weitere Erörterungen zur Verfügung.

Auf Wunsch der Teilnehmer fügen wir als pdf Dokument die grundlegende Präsentation bei. Wir weisen allerdings darauf hin, dass dies bitte lediglich als Gedächtnisstütze verstanden werden soll. Gerade im Insolvenzfalle ist immer eine individuelle Betrachtung der eigenen Position erforderlich. Eine schematische Behandlung sämtlich betroffener Lieferanten, meist aus verschiedenen Bereichen und mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, verbietet sich hier.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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Weiterführende Informationen:

Präsentation

03. November 2010

BGH: Miete darf bei Mangel der Wohnung nur nach vorheriger Anzeige des Mangels zurückbehalten werden.

Der u.a. für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einer Entscheidung vom heutigen Tag bekräftigt, dass die Miete bei einem Mangel der Mietsache erst nach Anzeige des Mangels beim Vermieter zurückbehalten werden kann. Im konkreten Fall ging es um einen Schimmelbefall der vermieteten Wohnung.

Hintergrund ist, so führt der BGH aus, dass die Funktion des Zurückbehaltungsrechts darin besteht, auf den Vermieter Druck durch die Zurückbehaltung der Mieten auszuüben, damit der Mangel beseitigt wird. Dies kann aber erst dann erfolgen, wenn der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat, der von dem Mieter vermittelt wird.

Einen Link auf die Pressemitteilung des BGH finden Sie unten beigefügt.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BGH

29. Oktober 2010

LG Hamburg: Schadenersatz von 15,00 EUR pro Titel bei Filesharing angemessen.

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) hat in einer Entscheidung vom 08.10.2010 ausgeurteilt, dass 15,00 EUR Schadenersatz pro Titel bei sog. Filesharing ausreichend und angemessen sind. Nach wie vor geht die Musik-, Film- und Softwareindustrie massiv gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Dies ist grundsätzlich auch rechtmäßig. Auf Grund der vorliegenden Massenverfahren geraten aber auch Personen in Verdacht, die sich nichts haben zu schulden kommen lasen. Oftmals wissen Betreiber eines Netzwerks gar nicht, dass Ihr Anschluss für derartige Austausche genutzt wird. Dennoch ist die Rechtsprechung hier recht stringent.

Daher ist das Urteil des LG Hamburg, welches zumindest die Schadenersatzhöhe etwas begrenzt, zu begrüßen. Denn von der Musikindustrie werden hier z.T. Unsummen gefordert und astronomische Streitwerte geltend gemacht.

Beachten Sie aber bitte, dass jede Entscheidung, auch die des LG Hamburg, eine Einzelfallentscheidung darstellt. Hier war beispielsweise berücksichtigt worden, dass nicht mehr ganz aktuelle Titel zum Download bereits gestellt wurden und daher die sog. Lizenzgebühr zu ermäßigen war.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

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24. Oktober 2010

Weltrekordversuch im Laufbandlaufen der Gesundheitsallianz Lippe unter rechtlicher Aufsicht der Kanzlei Schafmeister & Partner

Im Rahmen der Messe Oktoberbunt 2010, welche die Gesundheitsallianz Lippe am 23.10.2010 – 24.10.2010 in den Räumen der Sparkasse Detmold ausrichtete, fand auch ein Weltrekordversuch im Laufbandlaufen statt. 24 Stunden sollte das Laufband in Betrieb sein und die Läufer sollte die weiteste Kilometerzahl erreichen. Die rechtliche Aufsicht über den Weltrekordversuch übernahm Rechtsanwalt Marc Schneider aus unserer Kanzlei, der den Start und Endpunkt in rechtlicher Hinsicht überwachte.

Alles lief dabei einwandfrei und ordnungsgemäß. Auch wenn der bestehende Weltrekord bedauerlicherweise nicht überboten werden konnte, so ist doch ein tolles Ergebnis festzuhalten, von dem der amtierende Weltrekordinhaber weit entfernt ist. Es konnten insgesamt mindestens 38 Läufer animiert werden, aktiv Teilzunehmen. Der älteste Läufer war 75 Jahre jung und die jüngste Läuferin 14 Jahre alt. Ein unglaubliches Interesse an dem Ereignis zeigte sich auf der Messe. Viele sportbegeisterte nahmen Anteil daran.

Einen Link auf einen Beitrag der LZ finden Sie unten beigefügt.

Sollten auch Sie einen Weltrekordversuch zum Eintrag in das Guinness Buch der Weltrekorde planen, sprechen Sie uns wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen an.

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Weiterführende Informationen:

LZ Beitrag zu Oktoberbunt

22. Oktober 2010

EGMR rügt erneute lange Verfahrensdauer in der deutschen Justiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern erneut eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten und bei der Justiz in der BRD gerügt. Grundlage war dabei Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der folgendes besagt: Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten und Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

Der EGMR rügte, dass es entgegen dieses anerkannten Grundsatzes in der BRD keinen wirksamen Rechtsschutz gegen eine überlange Verfahrensdauer gibt.

In der Tat ist hier z.T. eine bedenkliche Situation erreicht worden, die auch Rechtssuchenden, insbesondere in Eilfällen, kaum noch begreifbar gemacht werden kann. Die Überlastung der Justiz ist mit derzeitigen Sparplänen, die bereits seit langem Einzug gehalten haben, kaum noch erklärbar.

Genau hier eröffnete der EGMR aber auch einen Weg, der bei derartigen Verfahrensdauern Schadenersatzansprüche rechtfertigt. Dies allerdings abgewogen auf den Einzelfall.

Sprechen Sie uns an,

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16. Oktober 2010

Insolvenz August Wortmann KG Auktion des Betriebsvermögens abgeschlossen

Die Abwicklung der Insolvenz der August Wortmann KG, einem der ältesten und traditionsreichsten Unternehmen in Detmold, die im Bereich des ehemaligen Temde Leuchten Standorts in Detmold ansässig war, beschreibt der Insolvenzverwalter Marc Schneider als eine durchaus mehr als bedauernswerte Entwicklung.

Bis zuletzt ist versucht worden die Erhaltung des seit 1894 existenten Unternehmens zu ermöglichen. Doch Investoren ließen sich nicht finden. Trotz überproportionaler Anstrengungen. Das gesamte Team des Insolvenzverwalter, aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht, hat fieberhaft nach einer Lösung gesucht. Diese lies sich aber auf Grund des Wegfalls des Hauptauftraggebers in 2009 und der dennoch danach gleich gebliebenen Kosten- und Auftragsstruktur nicht finden. Andere Aufträge mussten nachkalkuliert werden, die aber so nicht mrhr marktfähig waren.

Ein Weiteres Manko war der überalterte Fuhrpark des Unternehmens, der ein ukalkulierbares Risiko barg.

Zunächst gefundene Investoren sprangen darauf hin ab, so dass eine Zerschlagung des Traditionsbetriebs unausweichlich wurde.

Ein bedauernswerter Schritt, der letztlich in einer erfolgreichen Versteigerung der Vermögenswerte gipfelte. Denn nach dem die Zerschlagung und Liquidation unsausweichlich wurde, hat die durchgeführte Verwertung der Vermögensgegenstände für die Gläubiger durchaus gut e Befriedigungsaussichten erbracht.

Einen Link auf einen Artikel aus der Lippischen Landeszeitung (LZ) finden Sie anliegend beigefügt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Weiterführende Informationen:

LZ Artikel

12. Oktober 2010

LAG Köln: Stilllegungsabsicht des Insolvenzverwalters bei Kündigung von Arbeitnehmern nicht von der Vermutungswirkung der §§ 125 – 128 InsO erfasst.

Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln hat bereits im April diesen Jahres entschieden, dass die Vermutungswirkung der §§ 125 – 128 InsO nur die dringenden betrieblichen Erfordernisse umfasst. Nicht von der Vermutungswirkung umfasst ist allerdings der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Betrieb oder Teile davon stilllegen will. Das dies so ist, hat der Insolvenzverwalter im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nach wie vor darzulegen und zu beweisen.

Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass die Vereinfachungen und Vermutungswirkungen der §§ 125 – 128 InsO im Rahmen eines sog. Erwerberkonzepts Möglichkeiten für ein in Insolvenz geratenes Unternehmen bieten soll, durch Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur erhalten zu werden. Dies bietet Chancen für Arbeitnehmer und Erwerber gleichermaßen, die ansonsten ggfs. von einer sanierenden Übertragung abgesehen hätten.

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10. Oktober 2010

VG Berlin: Auch ohne konkrete Behinderung kann ein Falschparker umgesetzt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Mitte August die Klage eines Falschparkers abgewiesen, mit dem dieser gegen einen Gebührenbescheid in Höhe von 125,00 EUR vorgegangen war, nachdem sein im Halteverbot abgestelltes Fahrzeug umgesetzt wurde.

Das Halteverbot befand sich in dem konkreten Fall vor der Oberschule der jüdischen Gemeinde Berlin. Der Fahrer hatte eingewandt, dass für ihn als ortsfremden nicht ersichtlich gewesen sei, warum dort ein Halteverbot angeordnet sei. Außerdem habe das verbotswidrig abgestellt Fahrzeug niemanden konkret behindert.

Dies ließ das Gericht nicht gelten und führte aus, dass erfahrungsgemäß bereits ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug eine negative Vorbildfunktion für andere Verkehrsteilnehmer habe, die verhindert werden muss. Außerdem sei hier klar und ohne weiters erkennbar gewesen, dass die Anordnung des Halteverbots der Einrichtung eines Sicherheitsbereichs zum Schutz vor Terroranschlägen diene.

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06. Oktober 2010

OLG Köln: Neuregelungen des MoMiG zur verdeckten Sachanlage sind auch auf Altfälle, hier aus 2000, anzuwenden.

Das Oberlandesgericht Köln hatte kürzlich einen Fall über die Rückwirkungen des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) zu entscheiden. Denn in dem Ende 2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen ist vorgesehen, dass bei der im Kapitalgesellschaftsrecht bekannten verdeckten Sacheinlage eine Anrechnung des gegebenen Vermögenswertes ankommt. Der Gesellschafter wird in diesen Fällen, anders als zuvor, von seiner nochmaligen Einlagepflicht frei.

Vorliegend hatte das OLG Köln einen Fall aus dem Jahr 2000 zu entscheiden. Der Gesellschafter hatte sich zunächst ein von ihm gewährtes Darlehen von der Gesellschaft zurückzahlen lassen und sodann seine Bareinlageverpflichtung aus den erhaltenen Mitteln erfüllt, sog. her und hin zahlen.

Eine rückwirkende Anwendung der reformierten Regelungen zur Anrechnung hat das OLG Köln, in Fortführung der sog. AdCoCom Entscheidung des Bundesgerichtshofs dabei gelten lassen.

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30. September 2010

BGH: Vermieter haftet dem Mieter wegen Schäden durch eine Räumung ohne Räumungstitel

Der für das Mietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat kürzlich entschieden, dass der Vermieter gegenüber dem Mieter für Schäden haftet, die im Rahmen einer sog. kalten Räumung entstanden sind. Eine solche liegt vor, wenn der Vermieter eigenmächtig und ohne gerichtlichen Räumungstitel nach ausgesprochener (fristloser) Kündigung die gemieteten Räume betritt und räumt.

Im konkreten Fall war der Mieter nicht auffindbar und wurde von Verwandten als vermisst gemeldet. Nachdem 2 Monatsmieten nicht gezahlt wurden, hat der Vermieter das Mietverhältnis fristlos gekündigt und schritt sogleich zur Tat. Ohne Räumungstitel hat er die Wohnung geräumt und Einrichtungsgegenstände entsorgt.

Nachdem der Mieter wieder auffindbar war, machte dieser einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 62.000,00 EUR gegen den Vermieter wegen der entsorgten Gegenstände geltend.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, aber der BGH verhalf dem Mieter zum Erfolg. Er urteilte, dass ohne einen gerichtlichen Räumungstitel der Vermieter nicht derart vorgehen dürfe, da dies eine unerlaubte Selbsthilfe darstelle. Der Vermieter habe einen solchen Titel sich vielmehr notfalls über den Weg der öffentlichen Zustellung zu verschaffen, wenn der Mieter nicht auffindbar sei.

Die Vermieter sind hierdurch erneut deutliche Schranken aufgezeigt worden.

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21. September 2010

BGH: Die Kündigung einer Patronatserklärung kann wirksam vereinbart werden.

Der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einer Entscheidung vom 20.09.2010 ausgesprochen, dass die Kündigung einer sog. Patronatserklärung grds. vereinbart werden kann.

Gerade im Konzernverbund von Gesellschaften, aber auch außerhalb dessen, bildet die sog. Patronatserklärung neben der sog. Rangrücktrittsvereinbarung ein Mittel, um einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, und damit einer Insolvenzantragspflicht, entgegen zu wirken.

Bei der Patronatserklärung handelt es sich um eine Erklärung einer Dritten Person – der Patronin - , häufig im Konzernverbund, dass fällige Verbindlichkeiten des zu sanierenden Unternehmens erfüllt werden, sofern dies zur Abwendung einer Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist.

Dieses von der Rechtsprechung anerkannte Institut kann jedoch zu Problemen bei der Patronin führen.

In dem von dem BGH entschiedenen Fall, der zu einer Zurückverweisung an die Berufungsinstanz führte, hat der Insolvenzverwalter der „geschützten“ GmbH einen Anspruch gegen die Patronin geltend gemacht, die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu erfüllen. Hierzu hat der BGH dann ausgeführt, dass die behauptete Kündigung der Patronatserklärung weiter aufzuklären sei.

Damit scheint es so, dass dies z.T. gefährliche Institut für die zur Rettung angeschlagener Unternehmen für die „Patronen“ ein wenig sicherer und kalkulierbarer wird.

Den Link zur Presseerklärung des BGH finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BGH

15. September 2010

OLG Stuttgart: Mögliche Haftung für Altverbindlichkeiten bei Erwerb einzelner Gegenstände vom Insolvenzverwalter

Das OLG Stuttgart hat kürzlich entschieden, dass eine Haftung nach § 25 HGB grundsätzlich auch dann in Betracht kommen kann, wenn nur einzelne Gegenstände vom Insolvenzverwalter erworben werden und nicht der Betrieb im Ganzen. In diesen Fällen ist daher dringend die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB in das Handelregister anzuraten.

Hintergrund war, dass bei Erwerb eines Betriebes vom Insolvenzverwalter die Rechtsprechung grundsätzlich davon ausgeht, dass hier eine Haftung des Erwerbers nach § 25 HGB nicht in Betracht kommt, da dann die Zielsetzung der Sanierung des insolventen Unternehmens nicht erreicht werden kann. Anders sei dies aber, wenn nur Teile aus dem Betrieb vom Insolvenzverwalter übernommen werden und andere von dritten Personen. Im konkreten Fall war es so, dass hier in denselben Räumen weiterproduziert wurde und die Geschäftsräumlichkeiten nicht von dem Insolvenzverwalter, sondern einer dritten Person überlassen wurden. Hier hat das OLG Stuttgart dann angenommen, dass eine Haftung für Altverbindlichkeiten grundsätzlich in Betracht kommt und daher ein Haftungsausschluss nach § 25 HGB eingetragen werden kann.

Um hier bei einer Betriebsübernahme nicht in eine Haftungsfalle zu geraten, sollte dies dringend beachtet werden.

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02. September 2010

BAG: Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit zu kurzer Frist kann zum falschen Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beenden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 01.09.2010 ausgesprochen, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit zu kurz bemessener Kündigungsfrist dazu führen kann, dass das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Zeitpunkt beenden kann. Dies zumindest dann, wenn gegen die ausgesprochene Kündigung nicht Kündigungsschutzklage erhoben wird. Da die Erhebung der Kündigungsschutzklage allerdings innerhalb einer recht kurzen Frist von nur drei Wochen erhoben werden muss, ist für Betroffene hier dringend die richtige Kündigungsfrist kurzfristig zu überprüfen und dann ggfs. im Rechtsweg vorzugehen. Anderenfalls drohen Ansprüche verloren zu gehen.

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20. August 2010

BAG: Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Suche nach jungem Bewerber.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat gestern, am 19.08.2010, entschieden, dass ein Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot vorliege, wenn entgegen 7 AGG eine Stellenausschreibung explizit die Suche nach einem „jungen Bewerber“ enthalte.

Hintergrund war, dass ein 58 jähriger Bewerber sich auf eine derartige Stellenanzeige gemeldet hatte und ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch eine Absage erhielt. Eingestellt wurde eine 33 jährige Mitbewerberin.

Der abgelehnte Bewerber bekam als Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen § 7 AGG ein Monatsgehalt zugesprochen. Die weitergehende Klage wurde indes abgewiesen, da der abgelehnte Bewerber nicht darlegen und beweisen konnte, dass er bei diskriminierungsfreier Auswahl eingestellt worden wäre.

Das AGG bietet im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen erhebliche Risiken, die z.T. äußerst schnell verwirklicht sind. Die Zahlung von Entschädigungen, die z.T. nicht unerheblich sind, sind die Folge.

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17. August 2010

BGH: Schuldner ist verpflichtet, in der Wohlverhaltensphase sowohl dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder Adressänderungen mitzuteilen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass der Schuldner in der Wohlverhaltensphase nach einem Insolvenzverfahren sowohl dem Insolvenzgericht als auch dem Treuhänder ein Adressänderung mitzuteilen hat. Dies auch, wenn er innerhalb derselben Gemeinde umzieht, da nur so die Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechend erfüllt werden.

Kommt der Schuldner dem nicht nach, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Dies aber nicht in jedem Fall. Vielmehr ist auch erforderlich, dass eine konkret messbare Schlechterstellung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger vorliegt, eine bloße Gefährdung reicht hier nicht aus.

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13. August 2010

LG Bonn: Telekom muss Kunden auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinweisen.

Das Landgericht (LG) Bonn hatte vor kurzem darüber zu entscheiden, ob die Telekom ihre Kunden auf ungewöhnlich hohe Gebühren hinweisen muss.

Hintergrund war, dass die Klägerin in dem zur Entscheidung stehenden Fall in ihrem DSL Router eingestellt hat, dass die Internetverbindung ohne Unterbrechung gehalten wird. Dabei war sie fälschlicherweise von einer Flatrate ausgegangen, obwohl in dem gewählten Tarif nach Minuten abgerechnet wurde. Dies führte dazu, dass die Rechnungen der Telekom nahe-zu explodierten. In einem Zeitraum von 5 Monaten wurden insgesamt ca. 5.700,00 EUR in Rechnung gestellt und auch dem Konto der Klägerin belastet. Monatlich stiegen die Kosten von ca. 40,00 EUR auf ca. 1.000,00 EUR.

Das LG Bonn hat jetzt ausgesprochen, dass der Telekom eine entsprechende Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kunden zukommt und bei auffällig hohen Gebühren diese sich um die Ursa-chen kümmern und die Kunden informieren muss.

Dementsprechend musste eine Großteil der abgerechneten Gebühren zurück erstattet werden.

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10. August 2010

BGH: Kapitalanleger dürfen ihrem Berater vertrauen und müssen nicht zusätzlich den Emissionsprospekt lesen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.07.2010 entschieden, dass Kapitalanleger grundsätz-lich den Angaben ihres Beraters vertrauen dürfen und nicht zusätzlich den Emissionsprospekt lesen müssen. In dem konkreten Fall war es wohl so, dass der Berater nicht auf die Möglich-keit eines Totalverlusts bei einem geschlossen Immobilienfonds hingewiesen hat, der sodann in Insolvenz geriet. Der Anleger fordert wegen der unzureichenden Aufklärung Schadenersatz von dem Berater. Das dahinter stehende Anlageinstitut wandte ein, dass die realisierte Gefahr sich auch aus dem Emissionsprospekt ergeben habe, der dem Anleger ausgehändigt worden sei.

Dem erteilte der BGH eine Absage, da der Anleger sich auf die Richtigkeit und Vollständig-keit des Beraters verlassen darf, da das Beratungsverhältnis auch durch besonderes Vertrauen geprägt sein.

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03. August 2010

BVerfG: Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ist verfassungswidrig

Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 sind die Rechte unverheirateter Väter gestärkt worden.
Nach der gesetzlichen Regelung liegt das Sorgerecht für ein nichtehelich geborenes Kind zunächst allein bei der Mutter. Diese kann die Zustimmung zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge verweigern, ohne dass diese Verweigerung gerichtlich überprüft werden kann.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat erklärt, dass diese Regelung verfassungswidrig ist und gegen Art. 6 II GG verstoße. Dem Vater muss die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, wenn die Mutter die Zustimmung zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge verweigert, obwohl dies dem Kindeswohl entspricht.
Bereits im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelt, dass das derzeit geltende deutsche Recht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge, weshalb seitens des Justizministeriums in den letzten Tagen bereits eine Gesetzesänderung angekündigt wurde
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvR 420/09)

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02. August 2010

BVerfG: Eingeschränkter steuerlicher Abzug für das häusliche Arbeitszimmer verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Entscheidung vom 06.07.2010 ausgesprochen, dass die seit 2007 geltende Beschränkung bei der steuerlichen Berücksichtigung von häuslichen Arbeitszimmern verfassungswidrig ist.

Das BVerfG sieht insbesondere einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz in Art. 3 GG verbürgt ist.

Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine rückwirkende Neufassung der steuerrechtlichen Vorschriften zu gestalten. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen bereits ab sofort die verfassungswidrige Regelung nicht mehr anwenden.

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29. Juli 2010

Ein Automatik-Pkw ist mit Einstellung der Parkposition «P» und Feststellen der Handbremse ordnungsgemäß abgestellt

Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass die Haftung eines Fahrzeughalters nach § 7 StVG endet, wenn dieser den Pkw auf einem Privatgrundstück verkehrsmäßig ordnungsgemäß abgestellt hat. Dazu genügt bei einem Pkw mit Automatikgetriebe grundsätzlich die Einstellung der Parkposition «P» und das Feststellen der Handbremse. Das Landgericht hat weiter entschieden, dass allein aus dem Abstellen eines Fahrzeugs auf einer möglicherweise eis- oder schneeglatten Fläche an einem Gefälle kein schuldhaftes Verhalten zu folgen ist. (LG Detmold, Urteil vom 14.04.2010 - 10 S 150/09)

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19. Juli 2010

BGH: Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben bei einer Gesellschaft setzt keine Abfindungsbilanz voraus.

Mit einer Entscheidung vom heutigen Tage hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausgesprochen, dass die Fälligkeit eines Abfindungsanspruchs beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft nicht erfordert, dass eine entsprechende Abfindungsbilanz erstellt wurde. Im zu entscheidenden Fall war dies von Bedeutung, da hier Verjährungseinwände erhoben worden sind. Grundsätzliche wäre der Anspruch dabei verjährt gewesen. Dennoch hat der BGH die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, da das zuvor angerufene Gericht keine Feststellung dazu getroffen hat, ob die erforderliche Kenntnis von dem Anspruch und der Fälligkeit vorlag, bzw. auf Grund grober Fahrlässigkeit nicht vorlag.

Für ausscheidende Gesellschafter bedeutet dies allerdings, dass ggfs. zur Unterbrechung der Verjährung eine unbezifferte Feststellungsklage zu erheben ist.

Den Link auf die Pressemitteilung des BGH finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des BGH

15. Juli 2010

DAV lehnt Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren ab

Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) hat die Planung der Bundesregierung, das 1999 im Zuge der Einführung der Insolvenzordnung abgeschaffte Fiskusprivileg wieder einzuführen, stark kritisiert und abgelehnt. Der Vorsitzende Der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV wird dabei mit den Worten zitiert, dass die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs das weltweit modernste Insolvenzrecht zurück in die Steinzeit katapultiere. Außerdem weißt der DAV darauf hin, das damit auch eine ungerechtfertigte Bevorzugung des Fiskus gegenüber anderen Gläubigern erfolge.

Des Weiteren warnt der DAV, dass es zu Steuermindereinnahmen und Vernichtung von Arbeitsplätzen führen werde.

Die vollständige Stellungnahme des DAV finden Sie als Link unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Stellungnahme des DAV

10. Juli 2010

Abfindung bleibt bei der Bemessung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt

Der BGH hat entschieden, dass eine nach der Ehescheidung erhaltene Abfindung, welche zusätzlich zu dem ansonsten unveränderten Einkommen bezogen wurde, bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nicht zu berücksichtigen ist. Dies gelte nach Meinung des BGH auch dann, wenn die Abfindung genutzt wurde, um unterhaltsmindernd zu berücksichtigende Verbindlichkeiten zu tilgen. (BGH, Urteil v. 02.06.2010, XII ZR 138/08)

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01. Juli 2010

P Konto, Bestimmungen zum Pfändungsschutzkonto treten heute in kraft

AM heutigen Tage, den 01.07.2010, treten die neuen Vorschriften zum sog. P Konto, dem Pfändungsschutzkonto, in kraft. Hintergrund sind die Reformen zum Kontopfändungsschutz.

Nach Mitteilung des Justizministeriums des Bundes, welche wir anliegend beifügen, soll dadurch gewährleistet werden, dass die Pfändung eines Bankkontos nicht zur vollständigen Blockade der Teilnahme am Wirtschaftsleben kommt. Denn bisher waren die Schuldner auf selbst initiierte Vorgehen zur Erreichung des Pfändungsschutzes nach § 850k ZPO angewiesen.

Zukünftig sollen alle Banken die vorgesehenen Pfändungsschutzkonten zur Verfügung stellen. Die praktische Umsetzung, die auch mit erheblichen Umstellungen bei den Banken verbunden ist, bleibt allerdings abzuwarten.

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Weiterführende Informationen:

Link zur BMJ Mtteilung

24. Juni 2010

Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen Ehepartner, der das Familienheim alleine nutz

Das OLG Bremen hat jetzt entschieden, dass es gerechtfertigt sein kann, dass ein Ehepartner, der das Familienheim, welches dem anderen Ehepartner gehört, mit den gemeinsamen Kindern alleine nutzt, an diesen Ehepartner eine Nutzungsvergütung in Höhe des objektiven Mietzinses zahlen muss. Dies soll zumindest dann gelten, wenn die Ehepartner bereits seit mehren Jahren getrennt leben und der Ehepartner, der Alleineigentümer des Hauses ist, in engen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. (OLG Bremen, Beschluss vom 31.03.2010, 4 WF 32/10)

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19. Juni 2010

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag

Der BGH hat erneut eine Entscheidung zu einer Schönheitsreparaturklausel ausgesprochen. Danach benachteiligt eine solche Klausel in einem Wohnraummietvertrag den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam, wenn dem Mieter die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ihm aber nicht die Möglichkeit gegeben wird, die Schönheitsreparaturen in Eigenleistung zu erbringen. (BGH, Urteil vom 09.06.2010, VIII ZR 294/09)

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12. Juni 2010

Presseerklärung im Insolvenzantragsverfahren August Wortmann KG - RA Marc Schneider

Mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold, Insolvenzgericht, vom 04.06.2010, ist Rechtsanwalt Marc Schneider in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Wortmann KG zum sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Der Beschluss kann unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachgehalten werden.

Durch intensive Verhandlungen konnte erreicht werden, dass der Geschäftsbetrieb weiter aufrecht erhalten bleibt. Die Verhandlungen mit Lieferanten, Versicherern und – insbesondere – den maßgeblichen Kunden konnten äußerst erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Auch den Arbeitnehmern des Betriebes wird eine Perspektive geboten, so dass diese voll motiviert die anstehenden, schwierigen Zeiten angehen, damit ein dauerhafter Erhalt des Geschäftsbetriebes und der Erhalt der wesentlichen Arbeitsplätze erzielt werden kann.

An diesem Ziel arbeiten die Belegschaft und der vorläufige Insolvenzverwalter, sowie dessen gesamtes Team, mit voller Kraft, damit das Traditionsunternehmen August Wortmann KG dauerhaft erhalten bleiben kann.

Die Belegschaft und der vorläufige Insolvenzverwalter stimmen überein, dass hier gemeinsam agiert werden kann und muß.

Erste Gespräche mit Investoren und Übernahmeinteressenten sind bereits hergestellt – dies nach nur einer Woche seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

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10. Juni 2010

BAG: Im Fall Emmely ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Vorliegen eines wichtigen Grundes erfordert Abwägung im Einzelfall

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 10.06.2010 im sog. Fall Emmely ausgeurteilt, dass eine außerordentliche Kündigung beim bestrittenen Diebstahl bzw. Unterschlagung von Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 EUR nicht ohne Weiteres ausreicht.

Zwar, so die Bundesrichter, kann auch der Diebstahl oder die Unterschlagung geringwertiger Güter einen derartigen Vertrauensbruch bedeuten, der grundsätzlich zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Wie allerdings das BAG immer wieder hervorhebt, sind die Umstände des Einzelfalles entscheidend.

Hier berücksichtigte das BAG, dass das Arbeitsverhältnis ohne besondere Vorkommnisse bereits seit ca. 30 Jahren bestand und ein verhältnismäßig geringer „Schaden“ entstanden sei.

Unter Abwägung dieser Umstände sei daher im konkreten Fall eine Abmahnung angebracht gewesen, nicht aber eine fristlose Kündigung.

Da aber Verstöße von Arbeitnehmern im Bereich des strafrechtlich relevanten Verhaltens immer mehr zur Einzellfallentscheidung werden, ist eine entsprechende Beratung kaum erlässlich.

Einen Link auf die Pressemitteilung des BAG finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BAG

02. Juni 2010

OLG Düsseldorf: Gerichtsort bei Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife ist Sitz der Gesellschaft

Das OLG Düsseldorf hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem ein Insolvenzverwalter einen vormaligen Geschäftsführer einer GmbH in Anspruch genommen hatte, weil dieser nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen an Gläubiger vorgenommen hat, § 64 GmbHG. Dies Besonderheit des zur Entscheidung stehenden Falles lag allerdings darin, dass der Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte der Insolvenzverwalter jedoch am Sitz der Gesellschaft Klage erhoben hat.

Das OLG Düsseldorf hat dabei bestätigt, dass tatsächlich der Sitz der Gesellschaft der richtige Gerichtsort ist, da dies auch der Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Geschäftsführers war. Die Haftungsansprüche hat das OLG Düsseldorf dabei als solche aus einem „Vertrag“ qualifiziert, womit es zu dem Gerichtsstand kam.

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29. Mai 2010

BGH: Eine lediglich teilweise Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung reicht zur Erlangung von Straffreiheit nicht aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 20.05.2010 ausgesprochen, dass eine lediglich teilweise Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zur Erlangung der Straffreiheit nach § 371 AO nicht ausreicht. Im konkreten Fall war es so, dass seitens des Steuerpflichtigen von mehreren Konten nur diejenigen aufdeckte, deren Ermittlung seitens des Steuerpflichtigen befürchtet wurde.

Zur Begründung führt der BGH im Wesentlichen aus, dass die Erlangung der Straffreiheit nur demjenigen zustehen soll, der zur Steuerehrlichkeit zurückkehre und insgesamt reinen Tische mache.

Da den Ermittlungsbehörden umfangreiche Möglichkeiten der Informationsgewinnung zustehen, sollte also gewissenhaft die Angabe geprüft werden, die zum Zwecke der Erlangung der Straffreiheit im Rahmen einer Selbstanzeige angegeben werden.

Einen Link auf die Pressemitteilung des BGH finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung des BGH

26. Mai 2010

Geplante Heraufsetzung der Berufungssumme soll zweifelhafte Entlastung der Justiz bringen – Deutscher Richterbund erhebt dennoch keine Bedenken.

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach die sog. Bagatellgrenze bei Zivil- und Arbeitsrechtsstreiten von 600,00 EUR auf 1.000,00 EUR heraufgesetzt werden soll. Begründet wird dies damit, dass die Justiz entlastet werden muss und knappe Haushaltskassen der öffentlichen Hand andere Alternativen nicht bieten. Den Link auf den Gesetzesentwurf finden Sie untenstehend beigefügt.

Konkret soll sowohl die Berufungssumme heraufgesetzt werden, als auch die Grenze der Streitwerte bei den Amtsgerichten, wonach diese insbesondere ohne mündliche Verhandlung entscheiden können. Aus hiesiger Sicht ist dies äußerst bedenklich, da der Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten damit faktisch weiter eingeschränkt wird. Die Überlastung der Justiz und die Mittelknappheit der öffentlichen Kassen wird damit zu Lasten der Rechtssuchenden gelöst. Wünschenswert wäre es, der Uberlastung und den z.T. damit einhergehenden, überlangen Verfahrensdauern durch eine Personalaufstockung zu lösen. Dennoch erhebt der Deutsche Richterbund keine verfassungsrechtlichen oder sozialpolitischen Bedenken gegen die geplante Erhöhung.

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Weiterführende Informationen:

Link zum Gesetzesentwurf nebst Begründung

20. Mai 2010

BGH: Vereinsvorstände haften bei eingetretener Insolvenz nicht analog § 64 S. 2 GmbHG für masseschmälernde Zahlungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 08.2.2010 mitgeteilt, dass Vereinsvorstände nicht für Zahlungen nach § 64 S. 2 GmbHG analog haften, die nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorgenommen worden sind. Dies begründet der BGH damit, dass eine solche Haftung in den Vorschriften über den Verein nicht vorgesehen sei und es für eine Heranziehung der Norm aus dem Recht der GmbH an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt.

Dennoch sind die Gläubiger hier nicht schutzlos gestellt, da auch für Vereinsvorstände gilt, dass diese einer Haftung wegen Insolvenzverschleppung ausgesetzt sein können, wenn entgegen § 42 Abs. 2 BGB nach vorliegen eines Insolvenzgrundes nicht ein Insolvenzantrag gestellt wird. Wie im Bereich des GmbH Rechts haften die Vereinsvorstände hier den sog. Altgläubigern auf den sog. Quotenschaden und den Neugläubigern gegenüber gar auf das negative Interesse.

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18. Mai 2010

BGH: Betreiber eines WLan Netzwerkes haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverstöße Dritter.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 12.05.2010 entschieden, dass der Betreiber eines WLan Netzwerkes nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverstöße haftet, die von Dritten durch unbefugte Nutzung des WLan Anschlusses vorgenommen wurden.

Im zur Entscheidung anstehenden Fall war es so, dass der von der Musikindustrie in Anspruch genommene Beklagte zum Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung im Urlaub war. Hintergrund sind die in letzter Zeit zunehmenden Abmahnschreiben, mit dem zugleich auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, da angeblich von dem ermittelten Internetanschluss über sog. Filesharingtools urheberrechtlich geschützte Titel angeboten wurden.

Mit seiner Entscheidung hat der BGH ausgeurteilt, dass für unbefugte Nutzung des verwendeten WLan Netzwerkes dessen Betreiber nicht per se haftet. Dies zumindest nicht im Hinblick auf etwaige Schadenersatzansprüche.

Allerdings, so der BGH, ist der Betreiber des WLan Netzwerkes verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Einrichtung des Netzwerkes möglichen Sicherungen vorzunehmen. Dazu gehört es auch, dass ggfs. vergebene Standardpasswort des benutzten WLan Routers zu ändern.

Für Betroffene der derzeitigen Abmahnwellen, die nachweislich zum Zeitpunkt des Verstoßes das Netzwerk nicht genutzt haben und alle erforderlichen Einstellungen vorgenommen haben, sicherlich eine begrüßenswerte Entscheidung, die allerdings auch Fragen offen lässt.

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28. April 2010

VG Trier: Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren.

Das Verwaltungsgericht Trier (VG Trier) hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde, weil wohl wegen Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO, die zur Insolvenztabelle anzumelden sind, eine Gewerbeuntersagung gegen die weitere Tätigkeit des Schuldners ausgesprochen wurde.

Das VG Trier urteilte hier, dass dem Insolvenzverfahren absolute Priorität einzuräumen sein. Dies insbesondere wegen der darin zum Ausdruck kommenden Gläubigerautonomie. Sollte die Gläubiger die Fortführung des Betriebes beschließen, da hier eine Mehrung der Insolvenzmasse zu erwarten sei, habe dies Vorrang.

Eine Entscheidung, die ggfs. auch Gestaltungsspielraum in der Beratung von Insolvenznahen Unternehmen in dieser Hinsicht ermöglicht.

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22. April 2010

Wahlrecht sonstiger kirchlicher Rechtsträger zur Anwendung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (Gr

Die Apostolische Signatur, der höchste Gerichtshof der römischen Kurie, hebt die Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes M 13/08 vom 27.02.2009 auf und stellt klar, dass für die „sonstigen kirchlichen Rechtsträger“ i.S. des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GrO ein Wahlrecht besteht, die GrO und damit die Institution des kirchlichen Mitbestimmungsrechtes zur Anwendung zu bringen oder nicht.
Mit dieser Entscheidung beendet die Apostolische Signatur einen längeren Rechtsstreit innerhalb der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit der katholischen Kirche, in dessen Verlauf die Rechtsfrage zur Klärung stand, ob durch Entscheidung der für betroffene Einrichtung rechtliche zuständigen Organe, konkret der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die Anwendung oder die Nichtanwendung der GrO und damit der Geltung des sog. Dritten Weges des kirchlichen Arbeitsrechtes zur Disposition steht. Dies wurde durch die Apostolische Signatur mit unanfechtbarer Entscheidung vom 31.03.2010 bejaht und zudem wurde festgestellt, dass die Übernahme der GrO keine Voraussetzung für die Kirchlichkeit einer Einrichtung i.S. des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GrO darstellt. Damit ist die Wahl des „Dritte Weges“ des kirchlichen Arbeitsrechtes bei sonstigen Rechtsträgern keine Voraussetzung für die Kirchlichkeit einer Einrichtung innerhalb der katholischen Kirche. Im konkreten Fall wurde die Kirchlichkeit für die betroffene Einrichtung bestätigt.

Die Entscheidung führt eine wesentliche Klärung der Grundlagen des kirchlichen Dienstes in der katholischen Kirche herbei. Einen weiterführenden Link finden Sie beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen

08. April 2010

BGH: Keine Haftung der Geschäftsführer einer GmbH wegen Zahlungen in Krisenzeiten aus debitorisch geführten Konten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 25.01.2010 ausgesprochen, dass ein Geschäftführer einer GmbH wegen Zahlungen in Krisenzeiten nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F., bzw. § 64 S. 1 GmbHG n.F. nicht haftet, wenn diese Zahlungen aus einem debitorisch geführten Konto vorgenommen worden sind, für welches keine Sicherheiten der Gesellschaft gestellt wurden.

Begründet wird dies damit, dass sodann lediglich eine „masseneutrale Gläubigerverschiebung“ stattgefunden habe. Denn Schutzzweck der oben genannten Nomen ist nicht, einzelne Gläubiger zu schützen, sondern vielmehr die Interessen der Gläubigergesamtheit. Daher scheidet in derartigen Konstellationen eine persönliche Haftung der Geschäftsführer aus.

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03. April 2010

BGH: Gewerblicher Ebayverkäufer handelt wettbewerbswidrig und unlauter wenn unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 31.03.2010 ausgesprochen, dass ein „gewerblicher Ebayverkäufer“ wettbewerbswidrig und „unlauter“ handelt, wenn unter Ausschluss der Gewährleistung Artikel angeboten werden, die auch durch nicht gewerbliche Bieter erworben werden können.

Eigentlich ist die Entscheidung auf Grundlage des geltenden Rechts keine Überraschung, da gegenüber sog. Verbrauchern, also nicht Gewerbetreibenden, die Gewährleistungsfristen nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden können.

Bei Internetplattformen wie Ebay ist es aber so, dass hier z.T. gar keine Vorkehrung getroffen werden kann, ob Verbraucher als Bieter ausgeschlossen werden. Daher kann dann auch nur erschwert die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus kommt für viele Ebaynutzer hinzu, dass die Rechtsprechung hier z.T. unterschiedliche Grenzen aufgestellt hat, wann jemand als gewerblich einzustufen ist und wann nicht. Wenn aber jemand als gewerblich einzustufen ist und dennoch sich als „Privatverkäufer“ darstellt, kann die vorliegende Entscheidung auch auf diesen Verkäufer zutreffen.

Gerade das Internetrecht ist ein Bereich, der rechtlich immer neue Entscheidungen hervorbringt.

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28. März 2010

Übertragung Wekon Werkzeugbau GmbH durch Gläubigerversammlung genehmigt

Am Freitag, den 26.03.2010 fand vor dem Amtsgericht Detmold in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wekon Werkzeugbau GmbH eine besonder Gläubigerversammlung statt. Die Anberaumung ist unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlcih bekannt gemacht worden. Der Einfachheit halber haben wir den Link auf die entsprechende Seite unten beigefügt.

Beschlussgegenstand war, ob einer Übertragung verwertbarer Vermögenswerte zugestimmt wird. Die Zustimmung wurde durch die Gläubigerversammlung erteilt, so dass grds. auch die Arbeitplätze erhalen werden konnten.

Von dem eingesetzten Insolvenzverwalter, Marc Schneider, konnte somit ein positives Ergebnis erzielt werden, welches dem Erhalt der Arbeitsplätze dient.

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Weiterführende Informationen:

Link zu den offiziellen Insolvenzbekanntmachungen

25. März 2010

Bushido vom Landgericht Hamburg wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt.

Das Landgericht Hamburg hat den Rapper Bushido in zwei getrennten Verfahren vor zwei verschiedenen Kammern wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt.

Gegenstand der Verfahren war dabei, dass in den Songs von Bushido Songfragmente der französischen Gothic Band „Dark Sanctuary“ verwertet worden sein sollen. Dennoch habe sich Bushido als Urheber ausgegeben, obwohl die Verwendung der Songfragmente klar gewesen sei, so dass Landgericht Hamburg.

Es gab auch in der Vergangenheit zumindest ein sog. Plagiatsverfahren gegen Bushido, welches seitens der Anwälte von Bushido durch Vergleich abgewendet werden konnte.

Die beiden Entscheidungen des Landgerichts Hamburg können für Bushido aber auch in weiterer Hinsicht Relevanz entfalten. Denn wie der Presse in letzter Zeit zu entnehmen war, geht Bushido massiv im Rahmen von Abmahnungen gegen angebliche Nutzer von Filesharingsoftware vor. Wenn allerdings Bushido gar nicht Inhaber der Rechte war, die er abgemahnt hat, wie das Landgericht Hamburg nun bei einigen Titeln ausurteilte, dann kann - ungeachtet der ohnehin zu überprüfenden, weiteren Voraussetzungen der Rechtsverletzung - auch kein Schadenersatz und Unterlassung gefordert werden. Die Abmahnungen wären mithin überaus bedenklich.

Einen Link auf einen Spiegel Online Artikel fügen wir unten an.

In diesem Zusammenhang wird auch auf unsere Mitteilung vom 21.03.2010 verwiesen, bzgl. der beim BGH anhängigen Grundsatzfrage zur Haftung privater W-LAN Netzwerkbetreiber.

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Weiterführende Informationen:

Link zum Spiegel Online Artikel

24. März 2010

BGH hält die rückwirkenden Neuregelungen bei verdeckter Sacheinlage nach dem MoMiG für verfassungsgemäß

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.03.2009 die rückwirkende Änderung zu verdeckten Sacheinlagen bei Kapitalgesellschaften für verfassungsgemäß erachtet.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber mit den am 01.11.2008 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) entscheidende Änderungen im Bereich der verdeckten Sacheinlage eingeführt hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung einer GmbH oder AG offiziell eine Bareinlage vereinbart worden ist, tatsächlich aber eine Bareinlage von den Gesellschaftern gewollt war und sodann oftmals so durchgeführt wurde, dass das gezahlte Kapital zum Ankauf der eigentlichen Sacheinlage verwendet wurde.

Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war dabei recht stringent, in dem der Gesellschafter seine Bareinlagepflicht nicht erfüllt hatte und nochmals zahlen musste, im Gegenzug aber die erbrachte Sacheinlage nicht angerechnet wurde.

Der Gesetzgeber des MoMiG hat hier zumindest eine Anrechnung der geleisteten Sachen eingeführt und zwar auch rückwirkend, für vor dem 01.11.2008 gegründeter GmbHs, bei denen eine solche Gestaltung vor dem Stichtag zum Tragen kam.

Genau diese Rückwirkung ist von dem BGH nunmehr akzeptiert worden, so dass auch bei Altfällen die Gesellschafter sich hierauf berufen können.

Da das Urteil auf den Seiten des BGH zum Zeitpunkt dieser Meldung noch nicht vorlag, finden Sie anliegend einen Link auf die Pressemitteilung.

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21. März 2010

BGH: Grundsatzurteil für Haftung des W-LAN Netzwerkbetreibers bei sog. Filesharing für den 12.05.2010 erwartet.

Immer wieder beschäftigen die Gerichte in letzter Zeit Verfahren, die sich mit der Haftungsfrage von W-LAN Netzwerkbetreiber beschäftigen, wenn über deren Anschluss urheberrechtlich geschützte Musiktitel über Filesharingsoftware zur Verfügung gestellt wird.
Dabei geht die Musikindustrie seit einiger Zeit massiv vor und spricht Abmahnungen aus und fordert von den Betroffenen z.T. erhebliche Schadenersatzbeträge.

Dabei war es z.T. allerdings auch so, dass der ermittelte Inhaber des Anschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung erfolgte, zum Zeitpunkt der Verletzung überhaupt nicht zugegen war und diese Urheberrechtsverletzung nachweisbar nicht begangen haben konnte. Dennoch wurde hier der Anschlussinhaber teilweise verurteilt, weil durch das vorhandene W-LAN Netzwerk diese Urheberrechtsverletzung begangen wurde und der Anschlussinhaber hierfür hafte.

Dem ist zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einer Entscheidung vom 01.07.2008 (Az.: 11 U 52/07) entgegengetreten und hat entschieden, dass zumindest im privaten Bereich Betreiber von W-LAN Netzwerken nicht generell haften, sondern nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.

Hinsichtlich dieses Verfahrens hat am 18.03.2010 eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stattgefunden, der eine Entscheidung für den 12.05.2010 angekündigt hat.

Es steht zu erwarten, dass damit für viele Betroffene Klarheit durch eine Grundsatzentscheidung des BGH hergestellt werden wird. Noch ist in diesen Sachen mithin alles offen.

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15. März 2010

FG Münster: Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen bei Überlassung eines Kontos zur Forderungseinziehung möglich.

Das Finanzgericht Münster hatte sich mit einer Fallgestaltung zu befassen, in der die Ehefrau auf ihren Namen ein Konto einrichtete und dieses ihrem selbständig tätigem Ehemann überlies, um hierauf Zahlungen von Auftraggebern einzuziehen.

Das Finanzgericht hat dabei das Vorgehen des Finanzamtes bestätigt, welches die Ehefrau per Duldungsbescheid verpflichtet hat, wegen Steuerrückständen des Ehemannes die Zwangsvollstreckung gegen sich zu dulden. Argumentiert wurde damit, dass durch die Anweisung an die Vertragspartner, auf das Konto der Ehefrau zu zahlen, diese die Forderungen in anfechtbarer Weise erlangt hat. Zwar konnte die Frau das eigentlich Erlangte, nämlich die erhaltenen Forderungen, nicht mehr herausgeben, da die Forderung durch Zahlung erloschen ist. Aber nunmehr hat die Ehefrau Wertersatz zu leisten, nämlich durch Zahlung in Höhe der erloschenen Forderungen.

Bedauerlicherweise versuchen viele Schuldner in einer von Insolvenz bedrohten Situation auf derartigem Wege weiter ihre Forderungen zu realisieren, übersehen dabei aber, dass oftmals Familienmitglieder so in selbst haftbarer Art und Weise mit in die Haftung einbezogen werden.

Den Link auf die heute veröffentlichte Entscheidung finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Urteil auf den Seiten des FG Münster

12. März 2010

Keine Saldierung bei Widerruf eines Darlehensvertrages mit verbundenem Restschuldversicherungsvertrag

Vor kurzem hat der BGH die Frage geklärt, ob Restschuldversicherungsvertrag und Verbraucherdarlehensvertrag verbunden Geschäfte sind. Dies wurde bejaht.

Die betroffenen Banken haben sodann die Argumentation geändert und die geltend gemachten Rückzahlungsansprüche mit der Argumentation verneint, dass hier eine automatische Saldierung mit dem dann gegebenen Darlehensrückzahlungsanspruch besteht.

Gerade im Insolvenzfall ist dies jedoch fraglich, da hier ein spezielles Aufrechnungsverbot in § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO verankert ist, welches eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung gewährleisten soll.

Das AG Göttingen hat in einer Entscheidung vom 26.02.2010 nunmehr ausgeurteilt, dass eben keine automatische Saldierung stattfindet, da ansonsten die Wertung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO umgangen werden würde.

Diese Entscheidung wird sicherlich nicht die letzte Entscheidung in diesen Angelegenheiten sein, ist aber zu begrüßen. Dies nicht nur aus Sicht der jeweils klagenden Insolvenzverwalter oder Treuhänder, sondern auch im Bereich der Schuldnerberatung. Denn hier kann diese Entscheidung ggfs. zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung dienen.

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11. März 2010

Keine Ausschlussfrist für Betriebskostennachforderungen im Gewerbemietverhältnis

Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter von Geschäftsräumen zur Abrechnung über die Betriebskosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet ist. Diese Frist endet regelmäßig nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Allerdings ist diese Abrechnungsfrist keine Ausschlussfrist, anders als bei der Wohnraummiete. § 556 Abs. 3, Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes verlangt, ist auf die Geschäftsraummiete nicht analog anwendbar. (BGH, Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07)

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09. März 2010

BGH bejaht Schadenersatzpflicht einer ausländischen Brokerfirma nach deutschen Recht und deutscher Gerichtsbarkeit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute (09.03.2010) entschieden, dass deutsche Anleger auch einen Schadenersatzanspruch gegen ausländische Brokerfirmen (hier aus den USA) nach deutschem Recht wegen Sittenwidrigkeit haben können, der vor deutschen Gerichten zu verhandeln und zu entscheiden ist.

In dem konkreten Fall hatte der BGH die Haftung der amerikanischen Brokerfirma dabei darauf gestützt, dass diese sich an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminsoptionsvermittlers beteiligt hat.

Gerade in den zurückliegenden Zeiten der Turbulenzen bei den Banken im Rahmen der Wirtschaftskrise ist dies eine weitere, begrüßenswerte Entscheidung für geschädigten Anleger, die deren Rechte im Rahmen der teilweise schwierig durchschaubaren Rechtsbeziehungen und Anlagestrukturen stärkt.

Einen Link auf die Pressemitteilung des BGH finden Sie unten beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

BGH Pressemiteilung

03. März 2010

BVerfG erklärt Vorratsdatenspeicherung in der konkreten Form für verfassungswidrig.

Wie auch den Medien in der letzten Zeit entnommen werden konnte, erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitige Form der sogenannten Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.

Hintergrund des Verfahrens war dabei ein nahezu beispielloser Prozess, in dem wohl ca. 35.000 Kläger/innen (so z.T. den Medien zu entnehmen) zur Einhaltung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte eingetreten sind. Und tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die derzeitige Form der Speicherung von Telefondaten und Emails gegen Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz verstößt.

Allerdings betonte das BVerfG auch, dass dies die konkrete Form des Gesetzes betreffe.

Bezeichnend ist außerdem, dass zwei sogenannte „Sondervoten“ von zwei Richtern des BVerfG zu der Entscheidung ergangen sind.

Nicht zu letzt deswegen und auch wegen der Anzahl der vorhandenen Kläger/innen sowie der Auswirkungen auf das System der europäischen Vorgaben, die von vielen Politikern abzuwarten postuliert wurden, ist dies eine Entscheidung, deren Reichweite derzeit noch nicht insgesamt überblickt werden kann. Auch im Hinblick auf andere Massenverfahren wegen Speicherung beispielsweise von IP Adressen kann diese Entscheidung ggfs. Auswirkungen haben.

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Weiterführende Informationen:

Beitrag auf ARD

19. Februar 2010

Straffreiheit bei Steuerhinterziehung – Kauf der Bankdaten CD durch die Bundesregierung

Viel diskutiert wird im Moment, ob die Bundesregierung die CD mit Bankdaten aus der Schweiz ankaufen durfte oder nicht. Zur Folge hatte dies bereits eine Vielzahl sogenannter Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzbehörden. Per heute (Stand 18.02.2010) wird von ca. 3.000,00 Selbstanzeigen ausgegangen.

Die straffreie Selbstanzeige ist tatsächlich in § 371 AO vorgesehen, aber auch an weitere Voraussetzungen geknüpft. Tatsächlich bietet dieses Instrumentarium aber einen Weg, straffrei aus strafbaren Steuerverkürzungen „heraus zu kommen“. Auch wenn massiv Kritik an dieser Strafbefreiung geübt wird und es auch nicht systemkonform zum sonstigen Strafrecht ist, so bietet diese gesetzliche Regelung entsprechende Möglichkeiten für Betroffene.

Allerdings muss diese Selbstanzeige bis zur konkreten Ermittlungsaufnahme durch die Steuerbehörden erfolgt sein!

Darüber hinaus ist es nicht lediglich so, dass hier im Falle der Lüftung ausländischer Bankdaten bei suggerierten Großvermögen derartige Strafbefreiungen in Betracht kommen, sondern auch teilweise bei inländischen Bankinstituten und Prüfungen durch Finanzämter solche Möglichkeiten bestehen. Teilweise weisen Banken und Finanzämter gar auf die Möglichkeit der Selbstanzeige hin. Diese Hinweise müssen allerdings erkannt werden.

Wir fügen anliegend einen Beitrag von „Panorama“ als Internetlink bei, der auch weiteren Aufschluss zu diesem Thema geben kann.

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Weiterführende Informationen:

Beitrag in Panorama

18. Februar 2010

BGH: Falsche Farbe eines PKW stellt erhebliche Pflichtverletzung dar.

Dem Bundesgerichtshof (BGH) lag ein Fall zur Entscheidung vor, welcher in den Vorinstanzen anders entschieden wurde. Hintergrund war, dass im März 2005 eine Corvette in Le Mans Blue Metallic für ca. 55.000,00 US Dollar geordert wurde. Die Lieferung sollte sodann aber in Schwarz erfolgen. Der Käufer verweigerte sodann wegen der falschen Farbe die Zahlung.

Von den Vorinstanzen wurde der Käufer zur Zahlung verurteilt, da die Lieferung eines PKW in einer falschen Farbe keine wesentliche Pflichtverletzung darstelle.

Dem ist der BGH nun entgegengetreten und hat ausgeurteilt, dass die Lackfarbe eines Fahrzeuges maßgeblich dessen Erscheinungsbild bestimmt und für den Käufer damit zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung zählt. Daher stellt die falsche Lackfarbe eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die dem Käufer ein Recht zugesteht, die Zahlung zu verweigern.

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16. Februar 2010

BVerfG: Deckelung der Abmahnkosten in § 97a UrhG nicht verfassungswidrig.

Von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde jüngst entscheiden, dass die in § 97a UrhG vorgesehene Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR nicht verfassungswidrig ist.

Dabei ist die Entscheidung des BVerfG nur am Rande zur eigentlichen Sachfrage ergangen, da vornehmlich bereits aus anderen Gründen die Verfassungsbeschwerde abschlägig zu beurteilen war. Dennoch kann der Entscheidung wesentliches zur Geltung des § 97a UrhG entnommen werden.

Gerade in Zeichen häufiger Abmahnungen wegen sog. illegaler Musikdownloads sicherlich eine Entscheidung, die wegen der Abmahnkosten auch hier zu beachten ist.

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13. Februar 2010

Leistungsumfang des Kurzarbeitergeldes soll erweitert werden.

Der Bundesrat, mithin die Länderkammer, hat einen Vorstoß zur Erweiterung des Kurzarbeitergeldes gewagt. Danach ist die Bundesregierung aufgefordert worden, unter anderem eine dreimonatige Anspruchslücke beim Bezug von Kurzarbeitergeld zu schließen.

Gerade in den derzeitigen Krisenzeiten ist das Kurzarbeitergeld ein legitimes Instrument zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen. Diese sind allerdings frühzeitig zu ergreifen.

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03. Februar 2010

Farbwahlklausel im Mietvertrag für Innenanstrich von Türen und Fenstern

Der BGH hat entschieden, dass eine in einem Mietvertrag enthaltene Farbvorgabe (hier:“weiߓ) für den Anstrich der Innentüren, der Innenseiten der Fenster und der Außentür unwirksam ist. Dies führt dazu, dass die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam ist, mit der Folge, dass der Mieter in diesem Fall keine Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
(BGH, Urteil vom 20.01.2010, VIII ZR 50/09)

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02. Februar 2010

Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHS Kunstoffverarbeitung GmbH & CO KG eröffnet.

Am Montag, den 01.02.2010, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHS Kunststoffverarbeitung GmbH&Co. KG, Bad Salzuflen, eröffnet.

Da keine Aufträge, die die Fortführung des Betriebs ermöglich, vorliegen, ist eine weitere Produktion nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Die Mitarbeiter wurden weitestgehend ab dem 01.02.2010 freigestellt, da keine Arbeit im
Betrieb vorhanden ist. Bis Ende Januar wurden Verhandlungen über mögliche Aufträge für den Zeitraum nach Eröffnung des Verfahrens mit Kunden geführt. Diese Verhandlungen scheiterten, da eine kostendeckende Auftragslage für den Betrieb nicht beschafft
werden konnte. Dies trotz der Tatsache, dass im Januar qualitativ gut gearbeitet wurde. Die Gesamtkostenbelastung des Betriebs war zu hoch, um mit marktgerechten Preisen eine weitere Produktion aufrecht zu erhalten.

Mit dem Betriebsrat des Betriebes werden Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleiches zur Stilllegung des Betriebes geführt und die Kündigung der Arbeitsverhältnisse wird vorbereitet.

Dienstag, 02.02.2010
Rechtsanwalt Stefan Stodolka
Insolvenzverwalter

20. Januar 2010

EuGH beurteilt deutsche Regelung zu Kündigungsfristen als nicht vereinbar mit Gemeinschaftsrecht wegen Altersdiskriminierung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 19.01.2010 ausgesprochen, dass die zur Berechnung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung gegen Europarecht verstößt. In dieser Norm ist vorgesehen, dass bei der Berechnung von Kündigungsfristen, die bekanntlich nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind, Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs außer Acht zu bleiben haben. Hier, so der EuGH, habe der deutsche Gesetzgeber gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.

Deutsche Gerichte sind gehalten, die Norm im Streitfall erforderlichenfalls nicht anzuwenden.

Die Regierungskoalition kündigte umgehend eine umfassende Überprüfung des Arbeitsrechts an, um ggfs. auch weitere gemeinschaftsrechtswidrige Normen zu korrigieren.

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17. Januar 2010

BGH versagt der Bundesagentur für Arbeit „vereinfachten“ Rückgriff auf den Geschäftsführer einer GmbH wegen gezahltem Insolvenzgeld bei Insolvenzversc

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Bundesagentur für Arbeit bei einem Geschäftsführer einer GmbH Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat, nachdem der Insolvenzantrag der GmbH mangels Masse abgewiesen worden war. Die Bundesagentur für Arbeit hatte dabei behauptet, dass der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt worden sei (sog. Insolvenzverschleppung) und es dadurch zu einem Schaden gekommen sei.

Der Geschäftsführer wandte dabei ein, dass auch bei rechtzeitiger Insolvenzantragsstellung Insolvenzgeld hätte gezahlt werden. Diese werteten die Bundesrichter als sog. qualifiziertes Bestreiten der Schadenentstehung. Denn das aus Umlagen der Gemeinschaft finanzierte Insolvenzgeld diene nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, dass insolvente Unternehmen, welches in der Insolvenz fortgeführt wird, von den Lohn- und Gehaltszahlungen zu entlasten.

Gerade dies wird in Insolvenzverfahren auch genutzt, um eine Massemehrung durch Betriebsfortführungen zu erreichen.

Dem ist die Bundesagentur nicht ausreichend substantiiert entgegengetreten, so dass ein Schadenersatzanspruch im Ergebnis verneint wurde.

In eine ähnliche Richtung geht auch eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 27.10.2009.

Gerade für Geschäftsführer und/oder Vorstände von Kapitalgesellschaften besteht hier mithin ggfs. Handlungsbedarf.

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15. Januar 2010

Modellprojekt mit Englisch als Verhandlungssprache startet im OLG Bezirk Köln.

Das Oberlandesgericht Köln sowie die angeschlossenen Landgerichte Köln, Bonn und Aachen bieten im Rahmen eines Modellprojekts, in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Köln, seit dem 01.01.2010 Verhandlungsführungen in Englisch an. Voraussetzung ist, dass die Parteien übereinstimmend Englisch als Verhandlungssprache wünschen, auf Dolmetscher verzichten und der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweißt. Eine Presseerklärung finden Sie unten beigefügt.

Auf Grund der zunehmend vorkommenden Internationalisierung von Handelsbeziehungen ist dies sicherlich ein Vorgehen, welches der Wirtschaft deutlich entgegenkommt. Darüber hinaus wird dadurch sicherlich auch der Standort Deutschland für internationale Prozesse gestärkt und wettbewerbsfähig gemacht. Zumal das deutsche Rechtssystem im Grundsatz starke Akzeptanz erfährt, allerdings durch Verhandlungsführungen auf lediglich nationaler Sprachebene gerade international tätige Unternehmen abschreckt und damit z.T. schwer als Gerichtsstandort durchsetzbar ist. Anders z.B. als Hong Kong, obwohl hier rechtlich wesentlich höhere Unwägbarkeiten bestehen.

Sollte ein solches Verfahren für Sie interessant sein, sprechen Sie uns an.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des OLG Köln/der RAK Köln zu Englisch als Gerichtssprache

14. Januar 2010

BFH gibt bisherige Rechtsprechung zur sofortigen Besteuerung bei Sitzverlegung ins Ausland auf.

Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit einer am 13.01.2010 veröffentlichten Entscheidung (als Link unten beigefügt) seine bisherige Rechtsprechung zur sog. finalen Betriebsaufgabe aufgegeben. Folge der zuvor von dem BFH verfolgten Rechtsprechung war, dass dann, wenn ein Unternehmer seinen im Inland ansässigen Betrieb ins Ausland verlegt, stille Reserven sofort aufzudecken und zu versteuern waren.

Dies Rechtsprechung hat der BFH nun mehr aufgegeben, so dass steuerneutrale Sitzverlegungen ins Ausland möglich werden.

Zwar stellt der BFH klar, dass damit ggfs. der Zugriff der Steuerbehörden für den Fall, dass im Inland erwirtschaftete stille Reserven bei einem tatsächlichen Realisationsakt im Ausland aufgedeckt werden, schwierig bis nahezu unmöglich wird. Diese ändere aber an dem neuen Grundsatz nicht.

Allerdings stellt der BFH auch klar, dass damit ggfs. die Gefahr von Doppelbesteuerungen einhergeht.

Nutzen und Risiken sind also wohl überlegt gegeneinander abzuwägen.

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Weiterführende Informationen:

Entscheidung des BFH

11. Januar 2010

OLG Köln verurteilt wegen unberechtigter Musikangebote zu Schadenersatz, wobei auch gehaftet wird, wenn der Ehemann oder Kinder gehandelt haben.

Das Oberlandesgericht Köln hat nunmehr eine Anschlussinhaberin zur Zahlung von Abmahnkosten verurteilt, nachdem von ihrem Internetanschluss knapp 1000 Musiktitel zum Download angeboten wurden. Der Vortrag der Beklagten, dass neben ihr auch ihr Ehemann und ihre Kinder den Anschluss genutzt haben, verhalf ihr dabei nicht. Denn, so dass OLG Köln, zum einen hafte die Beklagte für den zur Verfügung gestellten Anschluss und zum anderen habe sie nicht klar vorgetragen, wer denn den Anschluss genutzt haben soll.

Vielen Nutzern des Internets ist dabei z.T. sogar völlig unbekannt, dass überhaupt Musikstücke von dem eigenen Rechner aus zum Download angeboten werden. Ein Irrtum, der fatale haftungsrechtliche Folgen haben kann.

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10. Januar 2010

OHS Kunststoffverarbeitung GmbH & Co KG - Produktionsmittel werden zumindest teilweise wieder instandgesetzt


Pressemitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren OHS Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG,
Herrn Rechtsanwalt Stefan Stodolka

Am Freitag, dem 08.01.2010 gegen 20:00 Uhr, konnten schwierige Verhandlungen zwischen den Beteiligten unter Moderation des vorläufigen Insolvenzverwalters zu einem konstruktiven Ergebnis geführt werden.

Die für die Aufrechterhaltung eines Teiles der Produktion erforderlichen Maschinen und Anlagen werden seit den Morgenstunden des 09.01.2010 wieder instandgesetzt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Belieferungsmöglichkeit eines Hauptauftraggebers der OHS Kunststoffverarbeitung GmbH&Co. KG, der Ninkaplast GmbH, Bad Salzuflen, wiederhergestellt werden. Die Firma Ninkaplast unterstützt diese Maßnahme durch die Erteilung von Produktionsaufträgen.

Damit wird eine Beschäftigungsmöglichkeit der ArbeitnehmerInnen wieder möglich.

Parallel dazu wird ein Teil der Produktionsanlagen kurzfristig an die Eigentümerin der Maschinen herauszugeben sein.

Zumindest bis zum 31.01.2010 kann damit eine geordnete Ausproduktion sichergestellt werden und es bestehen gute Aussichten, den Betrieb der OHS bis zum 31.03.2010 auch in einem eröffneten Insolvenzverfahren fortzuführen. Eine ordentliche Abwicklung des Insolvenzerfahrens ist ermöglicht worden.

Für die MitarbeiterInnen des Unternehmens konnte erreicht werden, dass bei Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse ein Sozialplanvolumen zur Verfügung gestellt wird.

Einen Hyperlink auf die Berichterstattung aus der aktuellen Stunde finden Sie beigefügt.

Sonntag, 10. Januar 2010

Rechtsanwalt Stefan Stodolka
als vorl. Insolvenzverwalter

Weiterführende Informationen:

Beitrag aktuelle Stunde

09. Januar 2010

OLG Hamm verurteilt das Land NRW wegen überlanger Verfahrensdauer eines Prozesses zu Schadenersatz.

Dem Oberlandesgericht Ham (OLG Hamm) lag ein Sachverhalt zur Entscheidung vor, in dem ein Kläger 18 Jahre auf ein Urteil gewartet hat. Während des Prozesses geriet die Beklagte Firma in Insolvenz, so dass der Kläger einen Großteil seiner Forderung nicht mehr realisieren konnte. Daher hat er das Land Nordrhein Westfalen in Anspruch genommen, während der eingetretenen Verzögerung des Rechtsstreits.

Nach dem in erster Instanz ein Anspruch des Klägers verneint wurde, hat das OLG Hamm einen solchen bejaht und wohl zur Grundlage gemacht, dass nachgewiesener Maßen durch die zur Entscheidung berufenen Richter eine Verfahrensverzögerung von 34 Monaten eingetreten ist.

Es wird allerdings schwierig sein, tatsächlich eine konkrete Verfahrensverzögerung in ähnlich gelagerten Fällen nachzuweisen, die allerdings für einen derartigen Schadenersatzanspruch erforderlich ist.

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23. Dezember 2009

OHS Kunststoffverarbeitungs GmbH & Co KG stellt Insolvenzantrag.

Das Amtsgericht Detmold, Insolvenzgericht, hat am 23.12.2009, 12:41 Uhr, in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OHS Kunststoffverarbeitungs GmbH & Co KG Herrn Rechtsanwalt Stefan Stodolka zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Geschehnisse um das Bad Salzufler Kunststoffunternehmen haben kurz vor Weihnachten bereits mehrfach Einzug in die aktuelle Berichterstattung in Presse und Medien gefunden. Eine Berichterstattung des WDR haben wir unten für Sie als Link beigefügt.

Unmittelbar nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat Herr Rechtsanwalt Stefan Stodolka, nach telefonischer Abstimmung mit dem Insolvenzgericht, die Situation vor Ort in Bad Salzuflen dahingehend überprüft, ob weitergehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, oder ob ein etwaiger Abtransport der Maschinen und sonstigen Vermögenswerte ausgeschlossen ist.

Gleichfalls wurden erste Gespräche mit den Mitarbeitern, dem Betriebsrat und dessen Rechtsanwalt sowie der beteiligten IG Metal geführt. Weitere Maßnahmen sind abgestimmt und terminiert worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind weitere Sicherungsmaßnahmen allerdings nicht erforderlich.

Sobald sich Neuerungen ergeben, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.

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Weiterführende Informationen:

WDR Bericht - Aktuelle Stunde vom 22.12.2009

15. Dezember 2009

BGH: Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Verträge sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom heutigen Tage ausgeurteilt, dass Darlehensverträge mit denen gleichfalls Beiträge zur Restschuldversicherung finanziert werden sog. verbundene Geschäfte sind. Dies hat oftmals weitreichende Konsequenzen, da z.T. die Banken in den Widerrufbelehrungen nicht auf ein verbundenes Geschäft hinweisen. Dies führt dazu, dass auch der Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird, wodurch nach einem erklärten Widerruf dann die Prämien zur Restschuldversicherung zurückgefordert werden können.

Das Urteil in vollständiger Form liegt zwar noch nicht vor. Allerdings lässt sich dies einer veröffentlichten Pressemitteilung entnehmen.

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04. Dezember 2009

EuGH stärkt Rechte der nichtehelichen Väter

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 03.12.2009 (Beschwerde-Nr. 22028/04) könnte zu einer Stärkung des Sorgerechtes lediger Väter in Deutschland führen. Diese haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Die Mutter muss ausdrücklich ihre Zustimmung zur gemeinsamen elterlichen Sorge erteilen. Nichteheliche Mütter haben in Deutschland automatisch das alleinige Sorgerecht, im Gegensatz zu verheirateten Eltern, welche grundsätzlich gemeinsam sorgeberechtigt sind. Das Urteil aus Straßburg hat diese Rechtslage bemängelt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter festgeschrieben. Durch eine klare Entscheidung könne ständiger Streit der Eltern vermieden werden. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter.

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03. Dezember 2009

BGH: fehlende Angaben des Schuldners zu Einkünften seines Ehepartners im Insolvenzverfahren gefährden die Restschuldbefreiung nicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass fehlende Angaben eines Insolvenzschuldners zu den Einkünften seines Ehepartners keine Obliegenheitsverletzung darstellt und damit die Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht gefährdet.

Zwar haben die Einkünfte des Ehepartners mittelbar auch Auswirkungen auf die Einkommenssituation des Insolvenzschuldners, da diese Einkünfte bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages, der an den Treuhänder abzuführen ist, Relevanz haben. Aber, so der BGH, sind die Einkünfte des Ehepartners eben keine Einkünfte, die von der Abtretungserklärung des Schuldners erfass sind, so dass eben auch keine Einkünfte i.S.d. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO verheimlicht werden.

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24. November 2009

LSG Rheinland Pfalz: Transfer Kurzarbeitergeld wird durch fehlenden Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nicht ausgeschlossen

In dem von dem Landessozialgericht Rheinland Pfalz zu entscheidenden Fall nahm die ursprüngliche Arbeitgeberin Entlassungen vor und stellte die gekündigten Arbeitnehmer in einer gegründeten Transfergesellschaft für Qualifizierungsmaßnahmen befristet ein. In Krisenzeiten kein ungewöhnlicher Vorgang.

Vereinbart war jeweils Kurzarbeit Null und in den neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen war ein Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer allerdings nicht vorgesehen. Wegen eines Teils des Transfer Kurarbeitergeldes argumentierte die zuständige Agentur für Arbeit daher, dass dies der Gewährung von Transfer Kurzarbeitergeld entgegenstehe. Denn dieser setzt voraus, dass ein Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Durch eine Urlaubsgewährung wäre ein Arbeitsausfall allerdings vermeidbar gewesen.

Die angerufenen Gerichte beurteilten dies anders. Dabei wurde ausgeführt, dass bei einem gegebenen Arbeitsausfall wegen einer Betriebsänderung dieser grundsätzlich unvermeidbar sei. Denn dass Transfer Kurzarbeitergeld soll, anders als andere Formen des Kurzarbeitergeldes, nicht dazu dienen, einen vorübergehenden Engpass eines ansonsten funktions- und wettbewerbsfähigen Betriebes zu überbrücken, sondern diene dem Zweck, den Übergang des Beschäftigungsverhältnisses durch Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen. Der Erhalt der Arbeitsplätze sei hingegen nicht Ziel dieser Leistung.

Sowohl auf Seiten der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer stellt die Kurzarbeit in der derzeit angespannten wirtschaftlichen Situation ein häufig angewandtes Instrument dar.

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13. November 2009

OLG Düsseldorf: Schätz- und Besichtigungsgebühr bei Kreditverträgen unwirksam.

In der jüngeren Vergangenheit haben etliche Banken und Sparkassen ihre „neuen“ Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übersandt.

Das OLG Düsseldorf hat am 05.11.2009 entschieden, dass die in AGB enthaltenen Entgelte für die Banken für Schätz- und Besichtigungsaufwendungen unwirksam sind. Denn insofern handele die Bank allein im eigenen Interesse, wenn Schätzungen und Besichtigungen eines als Sicherheit gegebenen Grundstücks erfolgen. Daher liege eine unangemessene Benachteiligung vor, wenn die Bank diese Gebühren auf die Kreditnehmer umlegt, da insofern keine Gegenleistung der Bank ersichtlich ist.

Ob dies wegen der „neuen AGB“ der Banken haltbar ist, wird zu prüfen sein. Denn der entschiedene Fall setzt sich mit den AGB aus dem Jahr 2005 auseinander.

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09. November 2009

Unser Büro in Paderborn steht Ihnen nach dem Umzug völlig neu konzeptioniert zur Verfügung.

Endlich ist es geschafft! Nach unserem Umzug vom Frankfurter Weg in die Detmolder Str. 204 in Paderborn steht unser neu konzeptioniertes Büro. Der zuvor räumlich deutlich begrenzte Kanzleisitz ist durch ansprechende Geschäftsräumlichkeiten ersetzt worden. Unsere Leistungen bieten wir nunmehr auch in Paderborn kontinuierlich während der täglichen Bürozeiten (09:00 – 18:00 Uhr) an.

Auch unser Kanzleisitz in Paderborn bürgt durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 für eine optimierte Verfahrens- und Mandatsbetreuung und eine Beratungsqualität auf hohem Niveau.

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05. November 2009

KG Berlin: Director einer englischen Ltd. haftet persönlich nach deutschem Recht.

Das Kammergericht Berlin (im folgenden KG) hatte einen Fall zu entscheiden, ob auch der Director einer englischen Ltd., mit Niederlassung in Deutschland, nach deutschem GmbH Recht persönlich haftet.

Vor der Änderung des GmbH Rechts durch das sog. MoMiG war dies umstritten. Das Kammergericht Berlin hat aber nunmehr entschieden, dass auch auf die Ltd. die Haftungsgrundsätze des GmbHG anwendbar sind. Dies hat zur Folge, dass auch für Fälle der Insolvenzverschleppung oder während der Krise der GmbH geleistete Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers vorgenommen worden sind, der Director mit dem persönlichen Vermögen haftet.

Dies gilt nach den Neuregelungen durch das MoMiG ohnehin weitgehend, da hier die Haftungstatbestände z.T. aus dem GmbHG herausgelöst wurden.

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23. Oktober 2009

BAG: Auch in der Insolvenz Betriebsübergang nach faktischer Betriebseinstellung möglich.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 22.10.2009 ausgesprochen, dass auch dann, wenn nach einer faktischen Betriebseinstellung es innerhalb der auslaufenden Kündigungsfristen zu einem Betriebsübergang kommt, der Betriebsübernehmer in die Rechte und Pflichten aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen eintritt (§ 613a Abs. 1 BGB). Dies ist eigentlich an sich keine Neuerung, da dies auch der bisherigen Rechtsprechung entspricht. Allerdings hat das BAG ausdrücklich klargestellt, dass dies auch bei einer Betriebsfortführung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt.

Im zur Entscheidung stehenden Fall war es dabei so, dass nicht die Arbeitnehmer selbst Ansprüche geltend machten, sondern die Bundesagentur für Arbeit wegen auf dieser übergegangene Ansprüche.

Dennoch besteht hier hoher Beratungsbedarf sowohl für betroffene Arbeitnehmer, als auch für Betriebsübernehmer, da hier durch Einzelfallgestaltungen ggfs. vorteilhafter Positionen verschafft werden können. Denn die Regelungen zum Betriebsübergang nach § 613a BGB und deren Folgen sind weitestgehend von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit geprägt.

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16. Oktober 2009

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.07.2009 durch Beschluss festgestellt, dass eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt werden müssen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 I Grundgesetz vor.

Hintergrund für das Verfahren war, dass es, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, im Rahmen der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner gibt. Die Zivilgerichte hatten einer entsprechenden Klage des Beschwerdeführers nicht stattgegeben.

Das Bundesverfassungsgericht sah aber in der Regelung eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zweier Personenkreise und daher einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

(BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 – BvR 1164/07)

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07. Oktober 2009

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008!

Der Verband der Insolvenzverwalter fordert seit Ende 2008 von seinen Mitgliedern die Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001. Wir haben dieses Projekt sofort in Angriff genommen und konnten die Zertifizierung bereits im August mit dem Audit abschließen. Zertifiziert sind in unserer Kanzlei alle Bereiche, auch der gesamte Anwaltsbereich und die Zwangsverwaltungsabteilung. Damit sind wir die erste zertifizierte Insolvenz- und Zwangsverwaltungskanzlei im Kreis Lippe und auch eine der ersten zertifizierten Rechtsanwaltskanzleien in Lippe und Ostwestfalen.

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Weiterführende Informationen:

Zertifikatsübergabe

Weiterführende Informationen:

Zertifikat

25. September 2009

Rechtsprechung zur Stellung der neuen Unternehmergesellschaft in der GmbH & Co KG

Das Kammergericht Berlin (im folgenden KG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine nach dem sogenannten MoMiG möglich gewordene Unternehmergesellschaft die Stellung der bisherigen GmbH in einer GmbH einnehmen sollte. Der Firmenzusatz „GmbH & Co KG“ sollte allerdings beibehalten werden.

Das KG hat dem eine Absage erteilt. Grund dafür ist, dass im Sinne der gebotenen Firmenwahrheit auch über die Haftungsverhältnisse eine klare Aussage bei dem Firmenzusatz erteilt werden muss. Die „Unternehmergesellschaft“ kann allerdings mit einem minimalen Haftkapital gegründet werden, so dass auch die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung (z.B. UG haftungsbeschränkt) im Zusatz gewählt werden muss. Der Zusatz „GmbH & Co KG“ deutet hingegen auf eine GmbH hin, die das nach wie vor vorgesehene Stammkapital für GmbHs in Höhe von 25.000,00 EUR erbracht hat.

Nach wie vor gibt es hier anscheinend Unklarheiten bei Unternehmern, für deren Beantwortung wir gern zur Verfügung stehen.

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18. September 2009

Bundesrat für Verlängerung des neuen Überschuldungsbegriffs der Insolvenzordnung

Wir hatten bereits am 20.08.2009 darüber berichtet, dass das Bundesjustizministerium wegen der Wirtschaftskrise einen Vorstoß unternommen hat, den zur Zeit geltenden Überschuldungsbegriff der Insolvenzordnung (InsO) zu verlängern. Danach stellt eine rein bilanzielle Überschuldung keinen Insolvenzgrund dar, wenn eine positive Fortbestehensprognose besteht.

Der Bundesrat hat nunmehr den Weg für eine Verlängerung bis zum 31.12.2013 frei gemacht. Allerdings sollte eine positive Fortbestehensprognose auch nicht zu leichtsinnig angenommen werden, da ansonsten Haftungsrisiken für die Handelnden, insbesondere bei Kapitalgesellschaften, greifen. Beigefügt finden Sie außerdem einen Link auf die offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des BMJ

14. September 2009

Keine Fahrberechtigung im Inland durch Führerscheinumschreibungen im Ausland

Der BayVGH hat zum Thema des sog. "Führerscheintourismus" am 28.07.2009 unter dem AZ: 11 CS 09.1122 folgende Entscheidung getroffen:

Einem Autofahrer war im Jahr 1997 wegen Drogenkoskonsums die Fahrerlaubnis entzogen worden. Dieser erwarb in 2006 in der tschechischen Republik eine Fahrerlaubnis, auf der ein deutscher Wohnsitz eingetragen war. Mit Bescheid vom März 2009 stellte das zuständige Landratsamt die fehlende Fahrberechtigung im Inland fest und verpflichtete den Autofahrer zur Vorlage des tschechischen Führerscheins zwecks Eintragung eines Inlands-Sperrvermerks. Das Landratsamt begründete seine Entscheidung mit der aktuellen Rechtssprechung des EuGH (Urt. v. 26.06.2008 - C 329/06, C 343/06, C 334/06, C 336/06), wonach ein EU-Mitgliedsstaat die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilten Fahrerlaubnis verweigern kann, wenn bei der Fahrerlaubniserteilung das Wohnsitzprinzip nicht beachtet worden ist und sich diese Nichtbeachtung unmittelbar aus dem Führerschein selbst ergibt. Das Wohnsitzprinzip besagt, dass sich der ordentliche Wohnsitz eines Führscheinbewerbers im Hoheitsgebiet des ausstellenden Staates befinden muss. Die Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips ergab sich hier eindeutig durch die Eintragung des deutschen Wohnortes in der tschechischen Fahrerlaubnis. Offensichtlich um die sich abzeichnende rechtliche Problematik zu umgehen, meldete der Autofahrer seinen Wohnsitz nach Ungarn um und ließ dort seine tschechische in eine ungarische Fahrerlaubnis umschreiben, in der der ungarische Wohnsitz eingetragen war. Eine Eignungsprüfung fand nicht statt.

Der BayVGH hat jetzt entschieden, dass bloße "Umschreibungen" von Führerscheinen im Ausland ohne neue Fahreignungsprüfung nutzlos sind, soweit damit ein InIandsfahrverbot umgangen werden soll. Die ungarische Fahrerlaubnis des Autofahres anerkannte das Gericht nicht an.

Vielmehr hat das Gericht klargestellt, dass eine nur umgeschriebene – also ohne erneute Eignungsprüfung ausgestellte – Fahrerlaubnis nicht mehr Rechte verschaffen kann, als die alte, ersetzte Fahrerlaubnis. Wenn aber die alte Fahrerlaubnis nur eine inlandsunwirksame Fahrerlaubnis dokumentiert hat, dann dürfe auch mit der umgeschriebenen ungarischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet kein Kraftfahrzeug geführt werden.

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11. September 2009

BGH zur Haftung des Gesellschafters bei eigenkapitalersetzender Bürgschaftsschuld

Der u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, in dem ein Gesellschafter in kapitalersetzender Weise eine Bürgschaft abgegeben hat. Der BGH hat dabei klargestellt, dass der Gesellschafter zum einen verpflichtet ist, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens, für welches er sich verbürgt hat, freizustellen und zum anderen, dass dann, wenn zusätzlich auch eine Sicherheit der Gesellschaft zur Absicherung des Darlehens bestellt wurde, die dann verwertet wird, dies den Gesellschaft im Hinblick auf seine Bürgschaftsverpflichtung befreit. Dies, so der BGH, stehe dann einer Auszahlung an den Gesellschafter gleich, der in entsprechender Höhe zur Erstattung an die Gesellschaft verpflichtet ist.

Dies auch dann, wenn der Gesellschafter selbst oder eine von ihm beherrschte, andere Gesellschaft die Sicherheit erworben hat.

Am Rande stellte der BGH des Weiteren klar, dass sich die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung gegen den Gesellschafter allein danach richte, in welcher Höhe er von der Bürgschaftsverpflichtung befreit wurde und nicht nach dem Wert der verwerteten Sicherheit.

Wer gemeint hat, dass durch das sog. MoMiG eigenkapitalersetzende Darlehen keine Rolle im GmbH Recht mehr spielen, der irrt. Vielmehr gibt es hier nach wie vor Haftungsrisiken für Gesellschafter.

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06. September 2009

Vertrauensschutz für Hartz IV-Empfänger bei Überzahlungen

Das SG Dortmund hat entschieden, dass die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen kann, wenn der Empfänger der Leistungen nicht erkennen konnte, dass Einkommen unzureichend angerechnet wurde.
Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) verlangte in dem zu entscheidenden Fall von einer dreiköpfigen Familie die Erstattung von 2.314 € an Leistungen nach dem SGB II. Über einen Zeitraum von zwei Jahren hatte die ARGE mehrere Neuberechnungsbescheide erlassen, weil die Eheleute über wechselnde Beschäftigungen und daher auch wechselndes Einkommen verfügten. In diesem Zusammenhang versäumte es der Sachbearbeiter der ARGE, das Kindergeld für eins der Kimder auf dessen Leistungsanspruch durchgehend anzurechnen.
Auf die Klage der Familie hat das SG Dortmund die Erstattungsbescheide der ARGE aufgehoben.
Nach Auffassung des Gerichts ist zwar das Kindergeld als Einkommen auf den Leistungsanspruch des Kindes anzurechnen. Der Rücknahme der Bewilligungsbescheide stehe jedoch ein Vertrauensschutz der Kläger entgegen. Zum einen hätten diese die Leistungen für den Lebensunterhalt der Familie verbraucht. Zum anderen hätten sie die erforderliche Sorgfalt nicht in besonders schwerem Maße verletzt, so dass ihre Unkenntnis von der Überzahlung nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die Kläger hätten davon ausgehen dürfen, dass der Sachbearbeiter der ARGE ihre Angaben zum Kindergeld vollständig berücksichtigt. Wegen der komplizierten Gestaltung der Bewilligungsbescheide und der schwankenden Leistungshöhe auf Grund der Anrechnung wechselnder Erwerbseinkommen sei die fehlerhafte Berechnung der Leistungen für einen juristischen Laien nicht offensichtlich gewesen.

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04. September 2009

Liechtenstein unterzeichnet Abkommen in Steuersachen

Liechtenstein hat nunmehr ein Abkommen mit der BRD über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Hierdurch wird eine Grundlage geschaffen, um jeweils Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu erlangen, zumindest dann, wenn diese Gegenstand einer steuerlichen oder strafrechtlichen Untersuchung oder Ermittlung sind. Hierdurch soll, nach offizieller Verlautbarung, ein Betrag zur Schaffung eines internationalen Finanzsystems geschaffen werden, welches nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen verzerrt werde.

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02. September 2009

BGH und BAG im Streit um Zuständigkeit bei Anfechtungsklagen für Lohn- und Gehaltszahlungen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und der Bundesgerichtshof fechten derzeit einen Streit aus, wer bei Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters wegen anfechtbar erhaltener Lohn- und Gehaltszahlungen zuständig ist.

Zwar kann diese Thematik durchaus praktische Relevanz erhalten und zwar etwa dann, wenn dem Arbeitnehmer anstelle der geschuldeten Überweisung z.B. ein Kundenscheck übergeben wurde. Ansonsten sollte aber die Hauptaufmerksamkeit nicht auf den Gerichtsweg gelegt werden, sondern darauf, ob die Zahlungen überhaupt anfechtbar waren. Denn der gerichtliche Zuständigkeitsstreit ist für Arbeitnehmer, die solchen Ansprüchen ggfs. ausgesetzt sind, nicht zielfördernd. Hier ist vielmehr kompetente Beratung gefragt, welche die Berechtigung der Ansprüche im Kern überprüft.

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02. September 2009

Verkehrsüberwachung durch Video verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 11.08.2009 (Aktenzeichen: 2 BVR 941/08) festgestellt, dass Videoaufzeichnungen durch das Verkehrskontrollsystem Typ VKS ohne ausreichende Rechtsgrundlage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in verfassungswidriger Weise verletzen.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dürfe nur durch eine gesetzliche Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist, eingeschränkt werden. Der Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO könne nicht als Rechtsgrundlage für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung herangezogen werden. Da der Einsatz der automatisierten Videoüberwachung auch in anderen Bundesländern lediglich Erlasse bzw. Richtlinien als Rechtsgrundlage hat, ist es fraglich, ob die verfassungswidrig erworbenen Kenntnisse der Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt verwertet werden dürfen oder ob sämtliche Verfahren, die Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße zum Inhalt haben und die auf automatisierter Videoüberwachung beruhen, eingestellt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage offen gelassen. Automatisierte Videoaufzeichnungen dürfen so lange, bis eine geeignete Rechtsgrundlage durch die einzelnen Bundesländer nicht verabschiedet wurde, nicht mehr durchgeführt werden.

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01. September 2009

Neue Gesetze im Bereich des Familienrechts in Kraft getreten

Es werden ab heute (01.09.2009) zahlreiche Änderungen im Bereich des Familienrechts in Kraft treten.
Dabei sei zum Beispiel eine Reform des Versorgungs- und auch des Zugewinnausgleichs genannt. Wie also sind Ehepartner im Falle der Scheidung abgesichert?

Hinzu kommt, dass das gerichtliche Verfahren im Familienrecht neu strukturiert wird. Hier sind Fachleute gefragt, die Ihnen partnerschaftlich zur Verfügung stehen.

Grundlegende Änderungen also, zu denen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

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01. September 2009

Neu Regelungen zur Patientenverfügung in Kraft getreten

Heute, am 01.09.2009, sind erhebliche Änderungen im Bereich der Patientenverfügung in Kraft getreten. Damit werden sowohl für den verfügenden Patienten, als auch für den behandelnden Arzt Klarheiten geschaffen, die in der Vergangenheit als fehlend bezeichnet wurden.

Das Gericht soll beispielsweise nur bei Meinungsverschiedenheiten eingeschaltet werden, wobei ein höherer Entscheidungsspielraum als zuvor zu Gunsten der Patienten besteht.

Auf Grund der Neuerungen stellt die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, allerdings auch klar, dass Überarbeitungen ggfs. bereits erstellter Patientenverfügungen ratsam sind.

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20. August 2009

Verlängerung der zeitlichen Geltung des Überschuldungsbegriffs

Ein Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz hat nunmehr eine zeitliche Verlängerung des "Überschuldungsbegriffs" angeregt, der in der Insolvenzordnung zu beachten ist.
Auf Grund der Wirtschaftskrise ist hier von dem vormaligen Begriff der Überschuldung im bilanziellen Sinne abgerückt worden und eine zeitlich befristete Version eingeführt worden, wonach eine bilanzielle Überschuldung dann keinen Insolvenzgrund darstellt, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.
Nunmehr spricht sich das Bundesministerium der Justiz, unter Führung von Frau Zypries, die bis 2010 gesetzlich normierte Befristung um drei Jahre verlängern. Ob dies umgesetzt werden wird bleibt abzuwarten.

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19. August 2009

OLG Hamm: Sittenwidrigkeit der Erbschaftsausschlagung durch einen Sozialhilfeempfänger.

Das Oberlandesgericht Hamm hat kürzlich entschieden, dass dann, wenn ein Sozialhilfeempfänger eine Erbschaft ausschlägt, dies gegen die guten Sitten verstoßen kann. Dies zumindest dann, wenn die Erbschaft werthaltig ist und das Ausschlagen der Erbschaft dazu führt, dass die Sozialhilfebedüftigkeit des ausschlagenden Erben weiter fortbesteht.
Allerdings lässt dass OLG Hamm hierzu auch Ausnahmen zu. So etwa, wenn ein überwiegendes eigenes Interesse des Erben an der Ausschlagung besteht.
Im zu entscheidenden Fall war es sogar so, dass für den Erben ein Betreuer handelte und das Vormundschaftsgericht die erforderliche Genehmigung zur Wirksamkeit der Ausschlagung verweigerte.

Die Entscheidung steht allerdings auch im Spannungsfeld zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Bereich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht. Gegen die Entscheidung wird daher massiv Kritik vorgebracht und es ist äußerst fraglich, ob diese Rechtsprechung weiter Bestand haben wird.

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11. August 2009

BGH: Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrags zur Immobilienfondsfinanzierung unwirksam.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Widerrufsklausel in einem Kreditvertrag, mit dem Mittel zur Beteiligung an einem Immobilienfonds aufgebracht wurden, für unwirksam erachtet.
Dabei war für die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) die verwandte Klausel bei dem vorliegenden verbundenen Geschäft nicht eindeutig. Insbesondere ergab sich für einen rechtsunkundigen Leser die mögliche Auslegung der Klausel dahingehend, dass bei einem Widerruf lediglich die Beteiligung an dem Immobilienfonds unwirksam sei, nicht aber der Kreditvertrag.
Für den BGH verstieß die Widerrufsbelehrung damit gegen den Grundsatz, der umfassenden, unmissverständlichen und für den Verbraucher eindeutigen Belehrung.
In Folge der unwirksamen Widerrufsbelehrung war für den BGH der erklärte Widerruf wirksam und damit sowohl der Kreditvertrag als auch die verbundene Beteiligung an dem Immobilienfonds unwirksam.

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05. August 2009

Streitige Forderungen dürfen zur Erlangung Restschuldbefreiung nicht verschwiegen werden

Der Bundesgerichtshof, BGH, hat mit einer Entscheidung zum Themenkomplex Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren entschieden, dass auch streitige Forderungen nicht verschwiegen werden dürfen.

Bislang sind Schuldner, die zur Restschuldbefreiung ein Insolvenzverfahren anstreben, oftmals dahingehend geleitet worden, das streitige Forderungen nicht angegeben werden (müssen).

Der BGH erteilte hier eine klare Absage für die zu erstrebende Restschuldbefreiung. Auch solche Forderungen sind stets anzugeben.

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29. Juli 2009

BGH zur Haftung des Geschäftsführers bei Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat kürzlich entschieden, dass bei eingetretener Insolvenzreife durch den Geschäftsführer einer GmbH (& Co KG) an einen Sozialversicherungsträger geleistete Zahlungen wegen geschuldeter Arbeitgeberanteile nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen worden sind. Vielmehr sind diese Zahlungen von dem Geschäftsführer nach § 64 GmbHG an die Gesellschaft, bzw. den in dem zur Entscheidung angestandenen Fall klagenden Insolvenzverwalter, zu erstatten.

In Krisenzeiten der Gesellschaft also eine weitere Haftungsgefahr des Geschäftsführers.

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23. Juli 2009

OLG Frankfurt a.M. zu den Entlastungsmöglichkeiten bei vorenthaltenen Arbeitnehmeranträgen zur Sozialversicherung

Das OLG Frankfurt a.M. hat kürzlich die Anforderungen und Entlastungsmöglichkeiten bzgl. des erforderlichen Vorsatzes näher konkretisiert, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmeranträge zur Sozialversicherung nicht abführt. Dabei werden – unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) – strenge Anforderungen gestellt.

Wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge an Angestellte überträgt, z.B. aus der Lohnbuchhaltung, so entlastet ihn dies in Krisenzeiten nicht. Vielmehr ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, in Zeiten der Krise diese Aufgabe strenger zu überwachen und ggfs. erneut an sich zu ziehen.

Für Arbeitgeber, zu denen auch (Fremd)Geschäftsführer einer GmbH zählen, ist hier höchste Aufmerksamkeit geboten. Denn in letzter Zeit wird über die Nichtabführung derartiger Beträge auch leicht eine Insolvenzverschleppung und eine diesbezügliche Haftung begründet, die auch durch Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren nicht hinfällig wird.

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18. Juli 2009

BGH stärkt Anlegerschutz zu Lasten von Banken weiter

Mit Urteil vom 14.07.2009 hat der Bundesgerichtshof erneut den Anlegerschutz verstärkt, in dem ausgeurteilt wurde, dass Banken, die lediglich über die gesetzlich vorgesehene Einlagesicherung verfügen, eine Beteiligung an sich selbst nicht empfehlen dürfen. Dies gilt zumindest bei auf Sicherheit bedachten Kunden.

Konkret ging es um einen Fall der insolventen BFI Bank. Allerdings enthält das Urteil Klarstellungen, die auch bei anderen Kreditinstituten, die nicht insolvent sind, weitreichende Auswirkungen haben.

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14. Juli 2009

BGH: Gewerbeausübung im Wohnraum kann zur Kündigung berechtigen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14.07.2009 entschieden, dass ein Vermieter zur Kündigung berechtigt ist, wenn in als Wohnräumen vermieteten Räumlichkeiten ein Gewerbebetrieb unterhalten wird. Eine Einschränkung nahm der BGH jedoch dahingehend vor, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten eines Schuldners, seien dieser freiberuflicher oder gewerblicher Natur, nicht dulden muss, sofern diese nach außen erkennbar werden.

In dem zur Entscheidung stehenden Fall war es sogar so, dass der Mieter Mitarbeiter in den zu Wohnzwecken gemieteten Räumlichkeiten beschäftigte.

Hier ist sicherlich Beratungs- und vor allem Gestaltungsspielraum gegeben.

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10. Juli 2009

Patientenverfügung passiert den Bundesrat

Die zukünftigen Novellierungen zur Patientenverfügung haben nunmehr auch den Bundesrat durchlaufen. Dadurch wird eine unklare Gesetzeslage beseitigt und Ärzte und auch Patienten, die eine entsprechende Verfügung erstellen, bekommen weitere Sicherheit, dass diese im Fall der Fälle auch verbindlich sind.

Die neu geschaffene Regelung verschafft dem vorformulierten Willen des Patienten Gültigkeit und soll Zweifelsfragen beseitigen.

Zu Gestaltungsfragen, die dadurch nicht geklärt werden, sprechen Sie uns an.

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03. Juli 2009

Zusätzliche Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen

Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an, ob bereits während der Ehezeit Beiträge für eine solche Altersvorsorge gezahlt wurden. Bei der Billigkeitsentscheidung, ob der nacheheliche Unterhalt herabgesetzt oder begrenzt werden kann, muss vor allem berücksichtigt werden, inwieweit Nachteile durch die Ehe entstanden sind, die es erschweren, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. § 1578 b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinaus gehende nacheheliche Solidarität.
(BGH XII ZR 111/08, Urteil vom 27.5.2009)

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02. Juli 2009

Erneut Schadenersatz zu Gunsten geschädigter Lehmann Brothers Anleger ausgeurteilt.

Wir hatten bereits am 25.06.2009 auf diesen Seiten darüber informiert, dass das Landgericht Hamburg die Hamburger Sparkasse zu Schadenersatz verurteilt hat, gegenüber einem Anle-ger, dem Zertifikate der nachher insolventen Lehmann Brothers Bank veräußert wurden.

Mit Urteil vom gestrigen Tage hat das Landgericht Hamburg einem geschädigten Anleger erneut einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Hamburger Sparkasse zuerkannt und da-bei ausgeführt, dass die Bank es unterlassen habe, den Anleger darüber aufzuklären, dass bei einer Veräußerung an die Bank eine Handelsspanne realisiere. Daher habe der Anleger nicht wissen können, ob die Bank allein kundenorientiert berät, oder auch eigene Interessen erfolgt.

Für viele geschädigte Anleger liegen nunmehr erste Urteile vor, die eine Schadenkompensation ermöglichen.

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01. Juli 2009

Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland

Das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dies bestätigte die Bundesjustizministerin Zypris bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin. Gleichzeit bekräftigte sie, dass es keine Rückwirkung geben wird und keine Vollstreckung von Bescheiden, bei denen kein Verschulden des Betroffenen festgestellt wurde. Damit werden Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland, die in diesem Jahr begangen werden, in Deutschland folgenlos bleiben, soweit es keine bilateralen Vollstreckungsabkommen gibt, wie dies mit Österreich der Fall ist. Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wird, werden gänzlich von der Vollstreckung ausgenommen werden.

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25. Juni 2009

LG Hamburg verurteilt Bank zur Leistung von Schadenersatz an Anleger wegen Erwerb von Lehman Brothers Zertifikaten.

Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse (HASPA) verurteilt, an einen geschädigten Anleger, der sog. Lehman Brothers Zertifikate erwarb, Schadenersatz zu leisten.

Durch die Insolvenz der Lehman Brothers Bank in den USA wurde nach verbreiteter Meinung die derzeitige Banken- und Wirtschaftskrise eingeleitet. Auch in der BRD gab es Presseberichte über Fehlverhalten von Bankmanagern.

Die Anleger, die letztlich unter dem vorgeworfenen Fehlverhalten durch finanzielle Verluste zu leiden hatten, wurden bislang zwar in der Presse, aber kaum in der Justiz benannt.

Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 23.06.2009 - 310 O 4/09) hat zu Gunsten eines geschädigten Anlegers nunmehr aber ausgesprochen, dass die Hamburger Sparkasse (HASPA) wegen unterlassener Aufklärung für spätere Schäden des Anlegers verantwortlich sei. Die Bank wurde zum Schadenersatz wegen der eingetretenen Verluste verurteilt.

Für betroffene Anleger somit ein erster Schritt, Spareinlagen zu retten.

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20. Juni 2009

Gesetz zum Umgang mit Patientenverfügungen beschlossen.

Durch eine Patientenverfügung soll der Wille eines Patienten, der sich selbst nicht mehr äußern kann, bereits im Vorfeld festgehalten werden, um so auch den behandelnden Ärzten diesen Willen zu vermitteln. Hier ist ein Konfliktfeld vorprogrammiert, welches im Fall der Fälle auch durch eingeschaltet Fachleute nicht mit absoluter Rechtssicherheit geklärt werden kann. Denn immer weder stellt sich die Frage, ob der niedergelegte Wille des Patienten auch noch dem entspricht, den er zu dem Zeitpunkt, in dem die Patientenverfügung relevant wird, entspricht.
Der Bundestag hat daher ein Gesetz beschlossen, wodurch Voraussetzungen und Bindungswirkungen von Patientenverfügungen eindeutig geregelt werden sollen.

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19. Juni 2009

Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts auf den Weg gebracht

Vom Bundestag sind am 19.06.2009 zwei Gesetzesentwürfe zur Modernisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen worden (BT. DruckS 16/10069 und 16/12811).
Wesentlicher Inhalt ist, dass künftig Gerichtsvollzieher zu effektiven Zwangsvollstreckung auch befugt sein sollen, auch von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern zu erhalten, damit effektiv titulierte Forderungen beigetrieben werden können. Des Weiteren sollen künftig auch Internetversteigerungen durch die Gerichtsvollzieher durchgeführt werden können, was ggfs. zu besseren und schnelleren Verwertungen von gepfändeten Gegenständen führen kann.
In Anbetracht der derzeitigen Auslastungssituation der Gerichtsvollzieher ist allerdings zweifelhaft, ob für Gläubiger auch ein entsprechender Nutzen eintreten wird, wenn nicht die Anzahl der Vollstreckungsorgane erhöht wird.

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14. Juni 2009

OLG Hamm zur Unlauterbarkeit der Werbung mit Preisnachlass bei EM Sieg der deutschen Nationalmannschaft

Gerade bei sportlichen Großereignissen werden in letzter Zeit Werbemaßnahmen lauter, wonach bei bestimmten Konstellationen Preisvorteile versprochen werden.
Das OLG Hamm hat in einer jüngeren Entscheidung ausgesprochen, dass z.B. die Gewährung von Preisnachlässen bei einem EM Sieg der deutschen Nationalmannschaft unlauter sei und einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Für viele Mitbewerber sicherlich eine begrüßenswerte Entscheidung die jedoch erneut deutlich macht, dass die Grenzen zwischen erlaubten Werbemaßnahmen und unlauterem Wettbewerb fließend und kaum zu prognostizieren sind.

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09. Juni 2009

BGH zur insolvenzrechtlichen Anfechtung wegen Inkongruenz bei Zahlungseingängen auf Kontokorrentkonto

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 07.05.2009 klargestellt, dass auch dann Zahlungseingänge auf einem Kontokorrentkonto der insolvenzrechtlichen Anfechtung wegen Inkongruenz unterliegen, wenn nachfolgend keinerlei Überweisungen durchgeführt worden sind, sondern lediglich der Saldo des Kontokorrentkontos zu Gunsten der Bank vermindert wurde.
Damit steht zu erwarten, dass Insolvenzverwalter weitergehende Zahlungsansprüche gegenüber beteiligten Banken geltend machen werden.

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01. Juni 2009

BAG zu Differenzierungen hinsichtlich des Alters bei Sozialplänen

In Sozialplänen kommt es immer wieder vor, dass wegen der Abfindungszahlungen Differenzierungen im Hinblick auf Alter und Betriebszugehörigkeit vorgenommen werden. Darüber hinaus werden aber rentenberechtigte Arbeitnehmer z.T. von Abfindungszahlungen ganz oder z.T. ausgenommen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr entschieden, dass solche Differenzierungen zulässig sind und insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) europarechtlichen Vorgaben genügt.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass rentennahe Arbeitnehmer der Verlust des Arbeitsplatzes nicht der art stark treffe, wie jüngere Arbeitnehmer, so dass die Differenzierung gerechtfertigt sei.

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30. Mai 2009

BGH zu Anschubfinanzierungen und Sanierungskrediten

Der für das Insolvenzrecht zuständige 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einer jüngeren Entscheidung ausgesprochen, dass sog. Anschubfinanzierungen, mit denen neu gegründeten Unternehmen mithin der Start durch Bereitstellung von Liquidität ermöglicht werden soll, nicht mit sog. Sanierungskrediten vergleichbar sind.
Hintergrund ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des BGH im Bereich der Sanierungskredite gewisse Erleichterungen für einen nach der Insolvenzordnung anfechtenden Insolvenzverwalter bestehen.
Da aber eine "Krise" des Unternehmens bei der Anschubfinanzierung nicht gegeben sei, ist diese Rechtsprechung grds. nicht übertragbar, so der BGH. Sollten allerdings weitere Umstände hinzutreten, so z.B. wenn zum Zeitpunkt der Kreditvergabe bereits Anlaufverlste erkennbar waren, ist eine Annäherng an die Rechtsprechung zu Sanierungskrediten keinesfalls ausgeschlossen.

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27. Mai 2009

BGH zum Erstattungsanspruch für vorgenommene Schönheitsreparaturen bei unwirksamen Endrenovierungsklauseln bei Miete

Der für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute, am 27.05.2009, ausgesprochen, dass ein Vermieter zur Erstattung von durch den Mieter vorgenommenen Schönheitsreparaturen verpflichtet sein kann, wenn diese auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel durch den Mieter vorgenommen worden sind.
Der BGH schreitet den eingeschlagenen Weg bei unwirksamen Endrenovierungsklauseln dabei konsequent weiter. Entscheidender Bedeutung kommt damit allerdings die Beurteilung der Frage zu, ob die in dem Mietvertrag enthaltene Endrenovierungsklasuel unwirksam ist oder nicht. Bereits an dieser Stelle erfolgt die Weichenstellung für etwaige Auseinandersetzungen. Hier hat eine sorgsame Prüfung unter Berücksichtigung der vom BGH aufgestellten Kriterien zu erfolgen, welche für Vermieter und Mieter überwiegend schwierig ist.

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20. Mai 2009

Zukünftig längere Zahlung des Kurzarbeitergeldes möglich

Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Wirtschaftskrise einen längeren Bezug des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Dem entsprechend soll dieses zukünftig für 24 Monate gezahlt werden und außerdem wird Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer ab dem siebten Monat voll von der Bundesagentur für Arbeit übernehmen zu lassen.

In diesem Zusammenhang bieten sich auch immer wieder sog. Beschäftigungs- und Qualifikationsgesellschaften für Arbeitnehmer an, die zu gründen sind.

Hier bieten sich zur Krisenbewältigung vielfältige Möglichkeiten an, für deren Beratung und Gestaltung wir Ihnen mit unserer Erfahrung gern zur Verfügung stehen.

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10. Mai 2009

Eigenkapitalvorschriften bei Banken werden durch EU verschärft

Das Europäische Palament in Straßburg hat vor kurzem (06.05.2009) Maßnahmen verabschiedet, wodurch Eigenkapitalvorschriften für Banken verschärft und neue Aufsichtsregeln eingeführt werden.
Auch dies stellt eine Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise dar, wodurch die Stabilität des Finanzsystems, die Verringerung von Risiken erreicht und die Überwachung von in der EU tätigen Banken ermöglicht werden soll.
Hintergrund ist dabei die sog. "Capital Requirements" Richtlinie (Kapitaladäquanz Richtlinie), wodurch eben auch auf die Weltwirtschaftskrise reagiert werden soll.

Zu erforderlichen Maßnahmen in der Wirtschaftskrise können Sie uns gern ansprechen. Sei es Kurzarbeitergeld oder die Gründung von sog. BQG Gesellschaften, die auch "Transfergesellschaften" genannt werden. Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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08. Mai 2009

BGH: Vermieter darf "Versorgungsleistungen" nach Beendigung des Mietvertrages einstellen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 06.05.2009 ausgeurteilt, dass der Vermieter bei Beendigung eines Mietvertrages und trotzdem nicht erfolgter Räumung auch berechtigt ist, Versorgungsleistungen (Wärme, Strom, Wasser pp.) einzustellen. Zwar ist diese Entscheidung vom für das gewerbliche Mietrecht zuständigem 12. Zivilsenat ausgesprochen worden, wegen der Begründung kann dies aber durchaus verallgemeinert werden.
Denn der BGH führt aus, dass nicht eine bestimmte Nutzung von den hier greifenden Besitzschutzansprüchen gedeckt ist, sondern nur der Besitz an den Räumen als solcher. Dazu gehöre aber nicht, dass der Vermieter ggfs. noch über lange Zeit die Räumlichkeiten mit Versorgungsleistungen versorgt.
Diese Entscheidung stellt einen Wendepunkt zu der bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung dar.

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06. Mai 2009

BVerfG billigt Beschränkng auf "Doppelnamen" in der Ehe

Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) hat mit einer Entscheidung vom 05.05.2009 ausgesprochen, dass die gesetzsgeberische Entscheidung für die Beschränkung auf zwei Nachnamen in der Ehe mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Konkret ging es darum, dass ein "dreifacher Nachname" gewählt wurde, was für unzlässig erklärt worden ist, bzw. die bestehende gesetzgeberische Fassung für rechtens erklärt wurde .

Für mögliche Gestaltungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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05. Mai 2009

Durch den Insolvenzverwalter freigegebene Vermögensgegenstände unterliegen dem Vollstreckungsverbot

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat nunmher klargestellt, dass das Vollstreckungsverbot der Insolvenzordnung auch für vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögensgegenstände gilt, dies zumindest für Insolvenzgläubiger.

Konkret war es so, dass der Insolvenzverwalter eine Eigentumswohnung aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben hat. Wegen rückständiger Hausgeldansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzverfahrenseröffnung ist von den Gläubigern sodann versucht worden, in das Grundstück zu vollstrecken, in dem die Zwangsverwaltung beantragt wurde.

Der BGH hat entschieden, dass auch hier das Vollstreckungsverbot der Insolvenzordnung gelte.

Gläubiger sind daher gut beraten, hier frühzeitig die Zwangsverwaltung zu beantragen, auch wenn dadurch ein Wettlauf zwischen den Gläubigern im Hinblick auf die Einleitung eines Zwangsverwaltungs- oder Insolvenzverfahrens gesteigert wird.

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02. Mai 2009

Berufung zum Geschäftsführer bedeutet Auflösung des vorherigen Arbeitsvertrages

Das Bundesarbeitsgericht hat eine lang erörterte Streitfrage entschieden und zwar die, ob nach Einführung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen auch der Abschluss eines Geschäftsführervertrages für eine Beendigung des vormaligen Anstellungsverhältnisses ausreicht.

Bisher wurde in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass bei der Berufung zum Geschäftsführer das eingentliche Arbeitsverhältnis weiter bestehe, wenn dieses nicht schriftlich gekündigt wurde. Die jetzige Rechtsprechung des BAG (Bundesarbeitsgericht) stellt sich allerdings anders dar. Demnach reicht der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführeranstellungsvertrages auch dem Schriftformerforderniss der Kündigung.

Für Geschäftsführer und Unternehmer ergibt sich damit ggfs. handlungsbedarf.

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RA Stefan Stodolka, Fachanwalt für Arbeitsrecht, RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax: 05231/921050; EMail: info@insolweb.de

17. April 2009

Schadenersatzpflicht von Vermietern bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in einem Urteil vom 08.04.2009 entschieden, dass ein "vorgetäuschter" Eigenbedarf bei der Kündigung von Wohnraum den Vermieter zum Schadenersatz verpflichten kann.

Dabei sei es nicht entscheidend, ob die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam sei.

Diese Entscheidung bietet für kündigende Vermieter Haftungsgefahren sowie für gekündigte Mieter Chancen.

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08. April 2009

Zahlungsmoral der öffentlichen Stellen soll vorbildlich werden

Die Zahlungsmoral der öffentlichen Stellen soll nach dem Willen der EU Kommission vorbildlich ausgestaltet werden.

Dabei stellt die EU Kommission darauf ab, dass die Zahlungsmoral der öffentlichen Stellen die Existenz kleinerer und mittlerer Unternehmen gefährdet.

Ziel soll es sein, so die EU Kommission, dass Zahlungen binnen 30 Tagen erfolgen.

Ein Ziel, welches für viele Unternehmen, die von der Wirtschaftskrise betroffen sind, und nicht nur für diese, wünschenswert ist.

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27. März 2009

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom Bundestag verabschiedet

In letzter Zeit wurde viel über eine Modernisierung des Bilanzrechts diskutiert. Die Jahresabschlüsse sollten international "wettbewerbsfähiger" gemacht werden.
Dazu wurde eine Einführung der IFRS Regeln erörtert.
Nunmehr hat der Bundestag zwar das diesbezügliche Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Die z.T. aber auch hinderlichen Regeln des IFRS werden damit nicht umgesetzt.

Wesentlich drängender für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG u.ä.) sind aber auch die Offenlegungspflichten nach dem HGB, die beibehalten werden. Gerade hier geht das Bundesamt für Justiz auf Grund der formalisierten Vorschriften wegen der Meldungen zum elektronischen Bundesanzeiger stringent vor. Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe werden festgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass auch einfache Wege aus der Offenlegungspflicht führen können.

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25. März 2009

Anspruch auf Urlaubsabgeltung erlischt nicht bei Krankheit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine bisherige Rechtsprechung, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen eigener Erkrankung nicht nehmen kann, dieser erlischt, ausdrücklich aufgegeben.
Hintergrund ist dabei - wie oft in letzter Zeit - ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Im Rahmen einer sogenannten "richtlinienkonformen Auslegung" kamen die Richter des BAG dazu, dass Urlaubsansprüche nicht entfallen und ggfs. abzugelten sind, wenn der Urlaub aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte.

Für Arbeitgeber können hier erhebliche Ansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer anstehen, die ggfs. erfolgreich geltend gemacht werden können.

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20. März 2009

Heranziehung von Arbeitgebern zur Insolvenzgeld Umlage nicht verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im Februar 2009 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage die Umlage von Insolvenzgeld auf die Arbeitgeber gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Der betroffene Arbeitgeber, der sich gegen die Umlage wehrte, hatte dabei argumentiert, dass die Umlage des Insolvenzgeldes auf sämtliche Arbeitgeber zu einer Subvention insolventer Marktkonkurrenten durch solvente Marktteilnehmer führe.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Verstoß gegen den in Art. 3 Grundgesetz (GG) als Grundrecht ausgestalteten Gleichbehandlungsgrundsatz ab. Dabei argumentierte das Gericht damit, dass die Arbeitnehmer durch ihre Vorleistungspflicht einen nur geringen Schutz durch das Insolvenzausfallgeld erhalten und weitestgehend schutzlos wären. Dies rechtfertige es dann auch, auf sehr mittelbare Weise und in sehr beschränktem Umfang, insolvente Konkurrenten zu unterstützen.

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15. März 2009

BAG: Arbeitnehmer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit der von ihm selbst ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung berufen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 12.03.2009 einen Fall entschieden, in dem ein Arbeitnehmer die von ihm selbst ausgesprochene außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug mit Lohnansprüchen für unwirksam angesehen hat.
Nachdem der Arbeitnehmer behauptet hat, dass ein Betriebsübergang vorliege und nunmehr der übernehmende Betriebsinhaber ihm den Lohn schulde, stellte er die zuvor von ihm selbst ausgesprochene Kündigung in Frage.
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass ein solches Verhalten gegen den Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens verstoße (sog. venire cotra factum proprium Grundsatz). Die Klage des Arbeitsnehmers wurde daher abgewiesen.
Diese Entscheidung macht deutlich, dass bei Lohnverzug von Arbeitnehmern nicht vorschnell Entscheidungen getroffen werden sollten, die nachher nicht mehr zu revidieren sind.

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14. März 2009

Abschlussgebühr bei Bausparverträgen zulässig - Verbraucherzentrale strebt nächste Instanz an

Das Landgericht Heilbronn hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin am 12.03.2009 Abschlussgebühren bei Bausparverträgen für zulässig erklärt.
Die Verbraucherzentrale hat eines von drei Musterverfahren angestrengt und dabei argumentiert, dass die Gebühr intransparent sei und außerdem eine Gegenleistung dem Verbraucher nicht zu Gute komme.
Die Richter hatten hingegen ausgeführt, dass es sich sehr gut vertreten lasse, dass die Abschlussgebühr Teil eines Gesamtpaketes sei.
Unterstützung erhielten die Richter des Landgerichts Heilbronn zudem von der Politik. Sowohl die CDU/FDP Koalition, als auch die SPD als Opposition kündigten an, dass hier notfalls mit Änderungen des Bausparkassengesetzes verhindert werden müsse, dass die Bausparkassen erhebliche Beträge an die Anleger zurück zahlen müssten.
Die Verbraucherzentrale NRW kündigte Berufung gegen das Urteil an und will notfalls auch prüfen, ob die Revisionsinstanz zum Bundesgerichtshof zukünftig eröffnet sein könnte.

Die Frage bleibt mithin spannend! Wir werden sie unterrichtet halten.

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04. März 2009

Für Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung erfordert zwingend Angabe des Leistungszeitpunkts (BFH)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer jüngeren Entscheidung nochmals klargestellt, dass der "Lieferzeitpunkt" nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG auch dann zwingend anzugeben ist, wenn dieses Datum mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt. Nur in engen Grenzen ließ der BFH hier Einschränkungen zu.
Die Frage der ordnungsgemäßen Rechnung hat dabei nicht nur Auswirkung auf einen eventuellen Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Vielmehr wird in letzter Zeit vermehrt gegen Rechnungsstellungen auch eingewandt, dass die Rechnung nicht den Anforderungen des UStG entspreche, weswegen die Ausgleichung der Rechnung verweigert wird und zwar nicht nur wegen der enthaltenen Umsatzsteuer.
Für rechnungsstellende Unternehmer bedeutet dies im Inkassoverfahren einen vermeidbaren Stolperstein, bzw. Begründungsaufwand.

Erhöhte Anforderungen an kurzfristiges und erfolgreiches Forderungsinkasso lassen sich leicht vermeiden, in dem den typischen Einwänden von vornherein der Boden entzogen wird. Auch ein optimierter Forderungseinzug zwischen Buchhaltung des Mandanten und Rechtsanwalt ist hier möglich, in dem entsprechende Standards abgeglichen und geschaffen werden.

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02. März 2009

EuGH erachtet Insolvenzanfechtungsklagen gegen Personen aus europäischen Mitgliedsstaaten in der BRD für zulässig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, in dem ein Insolvenzverwalter eine Insolvenzanfechtungsklage gegen eine belgische Gesellschaft erhoben hatte und zwar vor einem deutschen Gericht.
Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs urteilte der EuGH nun, dass Gerichte der Staates für solche Klagen zuständig sind, in dem die Insolvenzeröffnung erfolgt ist.
Aus Sicht des Insolvenzverwalters eine sehr begrüßenswerte Entscheidung, da nunmehr solche Klagen nicht in Heimatstaaten der Anfechtungsgegner zu erheben sind, sondern vor Ort.
Für die Anfechtungsgegner ist nunmehr allerdings auch mit einem erhöhten Aufkommen solcher Anfechtungssachverhalte zu rechnen und insbesondere auch der gerichtlichen Durchsetzung. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig Rat hinsichtlich der Rechtsgrundlagen solcher Anfechtungssachverhalte einzuholen.

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26. Februar 2009

BGH zur Ausschlussfrist bei Geltendmachung deliktischer Forderung, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst wird

Der BGH hat in einem jüngst verkündetem Urteil entschieden, dass dann, wenn ein Insolvenzschuldner eine Forderung bestreitet, die als Forderung aus "unerlaubter Handlung" angemeldet wurde, eine Ausschlussfrist für den Gläubiger dann nicht gelte, wenn zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren aufgehoben und Restschuldbefreiung angekündigt wurde.

Diese juristisch formulierte Entscheidung hat entscheidende Relevanz für all diejenigen, die als natürliche Person unternehmerisch tätig waren und in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangen wollen. Denn gesetzlich ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind solche Forderungen, die auf einer unerlaubten Handlung beruhen. Hier kommen zu Gunsten von Sozialversicherungsträgern oft Ansprüche in Betracht, wegen nicht abgeführter Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.

Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass auch nach Abschluss des eigentlichen Insovenzverfahrens eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung solcher Forderungen nicht besteht. Diese können auch klageweise geltend gemacht werden.

Für die vormals als Unternehmer tätigen Personen öffnet sich mithin ein weiteres Konfliktfeld.

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22. Februar 2009

BGH erklärt Farbgestaltungs- und Schönheitsreperaturklauseln zu Gunsten von Mietern für unwirksam

Erneut hat der BGH (Bundesgerichtshof) zu Gunsten von Mietern entschieden, dass bestimmte Farbvorgaben bei Renovierungen innerhalb der Mietzeit bei formularmäßigen Mietverträgen - wie oftmals anzutreffen - unwirksam sind.

Des Weiteren hat der BGH ausgesprochen, dass auch Klauseln, mit denen dem Mieter vom Vermieter der Aussenanstrich von Fenstern und Türen vorgegeben wird, unwirksam sein können.

Der Mieterschutz wird damit verstärkt und die Gefahr formularmäßiger Mietverträge, die Klauseln zum "ankreuzen" enthalten, wird damit weiter deutlich.

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19. Februar 2009

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - Insolvenzverfahren Protec / Rotech GmbH wird nunmehr auch strafrechtlich aufgearbeitet

Nach 5 jähriger Ermittlungstätigkeit, in die auch das Landeskriminalamt Niedersachsen (Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität) eingebunden war, ist nunmehr Anklage gegen den zur Zeit des Insolvenzantrages bestellten Geschäftsführer und den vormaligen Geschäftsführer erhoben worden. Aus Pressemitteilungen läßt sich entnehmen, dass in diesem spektakulären Insolvenzverfahren für die Region Hameln, die Anklageschrift 140 Seiten umfassen soll und der zur Zeit des Insolvenzantrages bestellte Geschäftsführer als sogenannter Firmenbestatter tätig war. Tatsächlich habe aber, so die Presse, der vorhergehende Geschäftsührer und Firmengründer die Geschäfte weitergeleitet.
Rechtsanwalt Raimund Schafmeister wurde in dem Insolvenzverfahren Protec GmbH, die kurz vor dem Insolvenzantrag in Rotech GmbH umfirmierte, zum Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden hier auch erhebliche Forderungen gegen nahestehende Unternehmen/Personen gerichtlich verfolgt und tituliert.
Bereits von Beginn an wurde - nicht zu letzt auch von dem Insolvenzverwalter - immer betont, dass die erzielten Erfolge auf ein außerordentlich gutes Zusammenwirken der Beteiligten zurückzuführen sind und das Insolvenzverfahen nur auf Grund eines Kostenvorschusses der beteiligte Hauptgläubigerbank zurückzuführen ist.

Daher ist es sehr zu begrüßen, dass nunmehr auch die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und das Insolvenzverfahren strafrechtlich aufgearbeitet wird.

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13. Februar 2009

Versorgungsausgleich bei Scheidung wird neu geregelt

Der Bundestag hat am 12.02.2009 eine umfassende Reform des sog. Versorgungsausgleichs beschlossen.

Danach soll zukünftig u.a. jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Durch diese Teilung erhalte der jeweils berechtigte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des jeweils verpflichteten Ehegatten. Das fehlerbehaftete Prinzip der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung würde damit ein Ende finden.

Anhand der obigen Darstellungen sehen Sie aber bereits, dass gerade der Versorgungsausgleich ein komplexes Thema ist. Hier sind Spezialisten gefragt. Ob tatsächlich eine Vereinfachung und bessere Durchsetzbarkeit für den Ehepartner im Scheidungsfall erfolgen wird, bleibt der Praxis vorbehalten.

Wir beraten Sie gern.

Schafmeister & Kollegen - mein Anwalt.

Ihr Ansprechpartner: RAin Antje Schüsseler, Fachanwältin Familienrecht und Verkehrsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel.: 05231/92100, Fax: 05231/921050; Email: info@insolweb.de

05. Februar 2009

Bei Einstellung "fremder" Bilder in Ebay droht Vertragsstrafe

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, in dem nicht selbst angefertigte Bilder über die Internetplattform Ebay weiter verbreitet wurden.
Aus der Herstellerhomepage des veräußerten Produkts wurden dabei Bilder in das eigene Verkaufsangebot eingefügt.
Das OLG Brandenbrug urteilte nunmehr, dass dies rechtswidrig sei. Selbst die Kosten des Verfahrens wurden dem "Ebayverkäufer" auferlegt.
Neben privaten Internetverkäufern muss dieses Urteil auch die Unternehmen warnen, die ohne Absprache Herstellerinformationen oder deren Bilder verwenden.

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02. Februar 2009

"DE - Mail" soll als sichere Postalternative kommen.

Nach einem Wunsch der Bundesregierung soll zum Jahr 2010 eine rechtssichere Plattform geschaffen werden, welche die Vorzüge von Email und Rechtssicherheit von "unterzeichneter Briefpost" vereint.

Unter dem Schlagwort "De-Mail" werden diese Vorschläge geführt. Tatsächlich wird in einer zukunftsorientierten Anwaltskanzlei aber bereits heute mit Signaturkarten gearbeitet, die eine elektronische Abwicklung ermöglichen, insbesondere im Bereich des Mahnverfahrens. Eine schnelle elektronische Erledigung wird damit ebenfalls bereits jetzt gewährleistet.

Da hier allerdings oftmals auf die von öffentlichen Stellen bereit gestellten Programme zurückgegriffen werden muss (z.B. EGVP Client), lassen sich Fehler dieser Software nicht durch alternative Anwender ersetzen. Es bleibt abzuwarten, ob die Bemühungen zu "De - Mail" hier weiterhelfen.

Gerade im Zusammenhang mit der europaweiten Einführung von "Kleinverfahren" scheint aber eine Zerspliterung wahrscheinlich.

Wie Sie Inkasso europaweit sinnvoll und effektiv durchführen, auch unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten, erläutern wir Ihnen gern.

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29. Januar 2009

BGH zur Anwendbarkeit der Regeln zum Eigenkapitalersatzrecht auch nach dem MoMiG

Der BGH hat in einem Urteil vom 26.01.2009 ausgesprochen, dass die Regeln zum Eigenkapitalersatzrecht (sog. Novellenregeln nach § 32 a/b GmbHG und die sog. Rechtsprechungsregeln nach § 30 GmbHG analog) auch nach der Reform des GmbH Rechts durch das sog. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) weiterhin anwendbar sind. Dies zumindst in "Altfällen", die dann vorliegen, wenn solche Ansprüche aus einem Insolvenzverfahren heraus gegen Gesellschafter geltend gemacht werden, welches vor Inkrafttreten des MoMiG (01.11.2008) eröffnet wurde. So der für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des BGH.
Dabei sorgt die Entscheidung des BGH für Klarheit. Denn durch das MoMiG sollten die Regelungen zum vormaligen Eigenkapitalersatzrecht nahezu komplett abgeschafft und vereinfacht werden. Der Gesetzgeber sah dabei zeitliche Übergangsvorschriften, ab wann und für welche Fälle dies gelten sollte, nur sehr rudimentär vor. Auch durch Äußerungen zum MoMiG, dass diese Änderungen mit Inkrafttreten Wirksamkeit entfalten sollten, wurde Rechtsunsicherheit geschaffen, die nunmehr durch den BGH zumindest teilweise geklärt wurde.
Für Gesellschafter kann dies zum einen bedeuten, dass die u.U. stark formalisierte neue Haftung zu Erleichterungen führt. Andererseits sind die eigentlich abgeschafften Regelungen zum Eigenkapitalersatzrecht, die nunmehr - zumindest in Teilfällen - weiter Gültigkeit haben, eine sehr komplexe Materie. Sollte hier Handlungs- und/oder Klärungsbedarf bestehen, sollte in jedem Fall eine entsprechende Beratung erfolgen.

Sprechen Sie uns an.

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05. Januar 2009

Zur rechtlichen Verbindlichkeit der Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes

Nach einem Urteil des OLG Hamm (I - 13 U 81/08) sind die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes, die sogenannten FIS Regeln, rechtlich bindend.

Die sehr rudimentären und lediglich aus 10 Ziffern bestehenden FIS Regeln sah das OLG Hamm dabei als maßgebliches Verkehrsrecht auf Skipisten an. Wenn hiergegen verstoßen werde und es zu Unfällen komme, kann der Geschädigte u.a. auch Schmerzensgeld fordern, sofern die weiteren gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.

Im konkreten Fall sprach das OLG Hamm einer Skifahrerin Schmerzensgeldansprüche gegen einen "unachtsamen Pistennutzer" zu.

Die FIS Regeln können Sie in dem unten angefügtem Hyperlink finden.

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Weiterführende Informationen:

FIS Regeln

02. Januar 2009

Erbschaftssteuerreform tritt in Kraft

Nach dem am 31.12.2008 die Verkündung der Erbschaftssteuerrform erfolgte, ist diese seit dem 01.01.2009 in Kraft getreten.

Über die wesentlichen Neuerungen hatten wir bereits in unseren Miteilungen vom 01./04./05. Dezember berichtet, die nach wie vor auf diesen Seiten (Aktuelles Archiv) abrufbar sind.

Besonders hervorzuheben ist allerdings nochmals, dass veränderte Freibeträge bei der Übertragung von Familienunternehmen geschaffen wurden, welche jetzt Impulse zum Handeln setzen sollten.

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30. Dezember 2008

BFH verschärft die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Lohnsteuerverbindlichkeiten der Gesellschaft.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nicht gezahlte Lohnsteuer konkretisiert und verschärft.
Zu Grunde lag dabei ein Fall, wonach der Geschäftsführer einer in eine Liquiditätskrise geratenen GmbH zwar einen Insolvenzantrag stellte aber nach Antragsstellung keine Zahlungen auf die fällige Lohnsteuer vornahm. Dabei berief sich der Geschäftsführer darauf, dass er innerhalb der "Schonfrist" von drei Wochen (§ 64 GmbHG) den Insolvenzantrag gestellt habe und somit die für eine persönliche Haftung erforderlliche grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen habe, § 64 GmbHG.
Die Besonderheit in dem zur Entscheidung stehenden Fall bestand allerdings darin, dass nicht unmitelbar nach Insolvenzantragsstellung ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt wurde, sondern erst einen Monat später.
Der BFH hat hier ausgeführt, dass allein die Stellung des Insolvenzantrages den Geschäftsührer nicht von den Pflichten zur Zahlung der Lohnsteuer entbinde, sofern hierfür noch Liquidität vorhanden sei. Dies hat der BFH ausdrücklich mit der Rechtsprechung des BGH in Einklang gestellt, der Lohnsteuerzahlungen in insolvenzreifer Zeit als mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" vorgenommen annimmt.
Erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so der BFH, entbinde den Geschäftsführer der GmbH von seiner Verpflichtung.
Anders vermag dies allerdings zu bewerten sein, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter, sei es ein sog. starker oder schwacher mit Zustimmungsvorbehalt, bestellt wurde. Denn dann kann der Geschäftsführer selbst nicht mehr allein rechtswirksam handeln. Dies scheint der BFH zumindest offen zu halten.

Allerdings zeigt das Urteil des BFH deutlich, dass nicht nur durch den Gesetzgeber mit der Reform des GmbH Rechts (MoMiG) eine verschärfte Haftung der Geschäftsführer einhergeht, sonder auch die Rechtsprechung diese in seltener Einmütigkeit in verschiedenen Rechtswegen annimmt.

Für Geschäftführer einer GmbH und auch Vorständen einer AG ist hier in Krisenzeiten ganz deutlich und klar auf die neuere Rechtsgestaltung durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung abzustellen.

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24. Dezember 2008

Frohe Weihnacht, die besten Wünsche für 2009 und Dank an all unsere Mandanten und Mitarbeiter/innen!

Eine frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen wir all unseren Mandanten und solchen, die es werden, sowie Bekannten, Freunden und vor allem unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen wir an dieser Stelle auch für die tatkräfitige und loyale Unterstützung danken wollen. Ohne unser qualifiziertes Team wäre unser Erfolg nicht eingetreten!

Der weiteren Zusammenarbeit sehen wir mit viel Zuversicht und weiterer Spezialisierung sowie Wachstum entgegen.

Nicht nur in den kommenden Jahren, sondern insbesondere auch zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel 2008/2009, stehen wir allen Rechtsuchenden mit unserem Team aus zukünftig 7 hochqualifizierten und spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Ihre Anliegen sind unsere Profession! Daran lassen wir uns messen!

Für den Start in das neue Jahr wünschen wir bereits jetzt alles erdenklich Gute, Erfolg und vor allem Gesundheit.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames und spannendes Jahr 2009, in dem wir Sie weiterhin gern von unserer qualifizierten Arbeit überzeugen werden.

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18. Dezember 2008

BFH zum Vorsteuerabzug bei nicht ausreichender "Leisungsbeschreibung" in der Rechnung

Der Bundesfinanzhof hat ausgeurteilt, dass die Ausführung in einer Rechnung, dass die Leistungen für "technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" erfolgt ist, nicht ausreichend für einen Vorsteuerabzug ist.

Dies wurde allerdings ein wenig dahingehend eingeschränkt, dass dann ggfs. anders zu entscheiden sei, wenn in Bezug genommenen Anlagen die ausgeführten Leistungen hinreichend konkretisiert sind.

Gerade aber für am Bau beteiligte Handwerker stellt sich hier die Anforderung, wie die Rechnungen denn nun genau zu erstellen sind, damit nicht einerseits auf Grund etwa bestehender Sollversteurung Steuern gezahlt werden müssen, der Rechnungsempfänger aber wegen angeblich nicht ausreichender Rechnungsstellung die Ausgleichung verweigert.

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16. Dezember 2008

EuGH Urteil vom 16.12.2008 - Ist damit der "Tourismus" der Gesellschaftsformen eingegrenzt?

Mit Urteil vom 16.12.2008 hat der EuGH entschieden, dass ein Mitgliedsstaat der EU einer nach dem Recht dieses Mitgliedsstates gegründeten Gesellschaft untersagen könne, einen neuen Sitz in einenm anderen EU - Mitgliedsstaat zu nehmen.

Konkret ging es darum, dass eine nach ungarischem Recht gegründete und im dortigen Handelsregister eingetragene Gesellschaft ihren Sitz nach Italien verlegen wollte. Das Handelsregister versagte diese Verlegung und argumentierte, dass diese Gesellschaft zunächst nach ungarischem Recht "zu bestehen" aufhören müsse und sodann nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz nehmen wolle, neu gegründet werden müsse.

Eine Entscheidung, die hier wegen der Urteile des EuGH und auch deutscher Gerichte, die immer wieder die juristischen Modelle der sog. Sitz- und Gründungstheorie betreffen, als gewagt zu bezeichnen ist. Insbesondere weil der EuGH in diesem Punkt immer wieder die "Freizügigkeit" in der EU hochhält.

Die Frage, ob ein Mitgliedsstaat der EU eine Sitzverlegung einer in seinem Staat gegründeten Gesellschaft in das EU Ausland verhindern darf, bejahte der EuGH jedoch.

Da durchaus einige Unternehmen/r versuchen, hier eine günstige Gesellschaftsgestalltung - z.B. durch Schaffung eine "Ltd. & Co. KG" - zu erreichen, oder den gläubigerorietierten Vorschriften des Insolvenzverfahrens in Deutschland durch Verlegung ins EU - Ausland zu entkommen, ist die Entscheidung des EuGH in den Folgen nicht abzuschätzen. Gerade auch im Hinblick auf Berater für die beratenen Unternehmen.

Vieles ist nunmehr wieder in Fluss geraten, was zunächst als gesichert galt.

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15. Dezember 2008

EU Mahnverfahren und EU Verfahren für geringfügige Forderungen

Seit dem 12.12.2008 soll laut dem Bundesjustizministerium das EU Mahnverfahren und das EU Verfahren für geringfügige Forderungen europaweit genutz werden können.
Denn, so ärgerlich das meist ist, gerade im europäischen Ausland bestehen z.T. formelle Hindernisse, damit ein Anspruch gegen einen EU Mitbürger auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Sicherlich wird dies ein interessanter Weg sein, um schnell und ggfs. kostengünstig (geringfügige) Forderungen gegen EU Handelspartner einzubringen. Bedauerlicherweise lief das System bei unserem heutigen Test noch nicht reibungslos.

Den entsprechenden Link auf die Seiten fügen wir bei, können aber keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass dieser nunmehr einwandfrei funktioniert.

Sollten Sie Forderungen gegen EU Handelspartner haben, sprechen Sie uns an.

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Weiterführende Informationen:

Link zur EU Komission

09. Dezember 2008

Bundesverfassungericht kippt Benachteiligungen bei der Pendlerpauschale.

Heute, am 09.12.2008, hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen, auf die Einschränkungen der Pendelerpauschale bei Entfernungen ab 21 KM zur Arbeitsstätte, die der Gesetzgeber zum 01.01.2007 eingeführt hat (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG).

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung ab dem 21ten Kilometer als nicht verfassungsgemäß mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz angesehen. Weitere Beanstandungen sind seitens des Bundesverfassungsgerichts auch geäußert worden.

Im Ergebniss eine Entscheidung, die von vielen Berufspendlern bereits seit langem ersehnt war.

Der Gesetztgeber ist numehr verpflichtet, die per 01.01.2007 bestehende Verfassungswidrigkeit der eingeschränkten Pendlerpauschale zu beseitigen. Auch wenn die Bundesregierung bereits angekündigt hat, die damit zu Unrecht in Abzug gebrachten Beträge zu erstatten, können Sie uns als Ansprechpartner jederzeit auf die geänderte Rechtslage ansprechen.

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05. Dezember 2008

Erbschaftssteuerreform passiert den Bundesrat - Zeit zur Umgestaltung von Familienunternehmen

Heute, am 05.12.2008, hat der Bundesrat die Erbschaftssteuerreform beschlossen. Damit wird der Weg freier, das Unternehmen im engeren Familienkreis unter Berücksichtigung höherer Freibeträge übertragen werden.

Eine Sicherung von Arbeitsplätzen soll damit gleichfalls einhergehen. Gesonderte - aber kritische - Regelungen sind im Gesetzesentwurf enthalten.

Wegen der Neuregelungen stehen wir als Berater und Partner gern zur Verfügung.

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04. Dezember 2008

Erbschaftssteuerreform und Bedenken des Bundes der Steuerzahler

Ob die Erbschaftssteuerreform tatsächlich Gesetz werden wird und auch vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet bleibt ist ungewiess.

Wir hatten auf diesen Seiten bereits am 27.11.2008 darauf hingewiesen, dass zwar das Gesetzgebungsvorhaben den Bundestag passiert hat, aber noch Zweifel bei der Abstimmung des Bundesrates bestehen.

Auch Verfassungsrechtler haben nunmehr Bedenken angemeldet, dass die Gesetzesvorlage die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nehmen wird.

Ferner hat der Bund der Steuerzahler Kritik angemeldet und zwar konkret dahingehend, dass bei Erwerbern der Steuerklasse II, mithin Geschwistern, Nichten, Neffen, Tanten und Onkeln, diese erbschafts- und schenkungssteuerrechtlich eher wie fremde Personen behandelt werden und nicht in den Genuss der höheren Freibeträge kommen. Da aber auch diese Familienangehörige sind, stellt der Bund der Steuerzahler das vorgebrachte Gesetzesvorhaben in Frage.
Die entsprechende Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler finden Sie unten als Hyperlink angefügt.

Es bleibt mithin spannend, gerade im Bereich der familieninternen Betriebsübertragungen. Wir werden Sie weiter unterrichtet halten.

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Weiterführende Informationen:

Stellungnahme Bund der Steuerzahler zur Erbschaftsreform

01. Dezember 2008

Erbschaftssteuerreform passiert den Bundestag

Am 27.11.2008 hat der Bundestag die Erbschaftssteuerreform beschlossen, nach 2 1/2 stündigem Streit.
Im wesentlichen ewrden Freibeträge für familieninterne Unternehmensübertragungen deutlich angehoben, so dass kleinere und mittlere Unternehmen nahezu steuerfrei an die nachfolgende Generation übertragen werden können. Auch im Bereich des Arbeitsrechts ergeben sich erhebliche Änderungen, die zu einer steuerlichen Optimierung genutzt werden können.
Am 05.12.2008 wird der Bundesrat über die Reform zu entscheiden haben. Ob es dabei bei dem Veto Bayerns belibt, bleibt abzuwarten. Pressestimmen nach zu urteilen soll dies angeblich nicht so sein.
Weitere Informationen können Sie auch über den beigefügten Link erhalten.

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Weiterführende Informationen:

Mitteilung des Bundestages zur Erbschaftssteuerreform

30. November 2008

Law Made in Germany - Global - effektiv - kostengünstig

Recht aus Deutschland, Global, effektiv und kostengünstig.

Dies stellt auch eine Initiative unter Schirmherschaft des Justizministeriums mittlerweile klar.

Unter Mitwirkung der Bundesnotarkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, des deutschen Anwaltvereins, dem deutschen Notarverein und auch dem deutschen Richterbund werden eben diese Vorteile des deutschen Rechts hervorgehoben,

So ist es z.B. für die Gründung einer haftungsbegrenzten Gesellschaft nicht unbedingt sinnvoll, hier in die Ltd. zu wechseln. Vielmehr findet man auch im deutschen Recht, mit der "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft" Alternativprofukte.

Sprechen Sie uns an.

Die Informationsbroschüre finden Sie anliegend beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Law made in Germany

29. November 2008

BSG: Duschunfall einer Lehrerin während einer Klassenfahrt ist kein Arbeitsunfall

Bereits vor ca. einem Jahr (07.12.2007) hatten wir auf diesen Seiten darüber informiert, dass der VGH Baden Württemberg ausgeurteilt hat, dass ein Unfall einer Leherin während des morgendlichen Duschens keinen Dienstunfall darstellt.
Das Bundessozialgericht (BSG) ist dem in einer Entscheidung vom 26.11.2008 nunmehr entgegengetreten und hat ausgeurteilt, dass eben kein Arbeitsunfall vorliege und damit die Unfallversicherung als nicht eintrittspflichtig angesehen. Zur Begründung wurde ausgeührt, dass der Unfall sich nicht aus einer besonderen Gefahrenlage während der Klassenfahrt ereignete, das das "Duschen" zu höchstpersönlichen Verrichtungen gehöre. Es habe sich damit ein allgemeines Risiko verwirklicht, welches ebenso unter einer anderen Dusche sich hätte ereignen können.

Hier sind in letzter Zeit zu den Dienstpflichten von Beamten einige, diverierende Entscheidungen in verschiedenen Rechtswegen ergangen, so dass genau darauf zu achten ist, in welchem Rechtsweg eine Geltendmachung erfolgt.

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15. November 2008

Vollstreckungsgegenklage zur Verhinderung der Zwangsvollstreckung bei gewährter Restschuldbefreiung erforderlich

"Der Einwand des Schuldners, aus einem gegen ihn ergangenen Urteil könne wegen Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstreckt werden, kann nur im Wege der Vollstreckungs-gegenklage nach § 767 ZPO verfolgt werden.“ (amtlicher Leitsatz)

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 205/06 (OLG Dresden)

Der BGH hat in seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass die Vollstreckbarkeit von Titeln gegen den Schuldner nicht durch die Restschuldbefreiung unmittelbar beseitigt wird. Es bedarf zur Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines vor Erteilung der Restschuldbefreiung ergangenen Titels einer gerichtlichen Feststellung. Der Schuldner muss die Zwangsvollstreckung nach § 767 ZPO für unzulässig erklären lassen, falls ein Gläubiger nach Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Zwangsvollstreckung betreibt.
Der BGH begründet dies damit, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung keine vollstreckbare Entscheidung ist, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet wird. Für den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht ist in der Regel aus dem vorgelegten Titel zusammen mit dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht eindeutig zu entnehmen, ob die titulierte Forderung tatsächlich von der Restschuldbefreiung erfasst wird. Es ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts zu entscheiden, ob die zu vollstreckende Forderung der Restschuldbefreiung unterliegt.

Es ist daher für alle ehemaligen Insolvenzschuldner wichtig, auch nach gewährter Restschuldbefreiung aktiv zu werden, wenn es erneut zu Zwangsvollstreckungshandlungen durch Altgläubiger kommen sollte.

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02. November 2008

MoMiG in Kraft

Am Samstag, dem 1. November 2008, ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. .

Die Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sind:
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen u.a.. durch
a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
b) Einführung von Musterprotokollen
c) Beschleunigung der Registereintragung
2. Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform durch
a) die Möglichkeit derVerlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
b) Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
c) die Möglichkeit des Gutgläubigen Erwerbs von Gesellschaftsanteilen
d) Sicherung des Cash-Pooling
e) Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
3. Bekämpfung von Missbräuchen

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20. Oktober 2008

BAG legt Frage der sachgrundlosen Befristung älterer Arbeitnehmer dem EuGH vor

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte den Fall einer Flugbegleiterin zu entscheiden, in deren Arbeitsvertrag enthalten war, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem das 55. Lebensjahr vollendet wird. Das Arbeitsverhältnis wurde sodann mehrfach verlängert, bis auch die Altersgrenz von 60 Jahren nach dem Manteltarifvertrag erreicht war.
Die Regelung in dem Manteltarifvertrag hat das BAG für nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gehalten und daher die Entscheidung des EuGH eingeholt. Dabei beruft sich das BAG u.a. auf die sog. "Mangold" Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2005, in dem bereits der EuGH entschieden hatte, dass die in § 14 Abs. 3 S. TzBefrG vorgesehenen Befristungen eine nicht mit Gemeinschaftsrecht übereinstimmende Diskriminierung wegen Alters darstelle.

Ob auch hier der EuGH der eingeschlagenen Linie treu bleibt, ist abzuwarten.

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14. Oktober 2008

Insolvenzantragspflicht soll zu Gunsten sanierungsfähiger Unternehmen gelockert werden

So lautet zumindest ein Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium, unter Federführung von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Dies ist im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion um die Regelungen zur Stabilisierung des Finanzmarktes vorgeschlagen worden.
Sanierungsfähige Unternehmen, die eine bilanzielle Überschuldung aufweisen, aber auf Grund von eingeleiteten Maßnahmen vor dem "turnaround" stehen, sollen von der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht befreit werden, in dem der Überschuldungsbegriff in § 19 Abs. 2 S. 2 InsO geändert wird.
Eine solche Regelung ist allerdings grundsätzlich bedenklich, gerade auch unter Berücksichtigung der durch MoMiG geschaffenen Regelungen, Mißbräuchen wegen Insolvenzverschleppungen und sog. Firmenbestattungen vorzubeugen. Denn hier ergeben sich Schlupflöcher für Firmenbestatter, die gerade durch die letzten Novellen verhindert werden sollen.
Andererseits sollen natürlich überschuldete, aber sanierungsfähige Gesellschaften nicht ohne wenn und aber in die Insolvenz gedrängt werden. Ggfs. ist es hier aber sinnvoller, über die Regelungen zum Insolvenzplan und der Eigenverwaltung eine sachgerechte Regelung zu erreichen und so auch den - ernstahft - sanierungsbestrebten Gesellschaften eine Weg ebnen zu können.

Die weitere Entwicklung bleibt in jedem Fall kritisch abzuwarten.

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09. Oktober 2008

BGH erklärt starre Renovierungspflichten durch AGB auch bei Gewerberaummietverträgen für unwirksam

Der für das gewerbliche Mietrecht zuständige 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung vom 08.10.2008 entschieden, dass auch bei Gewerberaummietverträgen, denen formularmäßige Muster zu Grunde liegen, die eine starre, zeitliche Renovierungspflicht des Mieters vorsehen, solche Klauseln unwirksam sind.
Damit stellt der BGH klar, dass eine solche Verpflichtung von den wesentlichen, gesetzlichen Vorgaben derart stark zu Lasten des Mieters abweicht, dass diese Überbürdung der Pflichten auf den Mieter unwirksam ist. Der 7. Zivilsenat gleicht seine Rechtsprechung damit der des 8. Zivilsenats an, der für das Wohnungsmietrecht bereits zuvor so entschieden hatte.
Für Vermieter hat dies weitreichende Folgen, da damit auch die verwandten Mietverträge entsprechend angepasst und ggfs. individuale Absprachen zu treffen sind.

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12. September 2008

BGH - Nichtigkeit der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen einer GbR

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass dann, wenn der vorletzte der beteiligten Gesellschafter an einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) aus der Gesellschaft ausscheidet, ein etwaig über das Vermögen der GbR ergangener Eröfnungbeschluss unwirksam ist.

Dies zumindest dann, wenn nichts abweichendes geregelt ist.

Seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR dürfte dies ein konsequenter Schritt des 2. Zivilsenats des BGH sein, auch wenn damit sicherlich Konflikte mit dem für das Insolvenzrecht zuständigen 9. Zivilsenats absehbar sind.

Denn der 2. Zivilsenat hat gleichfalls ausgeführt, dass ein gleichwohl ergangener Eröfnungsbeschluss des Insolvenzgerichts bzgl. der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der GbR nichtig ist und damit auch für etwaige Prozessgerichte bei Prozessen gegen den GbR Gesellschafter nicht zu berücksichtigen ist.

Gerade in dieser Situation verbleiben damit zahlreiche Fragen, die an der Schnttstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht stehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der 9. Zivilsenat zu dieser Entscheidung positionieren wird

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05. September 2008

Herausdrängen kleiner Aktionäre (squeeze out) bei der HypoVereinsbank wirksam

Das Landgericht München I hat jüngst (28.08.2008) entschieden, dass das vom Hauptaktionär gegenüber Kleinaktionären betriebene "squeeze out" Verfahren, mit dem die kleineren Anleger aus der Gesellschaft gegen Barabfindung herausgedrängt werden, wirksam ist.

Dabei orientierte sich das Gericht im Wesentlichen wohl an den formellen Gegebenheiten. Denn der Hauptaktionär, die UniCredito, hält 95% der entsprechenden Anteile, was ausreichend sei.

Die etwa 125 klagenden Minderheitenaktionäre hatten das Nachsehen und die Barabfindung von 38,26 EUR wurde als nicht zu beanstanden angesehen.

Wegen der Bewertungsmethode zur Ermitlung dieses Wertes sind allerdings die Rügen der Anleger noch nicht abschließend berücksichtigt worden. Wir gehen davon aus, dass sich hier Weiterungen ergeben werden.

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26. August 2008

Zwangsversteigerungen beweglicher Sachen demnächst online?

Die Bundesjustizministerin Zypries hat einen Vorstoß dahingehend gewagt, dass zukünftig die Versteigerungen durch von Gerichtsvollziehern/innen gepfändeter Gegenstände online durchgeführt wird.

Dabei soll die Internetauktion der Regelfall werden, neben der bisher üblichen Versteigerung "am Ort".

Zwar soll dies offensichtlich dem Abbau von Kosten und Bürokratie dienen, dennoch muss man sich fragen, ob nicht dadurch Erlöse deulich unter Wert möglich werden. Andererseits sicherlich eine Möglichkeit, durch Erreichen einer breiteren Mehrheit ein höheres Entgelt zu erzielen.

Für diejenigen, die sich für den Erwerb von "Vollstreckungsgut" interessieren sicherlich ein guter Ansatz.

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Weiterführende Informationen:

Gesetzesentwurf zur Onlineversteigerung

21. August 2008

Bilanzrecht soll zu Gunsten kleinerer Unternehmen modernisiert werden.

Nach einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung sollen kleinere Unternehmen wegen der bestehenden Bilanzierungspflichten entlastet werden.

Dabei sollen zunächst einmal die Schwellenwerte der ausführlichen Informationspflichten im Rahmen der Bilanzierung um 20% angehoben werden, mithin haben kleinere Kapitalgesellschaft erst mit einer Bilanzsumme ab 4,8 Mio EUR (bislang 4 Mio EUR) nach dem Entwurf einen Abschlussprüfer zu bestellen.

Ferner bleibt der bisherige HGB Abschluss, zum kostenintensiveren IFRS Abschluss erhalten. Allerdings soll der HGB Abschluss den IFRS Regeln angepasst werden.

Außerdem sollen selbst geschaffene Vermögenswerte, wie z.B. Patente, in der HGB Bilanz eingesetzt werden können, um so die Kapitalstruktur zu verbessern.

Für kleiner Kapitalgesellschaften ergeben sich sicherlich Vorteile. Auch bei der Aktivierung entsprechender eigener Vermögenswerte wird es evtl. Möglichkeiten geben, diese nicht durch neue Sachgründung in anderen Gesellschaften zu Werten zu machen.

Für Gläubiger können sich allerdings Gefahren ergeben, hier evtl. negatives Eigenkapital frühzeitig zu erkennen.

Noch handelt es sich allerdings um einen Entwurf. Einen entsprechenden Link auf diesen haben wir beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Entwurf BilMoG

11. August 2008

Securenta Insolvenz - Richter wird auf eigenen Antrag wegen Befangenheit abgelehnt.

Die Insolvenz der Göttinger Gruppe, auch als Securenta bekannt, läßt an Ungewöhnlichkeien nicht nach.

Wir hatten bereits berichtet, dass der vormalige Insolvenzverwalter aus einem Amt entlassen wurde und Prof. Rolf Rattunde nunmehr zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist.

Darüber hinaus ist aus eigenem Antieb der vormalige Richter aus dem Amt ausgeschieden, wegen Besorgnis der Befangenheit.

Die Insolvenz der Securanta, bzw. Göttinger Gruppe, zeigt, dass kein Insolvenzverfahren einem anderen gleicht. Ihre Interessen als Gläubiger in diesem Verfahren müssen gesichert werden.

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09. August 2008

BFH qualifiziert Darlehenskonto als Eigenkapitalkonto!

Nach Urtei des BFH vom 15.05.2008 ist ein von einer Gesellschaft für den Gesellschafter geführtes Konto als Eigenkapital der Gesellschaft zu beurteilen, wenn ein Guthaben auf dem Konto mit Verlustanteilen des Gesellschafters verrechnet werden kann. Dabei reicht es aus, wenn eine solche Verrechnung erst bei Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft vorgesehen ist.

Dies teilte der BFH am 06.08.2008 mit.

In der Praxis bekommen die unterschiedlichen Konten immer mehr Bedeutung, gerade auch im Hinblick von § 15a EStGG, zu.

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31. Juli 2008

Hertie stellt Insolvenzantrag - Gläubiger müssen ihre Rechte sichern

Die Warenhauskette Hertie hat wegen der gegebenen Zahlungsschwierigkeiten Insolvenzantrag gestellt. Maßgeblicher Hintergrund sollen angeblich auch Zahlungsschwierigkeiten des Eigentümers der überwiegenden Immobilien von Hertie sein, der Dawnay Day Gruppe, die im wesentlichen aus London aus agiert, ihren Hauptsitz aber auf den "Isle of Men" hat.
Diese Entwicklung kam dabei schleichend und war bedauerlicherweise in letzter Zeit absehbar. Denn über den hauptsächlihen Anteilseigner Guy Nagger haben sich in letzter Zeit Gerüchte wegen Verlusten gemehrt. So soll er beispielsweise seine private Bilderversammlung zur Schaffung von Liquidität veräußert haben und zwei der kontrollierten Holdinggesellschaften sollen bereits Insolvenzantrag gestellt haben.
Für die betroffenen Gläubiger, wozu beispielsweise auch die Mitarbeiter zählen, ist jetzt eine effektive Durchsetzung ihrer Rechte wichtig und entscheidend, um nicht weitere Einbußen hinnehmen zu müssen.

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30. Juli 2008

Erklärungen am Unfallort haben keinen Beweiswert.

Dies hat jüngst das das OLG Düsseldorf ausgesprochen.

Denn dann, wenn ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall erklärt «Ich erkenne die Schuld an» oder bezeichnet er sich schriftlich als Unfallverursacher, so ist dies nicht als Schuldanerkenntnis zu werten. Derartige Erklärungen sind nach vorbenanntem Urteil allenfalls als Indizwirkung zu würdigen, nicht aber als Schuldeingeständnis.

Zugegeben, dies ist nicht wirklich eine Revolution in der Rechtsprechung, dennoch sollten Sie sich dessen bewußt sein.

Die Umstände des Einzelfalles sind hier regelmäßig entscheidend.

Auch für die beteiligte Haftpflichtversicherung hat dies keinerlei Bindungswirkung.

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19. Juli 2008

Zweigstelle im LG Bezirk Arnsberg - erfolgreich tätig!

Bereits seit einiger Zeit bieten wir unsere qualifizierten Leistungen auch in unserem Büro im Sauerland, Meschede, an. Die Kontaktdaten können Sie unter "Kontakt" einsehen.

Da für uns Ortsnähe und der stetige Mandantantenkontakt zu einem Selbstverständnis gehört, überraschte uns eine Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Hamm, als der zuständigen Aufsichtsbehörde, umso mehr.

Denn seit dem 01.06.2007 ist es uns erlaubt, neben unserem Gründungssitz in Detmold auch in Meschede für Sie tätig zu werden und dort ein Büro zu unterhalten. Auf Grund der Beziehungen zu der Ortslage haben wir hiervon unverzüglich Gebrauch gemacht.

Laut Mitteilung der Rechtsanwaltskammer in Hamm ist es aber so, dass von einem Mitgliederbestand von ca. 13.000 zugelassenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Kammerbezirk nur ca. 45, mithin knapp 2%, von dieser Regelung Gebrauch machen.

Dies zeigt, dass wir immer an Ort und Stelle für Sie da sind.

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Schafmeister, Stodolka, Schulte - mein Anwalt.

Fachanwälte/Rechtsanwälte

Ihre Ansprechpartner: RA Oliver Schulte, Fachanwalt für Insolvenzrecht; RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Lanfertsweg 78, 59872 Meschede; Tel.: 0291 / 9528980-0; Fax: 0291 / 9528980-1;
eMail:
info@insolweb.de
Internet:
www.insolweb.de

16. Juli 2008

Insolvenz Securenta - neuer Insolvenzverwalter bestellt.

In einem der wohl bewegendsten Insolvenzverfahren für Kapitalanleger aus jüngster Zeit, nämlich der Insolvenz der Securenta, unter dem Dach der Göttinger Gruppe handelnd, hat sich eine eher außergewöhnliche Entwicklung ergeben.

Der bisherige Insolvenzverwalter wurde aus seinem Amt entlassen und statt dessen wurde Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Berlin, zum Insolvenzverwalter ernannt.

Dieser hat mit einem Rundschreiben aus Juli 2008 die betroffenen Gläubiger, darunter insbesondere enttäuschte Anleger, informiert und eine Offenlegung der bisherigen Verfahrensentwicklung angeboten. Diese Informationen stehen aber nur beteiligten Gläubigern bereit, da ein Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht öffentlich ist.

Der neue Insolvenzverwalter hat ausgeführt, dass er nun im Interesse der beteiligten Gläubiger handeln wird. Ob dies geschieht, bleibt abzuwarten.

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Schafmeister, Stodokka, Schulte - mein Anwalt.

Fachanwälte/Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner: RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

03. Juli 2008

GmbH-Reform kommt im Herbst

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Nach der Presseerklärung des BMJ wird damit gerechnet, dass das MoMiG wie geplant Ende Oktober bzw. Anfang November 2008 in Kraft tritt. Es sei – so das BMJ weiter – die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes. Ziel seien Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite sowie Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH sollen erleichtert werden. Zugleich würden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

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19. Juni 2008

unzulässige Werbung - "20% auf alles - außer Tiernahrung"

Wer kennt diese viel propagierte Werbung nicht. Gerade Unternehmer setzen sich in Anbetracht einer solchen Maßnahme immer wieder mit den Grenzen der zulässigen Werbung auseinander, insbesondere unter Berücksichtigung der Änderungen zu den geänderten Voraussetzungen für Werbemaßnahmen bei Rabattaktionen.
Nunmehr ist ein Urteil rechtskräftig geworden und die bekannte Baumarktkette soll in einer Pressemitteilung erklärt haben, dass die gerichtliche Entscheidung akzeptiert werde.

Die Werbemaßnahme wurde im übrigen als "irreführend" eingestuft, zumal auch andere Artikel des Sortiments, die keiner Preisbindung unterlagen, nicht mit 20% rabattiert wurden.

Insofern stellt sich für viele Gewerbetreibenden die Frage, welche Werbemaßnahmen denn zulässig sind.

Sprechen Sie uns hierzu an:

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Fachanwälte/Rechtsanwälte Schafmeister - Stodolka - Schulte
Ihr Ansprechpartner: RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

12. Juni 2008

NRW will geistiges Eigentum stärken

Das Justizministerium aus NRW will Rechte von Urheberrechtsinhabern stärken. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Urheberrechtsinhabern ein zivilrechtlicher Anspruch gegen Internetprovidern gegeben wird, auf Benennung derer Kunden.
Grundsätzlich ist zwar der Schutz von Urheberrechten zu begrüßen. Aber auch die Rechte von Verbrauchern sind zu berücksichtigen. Denn gerade in letzter Zeit ist durch die Initiativen der Musikindustrie bei sog. "illegalen Musikdownloads" vieles im Fluss. Gerade die Befugnisse der Staatsanwaltschaften zur Einholung entsprechender Auskünfte sind - europarechtlich - begrenzt worden. Hier nun über die Hintertür die Staatskasse durch die ansonsten eingeleiteten staatsanwaltschafllichen Ermittlungsverfahren zu entlasten, scheint bedenklich.

Insgesamt besteht hier für Urheberrechtsinhaber, als auch ggfs. für Verbraucher, Beratungsbedarf. Sprechen Sie uns an:

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Fachanwälte/Rechtsanwälte Schafmeister - Stodolka - Schulte
Ihr Ansprechpartner: RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

09. Juni 2008

RAin Antje Schüsseler verstärkt unser qualifiziertes Team

Seit dem 01.06.2008 verstärkt Frau Rechtsanwältin Antje Schüsseler unser Team. Frau Schüsseler ist Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht. Damit bauen wir weiter unser qualifiziertes Team an Fachanwälten für Sie aus.

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Fachanwälte/Rechtsanwälte Schafmeister - Stodolka - Schulte
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Antje Schüsseler
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de
Ansprechpartner:

Weiterführende Informationen:

Vorstellung Antje Schüsseler

22. April 2008

Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

Pressemitteilung des BAG v. 16.04.2008 (33/08)

"Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars, kann der Arbeitnehmer das Vertragsangebot des Arbeitgebers grundsätzlich nur durch die Unterzeichnung der Urkunde annehmen."
BAG, Urteil vom 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 -

Kommentar:

Für die Praxis ist mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass ein befristeter Arbeitsvertrag auch dann wirksam geschlossen werden kann, wenn der Arbeitgeber ein von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag an den (zukünftigen) Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn mit der Bitte um unterzeichnete Rückgabe übergibt, der Arbeitnehmer aber ohne Rückgabe eines von ihm unterschriebenen Exemplares die Arbeit antritt. In diesem Fall ist nach der Entscheidung des BAG nicht automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen worden, da der Arbeitgeber sein Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht hatte. Im zur Entscheidung stehenden Fall hatte der Arbeitnehmer die Arbeit angetreten und ein von ihm unterschriebenes Exemplar des Arbeitsvertrags nach Arbeitsantritt erst auf Nachfrage des Arbeitgebers an diesen ausgehändigt. Dies führte zu einem wirksam befristeten Arbeitsverhältnis und nicht zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wie dies der Arbeitnehmer zur Feststellung begehrte.

Die bisher veröffentliche Pressemitteilung lässt nicht erkennen, welcher Zeitraum zwischen Arbeitsaufnahme und Anforderung der Rückgabe des arbeitnehmerseitig unterschriebenen Arbeitsvertrages verstrichen war. Es dürfte aus der Entscheidung jedoch nicht herauszulesen sein, dass die Anforderung der Rückgabe des unterschrieben Vertragsexemplares irgendwann nach Arbeitsantritt erfolgen kann, um die Schriftform zu wahren. Vielmehr wird in einem solchen Fall unverzüglich nach Erkennbarkeit der fehlenden Rückgabe nach Arbeitsantritt diese Aufforderung an den Arbeitnehmer zu formulieren sein und bei Weigerung der Aushändigung eine sofortige Entferung des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz anzuraten sein. Eine Duldung der weiteren Arbeitstätigkeit ohne vorherige Rückgabe eines unterschriebenen Arbeitsvertrages wird im Zweifel zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führen. Kann der Arbeitgeber den Mangel der fehlenden Rückgabe erkennen und handelt er nicht unverzüglich, so wird diese Entscheidung also dem Arbeitgeber nicht weiterhelfen. Es sei dabei darauf hingewiesen, dass die "Erkennbarkeit" der fehlenden Rückgabe nicht gleich dem tatsächlichen "Erkennen" des Mangels ist. Der Arbeitgeber bzw. seine Personalabteilung sind durch diese Entscheidung daher nicht von einer ausreichenden Vertragskontrolle entbunden.

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Ihr Ansprechpartner: RA Stefan Stodolka, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

21. April 2008

§ 28 e SGB VI - BGH stärkt Gläubigergleichbehandlung und schwächt Vorrecht der Sozialkassen

Mit einer Entscheidung vom 27.03.2008 hat der BGH erstmals zu den Streitfragen zu dem ab dem 01.01.2008 neu eingeführten § 28e Abs. 1 S. 2 SGB VI Stellung genommen.

Der BGH verneinte hier eine Rückwirkung auf sog. "Altfälle", mithin in denen das Insolvenzverfahren bereits vor dem 01.01.2008 eröffnet wurde. Damit erteilte der BGH einigen Instanz- und auch Berufungsgerichten sowie der angeblich gesetzgeberischen Intention eine klare Absage.

Dies stärkt gleichfalls Gläubigerrecht in Insolvenzverfahren, da damit die Stärkung der Sozialkassen im Insolvenzverfahre verhindert wird.

Die nunmehr "schleichend" eingeführte Novellierung und Besserstellung der Sozialkassen, die im Jahre 2006 durch einen versuchten Gesetzesentwurf auf breite Ablehnung gestoßen ist, ist damit gestoppt worden.

Gleichfalls hat der BGH in seiner Entscheidung deutlich Kritik an der neu eingeführten Vorschrift geübt. Denn ob der neu eingeführte § 28e Abs. 1 S. 2 SGB VI überhaupt mit den Grundsätzen des deutschen Rechts vereinbar ist, konnte mangels Erheblichkeit für den Streitstand dahin gestellt bleiben.

Es bleibt damit Unsicherheit.

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Ihr Ansprechpartner: RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

12. April 2008

Keine Nachforderung von Betriebskosten ohne ordnungsmäßige Abrechnung - auch nicht bei Zusage

Der BGH urteilte jüngst, dass ein Vermieter Betriebskosten nicht nachfordern kann, wenn er dem Mieter vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2008 auch dann, wenn der Mieter zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen. Die für das Verjährungsrecht geltenden Vorschriften, wonach die Verjährung erneut beginne, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist anerkenne, finde auf die Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung keine entsprechende Anwendung.

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03. April 2008

EuGH: Im Geschäftsverkehr rechtzeitige Zahlung nur im Zeitpunkt des Eingangs auf dem Konto des Gläubigers.

Mit Urteil vom 03.04.2008 hat der EuGH, als immer wichtiger werdendes Gericht, ausgesprochen, dass im Geschäftsverkehr eine Zahlung im Wege der Banküberweisung nach europarechtlichen Vorgaben nur dann rechtzeitig ist, wenn der geschuldete Betrag termingerecht auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wurde.
Relevant ist dies vor allem für anfallende Verzugskosten, wie z.B. Zinsen und Kosten.

Sie sehen, Knowhow beim Forderungseinzug macht sich bezahlt!

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27. März 2008

Pauschalhonorarvereinbarung darf die Mindestsätze der HOAI nicht unterschreiten.

Architekten und Ingenieure haben auf Grund der Marktmacht einiger Auftraggeber immer wieder damit zu kämpfen, dass selbst die Mindestsätze nach der HOAI durch Pauschalhonorarvereinbarungen unterschritten werden. Dabei Bestimmt § 4 HOAI, dass dies eigentlich nicht statthaft ist.
Das OLG Stuttgart hat nunmehr ausgeurteilt, dass eine Pauschalhonorarvereinbarung, die unter den Mindestsätzen der HOAI liegt, nichtig ist und der Auftragnehmer, hier ein Tragwerksplaner, nicht verpflichtet ist, den Auftraggeber auf die Unwiksamkeit hinzuweisen.
Eigentlich eine Rechtslage, die durch die gesetzlichen Vorgaben klar sein dürfte.
Die Besonderheiten der Entscheidung liegen aber auch darin, dass das OLG Stuttgart ausurteilte, dass dem auch EU - Recht nicht entgegenstehe.
Das Gericht setzte sich mithin nicht lediglich mit den nationalen Besonderheiten der HOAI auseinander, sondern prüfte diese gleich anhand des immer wichtiger werdenden Europarechts.

Für Architekten und Ingenieure sicherlich eine erfreuliche Entscheidung.

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17. März 2008

BGH zur Angabe beim Gebrauchtwagenkauf "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: nein"

Der u.a. für das Kaufrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer Entscheidung vom 12.03.2008 mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der in vielen Kfz Kaufverträgen zu findende Hinweis "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: nein" rechtlich zu werten ist.
Die Karlsruher Richter urteilten, dass damit weder eine positive Beschaffenheitsangabe zur Unfallfreiheit des Kfz abgegeben wurde, noch eine "negative" dahingehend, dass das Fahrzeug ggfs. nicht unfallfrei sei. Vielmehr ist die Frage der Unfallfreiheit dadurch schlicht offen gelassen worden.
Dem entsprechend ist nach allgemeinen Grundsätzen ein vorhergehender Unfallschaden als Sachmangel zu berücksichtigen, was den Käufer bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt.

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12. März 2008

BGH zur Musterklage bei der Daimler AG - Ausscheiden Prof. Dr. Schrempp als Insiderinformation

Der u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich kürzlich mit einer Musterklage eines Aktionärs der Daimler (Chrysler) AG auseinandergesetzt.
Gegenstand war, dass der Ausfsichtsrat im Juli 2005 beschloss, dass der Vorstandsvorsitzende Prof. Schrempp zum 31.12.2005 aus seinem Amt ausscheide.
Demgegenüber behauptete der Musterkläger, dass Prof. Schrempp bereits im Mai 2005 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper erklärt habe, dass er zum 31.12.2005 aus seinem Amt ausscheide. Die Vorinstanzen hatten hierüber Beweis nicht erhoben.
Nunmehr verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück, da die Informationen zum vorzeitigen Ausscheiden von Prof. Schrempp eine Insiderinformation gem. § 37b Abs. 1 WpHG sei, die hätte veröffentlicht werden müssen.

Wegen des Musterverfahrens sicherlich eine Entscheidung, die für viele Anleger von Bedeutung ist.

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09. März 2008

OLG Brandenburg zur Kündigung eines Bauvertrages

Das OLG Brandenburg hat jüngst erneut zu der Frage Stellung genommen, wie die Abrechnung eines Bauvertrages nach Kündigung durch den Auftraggeber zu erfolgen hat.
Dabei stellte das OLG - in wesentlicher Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof - klar, dass bei einer Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B oder nach § 649 Satz 1 BGB, der Bauunternehmer im Rahmen der Abrechnung der erbrachten Leistungen darzulegen und zu beweisen hat, welche Leistungen er ausgeführt hat. Außerdem hat er plausibel vorzutragen, wie sich der vereinbarte Werklohn auf erbrachte und auf nicht erbrachte Leistungen aufteilt.
Des Weiteren wird vom Bundesgerichtshof gefordert, dass auch die Kalkulationsgrundlage des Bauunternehmers von diesem darzulegen ist, damit die in Ansatz gebrachten Werte plausibel nachzuvollziehen sind.
Anforderungen, die von einem Bauunternehmen nur bei sehr sorgfältiger Dokumentation zu erfüllen sind.

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05. März 2008

BGH zur Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters

Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung des Vermieters, eine gegebene Kaution getrennt von den sonstigen Vermögenswerten anzulegen, § 551 Abs. 3 BGB.
Die Praxis zeigt jedoch, dass Vermieter dieser gesetzlichen Anforderung oft nicht nachkommen.
Gerade im Insolvenzfall des Vermieters ist dies für den Mieter, der die Kaution geleistet hat, sicherlich eine mehr als ärgerliche Situation, die zu erheblichen Vermögensverlusten führen kann.
Zumal der für das Insolvenzrecht zuständige 9. Zivilsenat des BGH hier entschieden hat, dass ein sog. Anspruch auf Aussonderung dem Mieter nur dann zusteht, wenn der Vermieter tatsächlich auch die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Nur dann kann der Mieter mit einer vollständigen Rückzahlung rechnen.
Verletzt der Vermieter seine Pflicht und legt die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen an, so steht dem Mieter lediglich eine Insolvenzforderung zu, die quotal mit allen anderen Insolvenzforderungen zu befriedigen ist.
Für Mieter bedeutet dies, dass mehr denn je auf den Nachweis der getrennten Anlage bestanden werden muss.

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Ihre Ansprechpartner: RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, RA Raimund Schafmeister und RA Oliver Schulte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

25. Februar 2008

Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers nach Gesellschaftsrecht - Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer?

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 31. Januar 2007 - 22 Sa 5/06, die nicht überraschende Feststellung getroffen, dass beim Erlöschen einer Gesellschaft im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Neuregelung und einem dabei gestalteten Betriebsübergang im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auf einen neuen Betriebsinhaber, ein Widerspruchsrecht der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht besteht. BAG: "Der Kläger konnte dem Wechsel seines Arbeitgebers nicht mit Erfolg nach § 613a BGB widersprechen, da der bisherige Arbeitgeber durch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung erloschen war."

Diese Entscheidung gibt im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungsprozesse mehr Sicherheit bei Planung und Gestaltung. Bislang war in der Literatur umstritten, ob ein Widerspruchsrecht für betroffene Arbeitnehmer besteht und welche Rechtsfolgen bei einem wirksamen Widerspruch in diesen Fällen eintreten konnten. Da bereits der viel bemühte "vernüftige Menschenverstand" schwer erahnen ließ, wie eine Rechtsfolge gegen eine erloschene und damit nicht mehr existente Gesellschaft aussehen sollte, ist die Entscheidung des BAG zu begrüssen, da sie für Rechtssicherheit bei den betriebsaufnehmenden Gesellschaften sorgt. So ist z.B. ein Druckmittel wie "kollektiver Widerspruch gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisse" zur Verunsicherung umwandlungswilliger Gesellschafter nicht mehr ernsthaft zu diskutieren.

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Ihre Ansprechpartner: RA Stefan Stodolka, Fachanwalt für Arbeitsrecht, RA Marc Schneider, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

18. Februar 2008

Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung - Streit um die Wirkungen des neuen § 28e SGB VI

Still und heimlich ist von dem Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2008 ein neuer § 28e Abs. 1 S. 2 SGB VI eingeführt worden, wonach Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die von dem Arbeitgeber als Zahlungspflichtigem geleistet werden, als aus dem Vermögen des Arbeitnehmers geleistet gelten. Dabei ist ein entsprechender Vorschlag im Jahre 2006 einhellig durch die Gesetzgebungsorgane abgelehnt worden.
Dies hat z.B. im Insolvenzfall des Arbeitgebers zur Folge, dass die insolvenzrechtlichen Anfechtungsregelungen nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen greifen, § 143 InsO. Es stelltt sich damit die Frage, ob hier eine Leistung gegenüber dem Arbeitnehmer gegeben ist, die den Insolvenzverwalter zur Anfechtung diesem gegenüber berechtigt. Ob damit den Arbeitnehmern geholfen ist, ist eher als "missglückt" zu bezeichnen. Denn es ergibt sich die Problematik, dass nunmehr wegen dieser Arbeitnehmeranteile die Arbeitnehmer selbst dem Rückforderungsanspruch aus insolvenzrechtlicher Anfechtung unterliegen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob bei Zahlungen, die vor dem 01.01.2008 geleistet wurden, die Gesetzesänderung Auswirkungen hat.
Hier hat das LG Hamburg mit am 22.01.2008 verkündeter Entcheidung ausgeurteilt, dass der neue § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV auf "Altfälle" keine Anwendung finden kann. Eine Entscheidung, der voll und ganz zuzustimmen ist, da der Gesetzesänderung Rückwirkung nicht zukommen kann.
Dennoch bleibt vieles heillos umstritten und insbesondere auf Grund der konträren Rechtsprechung des Bundegerichtshofes bleibt hier Unsicherheit.

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11. Februar 2008

BGH zur Verjährung der Einlageforderung bei der GmbH (und AG)

Mit Urteil vom heutigen Tage hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, wann die Einlageforderung der GmbH gegenüber dem Gesellschafter verjährt.
Gegenstand der Entscheidung war dabei, dass bereits im Jahre 1989 die fällige Einlage in die Kasse der Gesellschaft gezahlt worden war, jedoch auf Grund eines - die Rechtsprechung immer wieder beschäftigenden - Hin- und Herzahlens nicht von einer wirksamen Leistung auf die Stammeinlage ausgegangen werden konnte.
Damit stellte sich die Frage der Verjährung, da erst im Jahre 2004 Klage auf Zahlung der Stammeinlage erhoben wurde.
Als "sprachlich misslungen" stellte der BGH hier die Übergangsvorschriften zum Verjährungsrecht dar und stellte klar, dass schon Verfassungsgrundsätze es gebieten, die neue 10 jährige Verjährungsfrist allenfalls ab dem 01.01.2002 beginnen zu lassen.
Für Gesellschafter eine entscheidende Klarstellung in der Rechtsprechung, da nunmehr mindestens bis 2012 mit einer Überprüfung des Einzahlungsvorgangs und entsprechenden Nachforderungen, gerade auch im Insolvenzfall, gerechnet werden muss.

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03. Februar 2008

Pressemitteilung: FC Eintracht Augustdorf - Insolvenzverfahren eröffnet - Insolvenzplan möglich

Das Amtsgericht Detmold hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des FC Eintracht Augustdorf eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Detmolder Rechtsanwalt Oliver Schulte bestellt.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es nun, das Wesentliche, nämlich den Sport, wieder in den Vordergrund zu rücken. Entsprechend kann der Insolvenzverwalter bestätigen, dass die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs jedenfalls bis zum Ende der Saison gesichert ist. Daneben soll versucht werden, den Verein durch einen mit den Gläubigern auszuhandelnden Insolvenzplan wieder gesund und saniert in die Selbstständigkeit zu entlassen. Schließlich wird derzeit intensiv die Möglichkeit geprüft, das Spielrecht der ersten Mannschaft für die Bezirksliga trotz der Insolvenz zu sichern. Die Chancen hierfür hält Rechtsanwalt Schulte für gut, da die entsprechende Klausel, die hier Sanktionen vorsieht, gegen elementare Vorschriften des Insolvenzrechts verstoßen.

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nun allen Mitgliedern und Freunden des FCE die Möglichkeit geboten, sich wieder auf den Sport zu konzentrieren. Die sportlichen Erfolge der Mannschaften, die von allen Seiten gelobte Ausrichtung der Endrunde der Lippischen Hallenmeisterschaften und nicht zuletzt der große Einsatz aller ehrenamtlichen Helfer von den Mini Kickern bis hin zur ersten Mannschaft zeigen, dass der FCE in sportlicher Hinsicht ein mehr als gut funktionierender Sportverein ist. Mitglieder, Freunde und Förderer des FCE sollten daher nun zusammenrücken und gemeinsam mit an dem Plan für die Zukunft des FCE arbeiten. In diesem Zusammenhang wird besonders auf die Jahreshauptversammlung am 22.02.2008 hingewiesen.

Die vielfach in den Medien diskutierten Themen „Sporthaus“ und „Römertage“ werden im Zuge des eingeleiteten Verfahrens durch den Insolvenzverwalter aufgeklärt werden. Dabei sollte die Klärung aber mit den Beteiligten auf sachlicher Ebene erfolgen, nicht durch den Austausch öffentlicher Beschuldigungen.

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Fachanwälte/Rechtsanwälte Schafmeister - Stodolka - Schulte - Schneider.
Ihre Ansprechpartner: RA Oliver Schulte, ARGE Sportrecht im DAV, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

Weiterführende Informationen:

WDR Lokalzeit - Berichterstattung

02. Februar 2008

Webster Urteil - Empörung bei den Verbänden und Erleichterung bei Profisportlern

Viel Aufsehen hat das sog. "Webster Urteil" in der Sportwelt erregt. Von dem internationalen Sportgerichtshof, CAS (Court Of Arbitration For Sport), ist ausgeurteilt worden, dass der Wechsel eines Profisportlers auch vor Vertragsende möglich ist.
Dieses Urteil kollidiert letztlich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Sportrechts.
Der CAS hat, unter Berufung auf Artikel 17 Abs. 1 des FIFA-Reglements, dem Wechsel des Spielers Andy Webster Recht gegeben.
Allerdings bleibt sowohl für beteiligte Sportler als auch die Vereine Unsicherheit, wie mit dieser Rechtsprechung umgegangen werden soll. Wie verbindlich ist diese CAS Entscheidung.

Kontakt:
Rechtsanwälte Schafmeister - Stodolka - Schulte.
Ihre Ansprechpartner: RA Oliver Schulte, ARGE Sportrecht im DAV, Ra und FA für Arbeitsrecht Stefan Stodolka und RA und FA für Handels- und Gesellschaftsrecht - Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

01. Februar 2008

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Die Änderung des Vertragsinhalts anlässlich einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 TzBfG ist u.a. zulässig, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Verlängerung einen Anspruch auf die Vertragsänderung hatte. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 TzBfG entschieden.

Die Klägerin wurde von der Beklagten am 1. September 2004 zunächst für ein Jahr mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden befristet eingestellt. Am 11. Juli 2005 vereinbarten die Parteien für die Zeit ab dem 1. September 2005 ein befristetes Arbeitsverhältnis für ein weiteres Jahr mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.

Die Vorinstanzen haben der Befristungskontrollklage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Die Befristung zum 31. August 2006 ist unwirksam. Bei der Vereinbarung vom 11. Juli 2005 handelt es sich nicht um eine Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, da die Dauer der Arbeitszeit geändert wurde und nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hierauf kein Anspruch der Klägerin bestand. (Quelle: BAG-Pressemitteilungen)

Kontakt: Ihr Ansprechpartner RA Stodolka, Fachanwalt für Arbeitsrecht

29. Januar 2008

SEPA - Single Euro Payments Area

Seit dem 28.01.2008 gilt offiziell die SEPA - Single Euro Payments Area. Damit soll der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht und vereinfacht werden. Sowohl Überweisungen als auch Lastschriftaufträge sollen europaeinhatlich standardisiert werden.
Dadurch soll ein - vereinfacht gesagt - dem IBAN System angepasstes System geschaffen werden. Mehr Wettbewerb, Preistransparenz, Kostenreduktion und Effizienz soll in Europa geschaffen werden.
Nicht zu letzt Unternehmer sollen von diesem kosten- und zeiteffizienten Zahlungssytem profitieren.
Ob die technische Umsetzung allerdings reibungslos erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Bislang ist dies nicht überall erfolgt.

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27. Januar 2008

BAG - Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung - Probezeitkündigung

Mit einer Entscheidung vom 24.01.2008 hat das Bundesarbeitsgericht zum Schriftformerfordernis bei Kündigungen Stellung genommen und gleichfalls auch eine Entscheidung zur Überprüfung einer vereinbarten Probezeit - anhand der Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen - getroffen.
Im zur Entscheidung stehenden Fall ging es darum, dass die Arbeitsvertragsparteien in einem - vom Arbeitgeber wohl vorformulierten - Arbeitsvertrag eine 6 monatige Probezeit vereinbarten, wobei der Arbeitnehmer lediglich für einfach Arbeiten eingesetzt war. Nach ca. 4 Monaten kündigte der Arbeitgeber, wobei die Unterschrift wohl unleserlich war.
Das BAG urteilte, dass zwar eine Paraphierung dem Schriftformerfordernis bei Kündigungen nicht genüge, es aber auch nicht auf eine Lesbarkeit des Namenszugs ankommt. Dies kommt der Praxis sehr entgegen, da oftmals der Namenszug der Untrschrift nicht eindeutig lesbar ist.
Des Weiteren hat das BAG aber auch ausgeurteilt, dass die Vereinbarung einer Probezeit von 6 Monaten nicht an den gesetzlichen Regelungen über die Inhaltskontrolle Allgemeiner Gschäftsbedingungen zu messen sei, da damit lediglich die gesetzlich mögliche Höchstfrist für Probezeiten ausgenutzt werde. Genau an dieser Stelle ist aber nach wie vor Vorsicht für Arbeitgeber geboten. Denn es sind durchaus ernste Stimmen zu berücksichtigen, wonach bei einfachen Tätigkeiten eine 6 monatige Erprobungsphase nicht gerechtfertigt ist. Das BAG hat sich in dem Urteil aber lediglich zu der Inhaltskontrolle wegen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingelassen.

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23. Januar 2008

Pendlerpauschale - Bundesfinanzhof nimmt Verfassungswidrigkeit der Beschränkungen an

Mit einer soeben erschienen Pressemitteilung hat der Bundesfinanzhof die umstrittene Frage zur Verfassungswidrigkeit der sogenannten Pendlerpauschale dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die Bundesregierung hat hier bekanntlich 2007 ein Gesetz eingeführt, wonach "Berufspendler" die ersten KM zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als sogenannte Werbungskosten geltend machen können. Die heftige Kritik an dieser Regelung dürfte noch jedem in Erinnerung sein. Ebenso die manigfaltig ausgesprochenen Empfehlungen.
Nunmehr hat der Bundesfinanzhof, das höchste bundesdeutsche Gericht in Sachen Steuern, ebenfalls die Vefassungswidrigkeit angenommen und dies dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Grund der Vorlage ist, dass der Bundesfinanzhof nicht selbst ein Gesetz unberücksichtigt lassen darf, wenn - wie geschehen - Verfassungsbedenken geäußert werden.
Für die Betroffenen ist damit noch immer keine Klärung geschaffen, obwohl eine klare Einschätzung eines hohen Gerichts vorliegt, aber weiter Unklarheit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht.
Um hier nicht Rechtsverluste zu erleiden, müssen in den meisten Fällen entsprechende Rechtsbehelfe durch die Betroffenen ergriffen werden. Doch wann dies der Fall ist, ist für viele Betroffene unklar. Ebenso die geltenden Fristen.

Sprechen Sie uns zur Unterstützung an, wir sind gern behilflich.

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20. Januar 2008

Urheberrechtsstreit der VG Wort nocht nicht beendet - Verfasssungsbeschwerde angekündigt

Die VG Wort hat bekanntlich nicht zuletzt durch einige Urteile auf sich aufmerksam gemacht, welche Urheberrechtsabgaben auf Computer und Zubehör zum Gegenstand hatten. Dies sehr erfolgreich.

Der Bundesgerichtshof hatte aber in einem Urteil vom 06.12.2007 nunmehr klargestellt, dass eine Urheberrechtsabgabe auf "Drucker" der VG Wort nicht zusteht, zumindest bis Ende 2007. Ab (spätestens) 2008 besteht mithin die unsichere Lage für Unternehmer, die in diesem Bereich tätig sind, wie man sich zu positionieren hat. Sollen bilanziell entsprechende Rückstellungen gebildet werden?

Bislang ein ungeklärter Komplex, zumal für das laufende Jahr Unsicherheiten wegen der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, was von der VG Wort angekündigt wurde, verbleiben.

Sprechen Sie uns an:

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16. Januar 2008

BGH stärkt Vermieter - Keine Erstattungspflicht der Mieter bei eigenmächtiger Beseitigung eines "Mangels"

In einer Entscheidung vom 16.01.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung gefällt, die nach diesseitiger Auffassung der reinen Gesetzeslage entspricht und damit nicht wirklich ein Novum darrstellt. Da diese Entscheidung aber in den Medien, wie z.B. der Tagesschau, erörtert wurde, soll auch hier eine Darstellung nicht unterbleiben.
Der BGH hat entschieden, dass der Mieter, der einen angeblichen Mangel eigenmächtig und ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Vermieter beseitigt, diese Kosten auch selbst tragen muss.
Auch wenn mit dieser Entscheidung proklamiert wird, dass der BGH damit einen Gleichlauf mit den anderweitigen gesetzlichen Regelungen (Kaufrecht) hergestellt habe, so ist dies nach diesseitiger Auffassung eine Rechtslage, die sich ohnehin aus dem Gesetz ergibt.

Dennoch hat diese Entscheidung selbstverständlich Auswirkungen auf Vermieter und Mieter gleichermaßen. Denn letztlich klarstellende Instanz ist der BGH!

Sprechen Sie uns daher an.

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07. Januar 2008

Internationales Gesellschaftsrecht - auch die BRD fügt sich. Chancen für Unternehmer

Das Bundejustizministerium hat nunmehr - endlich - auf die Vorgaben der bestehenden europarechtlichen Regelungen reagiert und auf die lang umstrittene Frage, ob der Sitz- oder Gründungsstaat für de Anerkunnung der Gesellschaft maßgeblich ist, Stellung genommen. Nach dem Bundesjustizministerium soll es demnach eine Annäherung geben, an die internationalen Gegebenheiten.
Bislang galt in der BRD die sog. Sitzthreorie, mithin war der tatsächliche Sitz der Gesellschaft entscheidend. Allerdings war auch dies uneinheitich durch die Gerichte entschieden worden. Für viele gründungswillige einer Ltd. ein Hindernis. Damit soll nicht ausgesprochen werden, dass die Ltd. nunmehr reizvoller als zuvor ist. Die Probleme bleiben. Aber die Vorteile der Gründung einer internationelen Gesellschaft sind auch in der BRD angekommen und sollen umgesetzt werden. Insbesondere international operierende Firmen werden Vorteile haben können.

Gerade auch in der derzeitigen Konjunkturlage eine Möglichkeit zu Expansion. Allerdings handelt es sich derziet um einen Entwurf des Bundejustizministeriums. Das Gestzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Sprechen Sie uns zur Unterstützung Ihrere Erweiterung auf dem internationalen Parkett an.

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15. Dezember 2007

BGH stärkt Anlegerschutz bei Prospekthaftung (Fall Securenta)

Die Insolvenz der Göttinger Gruppe - hier Securenta - hat nachhaltig auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt.
Im Rahmen der sog. Prospekthaftung hat der BGH nunmehr ausgeurteilt, dass dann, wenn ein fehlerhafter Prospekt Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen begründet, es nicht darauf ankommt, ob dem einzelnen Geschädigten dieser Prospekt auch tatsächlich zugänglich gemacht wurde.
Vielmehr wirken sich Prospektfehler hier genaus so aus, als sei dem Anleger der Prospekt persönlich ausgehändigt worden, wenn die Entscheidung zur Beteiligung hierauf gestützt wird.

Eine große Erleichterung für viele geschädigte Anleger in den letzten Insolvenzen bedeutender Anlegermodelle, wie Securenta, DM - Beteiligungen AG oder Wohnungsbau Leipzig West.

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13. Dezember 2007

EuGH - Bei einem Unfall im Ausland kann am Gericht des Wohnortes geklagt werden.

Mit einer Entscheidung vom heutigen Tage (13.12.2007) hat der Europäische Gerichtshof Stellung dazu genommen, ob die in der Verordnung (EG) Nr. 44/2001enthaltenen Zuständigkeitsregelungen bei Versicherungsverträgen eine Zuständigkeit des eigenen Wohnortes eines im Ausland (der EU) geschädigten Verkehrsunfallsopfers begründen.
Vorausgegangen war eine Vorlagefrage des Bundegerichtshofs (BGH). In dem zur Entscheidung stehenden Fall haben die Vorinstanzen entschieden, dass eine ausländische Versicherungsgesellschaft nicht im Heimatland des Geschädigten verklagt werden kann. Konkret ging es um einen deutschen Staatsangehörigen, der in einen Unfall in den Niederlanden verwickelt wurde und in der BRD gegen die niederländische Versicherung geklagt hatte.
Gegen die ablehenden Vorinstanzen hat sich der EuGH ausgesprochen, mit der Begründung, dass die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 den Schutz des Schwächeren, mithin auch des Geschädigten, beabsichtige und damit eine Klage am Wohnort des Geschädigten zugelassen werden muss, wenn eine direkte Klage gegen den Versicherer zulässig ist. Der Unfallverursacher selbst kann hingegen nicht vor den heimischen Gerichten verklagt werden.

Damit ist endlich das Hindernis weggeschafft, dass Opfer von im EU Ausland sich ereignenden Unfällen Ihre Reche auch noch im Ausland geltend machen müssen.

Zwar bleiben noch Fragen, dennoch stellt die Entscheidung eine wesentliche Erleichterung für Opfer von Verkehrsunfällen im Ausland dar.

Eine pdf Version des Urteils finden Sie beigefügt.

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Weiterführende Informationen:

Urteil EuGH

10. Dezember 2007

BGH erklärt Stammkapitalaufbringung bei einer GmbH & CO KG im Fall der vereinbarten Rückgewährung als Darlehn für unwirksam

Mit Urteil vom heutigen Tage hat der für das Gesellschaftsrecht zuständige 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) Stellung zu der in der Praxis häufig auftretenden Frage Stellung genommen, ob eine wirksame Leistung des Stammkapitals einer Komplementär GmbH dann vorliegt, wenn die GmbH das erhaltene Stammkapital vereinbarungsgemäß sogleich der KG als Darlehen zur Verfügung stellt.
Diese Frage war gerade in der jüngsten Vergangenheit durch konträre Entscheidungen des OLG Hamm und des OLG Jena diskutiert worden.
Während das OLG Hamm hier keine wirksame Aufbringung des Stammkapitals sah und zur erneuten Zahlung verurteilt hat, hat das OLG Jena in einer ähnlichen Situation die Klage auf erneute Zahlung des Stammkapitals abgewiesen, wie die Vorinstanz auch.
Der BGH hat nun dieses Urteil aufgehoben und ausgeurteilt, dass eine wirksame Aufbringung des Stammkapitals in diesen Fällen nicht vorliegt, wenn absprachegemäß die von den GmbH Gesellschaftern geschuldete Stammeinlage an die KG als Darlehen gezahlt wird, sofern diese von identischen Gesellschaftern beherrscht wird.
Gerade im Insolvenzfall ergeben sich hierdurch Möglichkeiten der Insolvenzgläubiger, durch den Insolvenzverwalter entsprechende Zahlungsansprüche zu realisieren.
Die Gesellschafter einer GmbH & Co KG, die auch dieses Konstrukt zur Grundlage gemacht haben, stehen jedoch vor einer erheblichen Haftungsproblematik.

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07. Dezember 2007

Dienstunfall einer Lehrerin auf Klassenfahrt beim Duschen

Der VGH Baden Württemberg hat ausgeurteilt, dass dann, wenn eine Lehrerin sich während des Aufenthalts in einem Landschulheim beim morgendlichen Duschen verletzt ein Dienstunfall vorliegt. Selbiges gilt sicherlich auch für männliche Lehrer, was aber vorliegend nicht streitgegenständlich war.
Zur Begründung wurde darauf abgestellt, dass ein Lehrkörper während der Zeit einer Klassenfahrt grundsätzlich 24 Stunden im Dienst ist und damit ein Dienstunfall zu bejahen ist.
Dies steht - anscheinend - im Gegensatz zu einer Entscheidung des VG Koblenz aus Oktober 2007, wonach bei einem Ausrutscher in der Dusche bei einem mehrtägigen Fortbildungslehrgang kein Dienstunfall vorliegt, da der Unfall nicht durch eine dienstliche Tätigkeit - Duschen - veranlassst war. Vielmehr gehöre es zu den Mindestanforderungen an den Beamtendienst, ein gepflegtes Äußeres zu präsentieren, so dass der Duschvorgang nicht als lehrgangsspezifisch einzuordnen sei.
Da Beamten allerdings eine besondere Fortbildungsverpflichtung trifft, in dem Sinne, dass auch im Staatshaftungsrecht stets auf einen sich immer fortbildenden Beamten abzustellen ist, können diese Entscheidungen kaum in Einklang gebracht werden.

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03. Dezember 2007

Globalzessionen auch nach der Entscheidung des BGH auf dem Prüfstand

Nach der lang erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Anfechtbarkeit und Verrechenbarkeit bei vereinbarten Globalzessionen bleibt auch jetzt noch Verunsicherung.
Der BGH hat zwar entschieden, dass Globalzessionsverträge auch wegen zukünftig entstehender Forderungen lediglich wegen Kongruenz, mit Folge des erforderlichen Wissens beim Zessionar, anfechtbar sind, dennoch wurde - wie üblich für den BGH - auch die Möglichkeit der Inkongruenten Anfechtung offen gelassen.
Problem ist dabei allerdings nicht die insolenzrechtliche Anfechtbarkeit, sondern die zu Grunde liegende Vereinbarung. Denn diese muss die allgemeinen zivilrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmbarkeit, erfüllen. Dies erfordert, dass die abzutretenden Forderungen genau bestimmt sind. Dies wird sicherlich zukünftig mehr denn je Prüfstand sein.

Eine vermeintlich geklärte Rechtslage entpuppt sich damit als vage und klärungsbedürftig für die betroffenen Gläubiger.

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28. November 2007

Persönliche Haftung von Gesellschaftern im Insolenzfall

Mit einer Entscheidung vom 28.11.2007 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass dann, wenn ein Insolvenzverwalter mit persönlich haftenden Gesellschaftern einen Vergleich schließt, dies auch die übrigen Gläubiger im Insolvenzfall bindet. Diese können nicht mehr auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter zugreifen.
Zu Grunde lag dabei eine Klage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes WaG (ZVK) gegen einen Gesellschafter bürgerlichen Rechts (GbR).
Wie auch bei der KG und oHG ist diese Gesellschaftsform durch eine (z.T.) persönliche Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet. Im Insolenzfall bestimmt § 93 InsO, dass hier Ansprüche wegen dieser persönlichen Haftung vom Insolvenzverwalter geltend zu machen sind. Es stellt sich aber die Frage, ob nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die persönlich haftenden Gesellschafter hier erneut von den Gläubigern der Gesellschaft in Anspruch genommen werden können.
Hier urteilte das BAG, dass ein Vergleichsschluss und ein damit einhergehender Erlass der übersteigenden Verbindlicheiten auch die Gläubiger in dem Insolvenzverfahren bindet, und zwar auch nach Abschluss selbigen.
Dies bedeutete für die persönlich haftenden Gesellschafter damit, dass hier eine möglichst umfassende Lösung sämtlicher Ansprüche im Insolvenzverfahren mit dem Insolvenzverwalter erfolgen sollte.
Zu beachten ist aber, dass hier eine Entscheidung aus arbeitsrechtlicher Sicht vorliegt. Zwar folgen auch Instanzgerichte aus dem zivilrechtlichen Bereich dieser Rechtsprechung, als geklärt kann dies dennoch nicht bezeichnet werden.

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26. November 2007

Corporate Governance Kodex stützt keine aktienrechtliche Anfechtungsklage

Das Landgericht München (I) hatte gerade zu entscheiden, ob auch der (deutsche) Corporate Governance kodex eine aktienrechtliche Anfechtungsklage stützen kann, was verneint wurde.
Gegenstand war, dass Ferdinand Piech als Aufsichtsrat in den MAN Konzern gewählt werden sollte, obwohl bekanntlich auch andere Posten von ihm wahrgenommen werden.
Das LG München I urteilte in diesem Zusammenhang, dass dem Corporate Governance Kodex insofern keine satzungsgleiche Wirkung zukomme, die eine aktienrechtliche Anfechtungsklage stützten könnte.
Unerheblich sei daher, dass Herr Piech Aufsichtsrat bei MAN und VW sei und sich mögliche kollisionen und wettbewerbsrechtliche Auswirkungen ergeben könnten.
Der Corporate Governance Kodex soll - zur Erläuterung - gerade einen Kodex auf der Mangement Ebene darstellen, um möglich unternehmensschädliche Einbringungen zu verhindern. So jäh gestoppt wird dieser zu einem zahnlosen Papiertiger.
Es muss allerdings angemerkt werden, dass das Urteil des LG München I derzeit nicht rechtskräftig ist.
Damit Aktionäre dennoch Ihre Rechte und Kontrollmöglichkeiten ausschöpfen können, sollte entsprechender Rechtsrat eingeholt werden.

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21. November 2007

Altersdiskrimierung junger Arbeitnehmer - EuGH soll entscheiden.

Im Arbeitsrecht gilt bei der Berechnung von Kündigungsfristen, dass sich diese mit längerer Beschäftigungsdauer ebenfalls verlängern. In § 622 Abs. 2 BGB ist aber geregelt, dass Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mitgerechnet werden.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte nun einen Fall zu entscheiden, wo sich dies bei einer 39 - järigen Arbeitnehmerin, die seit 1996 in dem Unternehmen beschäftigt war, dahin auswirkte, dass bei Berücksichtigung der Regelung des § 622 Abs. 2 BGB die Kündigungsfrist bis zum 31.01.2007 lief und bei Nichtberücksichtigung bis zum 30.04.2007.
Also durchaus eine Vorschrift, die bei langer Beschäftigungsdauer von erheblicher Relevanz ist.
Wegen der EG Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 (2000/78/EG v. 27.11.2000) hat das LAG Düsseldorf die Frage, ob die Vorschrift des § 622 Abs. 2 BGB mit Europarecht zu vereinbaren ist, nunmehr dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft vorgelegt.
Es stellt sich aber vordringlich die Frage, welche Folge denn ein eventueller Verstoß des § 622 Abs. 2 BGB gegen Eurroparecht hat. Ist die Kündigung dann unwirksam oder gilt anderenfalls die längere Frist? Auch hier ist viel umstritten und der Standpunkt, dass die Kündigung unwirksam ist, was sich ggfs. erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit herausstellt, wird ernsthaft vertreten.
Sprechen Sie uns an, damit diese Probleme so sicher wie möglich gelöst werden können.

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Ihre Ansprechpartner: RA Stefan Stodolka - Fachanwalt für Arbeitsrecht - und RA Marc Schneider - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

16. November 2007

Rechtsschutzmöglichkeiten werden nicht verkürzt - Berufungssumme soll bleiben.

Derzeit finden sich Bemühungen des Bundesrates, also der Ländervertretung, auf Anhebung des Betrages, ab dem eine Berufung gegen erstinstanzliche Urteile möglich sein soll. Zur Zeit liegt die "Beschwerdegrenze" bei 600,00 EUR. Ein Vorstoß des Bundesrates sah vor, diese auf 1.000,00 EUR anzuheben.
Durch den bisherigen Betrag von 600,00 EUR waren viele Bürger bei Unterschreiten dieser Summe bereits weitestgehend rechtlos gestellt. Die Anhebung würde mithin eine Verschärfung dieser Situation bedeuten.
Zum Vergleich sind derzeit ca. 57% über der "Beschwerdesumme" von 600,00 EUR. Nach dem Vorstoß des Bundesrates würde diese Quote unter ca. 45% sinken.
Begründet wurde dieser Vorschlag - mal wieder - mit nicht ausreichenden Finanzmitteln in der Justiz. Nur kann dies nicht zu Lasten der Bürger gehen. Eine funktionierende Justiz ist Grundlage eines Rechtstaates und kann nicht durch mangelnde Mittel aufgehoben werden.
Das der Vorstoß des Bundesrates abgelehnt wurde ist - aus unserer Sicht - daher zu begrüßen.
Einen Link zum Gesetzesentwurf finden Sie beigefügt. Aus diesem ergibt sich, dass die - knappen - Haushaltsmittel zu Lasten der Rechtsuchenden gelöst werden sollen.

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Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Schafmeister - Stodolka - Schulte, Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

Weiterführende Informationen:

Entwurf Gesetzesänderung Berufungssumme

12. November 2007

FC Eintracht Augustdorf stellt Insolvenzantrag

LZ vom 10.11.2007

FCE Augustdorf: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der an den Zusammenhalt appelliert
Augustdorf (der). Das Detmolder Amtsgericht hat gestern Mittag den Rechtsanwalt Oliver Schulte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für den FC Eintracht Augustdorf bestellt. Gestern Nachmittag gab es daraufhin Gespräche und Akteneinsicht beim Vorstand des FCE, der am Donnerstag den Insolvenzantrag gestellt hatte. Erstes Resultat: Der Spielbetrieb des Vereins ist zunächst gesichert.
Der FCE-Vorstand um den Vorsitzenden Klaus Senft braucht nun in jedem Fall einer Entscheidung die Zustimmung des Detmolder Juristen, der auf Anfrage der LZ seine Prioritäten für die nächsten Schritte skizzierte: "Das Wichtigste ist nun, dass der Spielbetrieb weitergeht." Erst im Anschluss an diese kurzfristige Zielsetzung werde man die Probleme um den Neubau des Sportheims in Angriff nehmen - "damit die Situation nicht noch schlimmer wird". Erste Telefonate sowohl mit Klaus Senft als auch mit Bürgermeister Dr. Andreas Wulf kurz nach der Bestellung durch das Amtsgericht hätten ihm gezeigt, dass alle Beteiligten dies offenbar genauso sähen.
In einem dritten Schritt, so Oliver Schulte weiter, müsse analysiert werden, wie es zu dieser Situation gekommen sei, und schließlich darüber entschieden werden, ob ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden solle.
Hinsichtlich der Fortführung des Spielbetriebs zeigte sich der vorläufige Insolvenzverwalter bereits vor dem ersten Treffen in Augustdorf optimistisch, dass "man das hinbekommen wird". Nachmittags traf er Klaus Senft und bestätigte anschließend seine Prognose: "Der Spielbetrieb kann fortgesetzt werden - auf jeden Fall für dieses Jahr." Das Ergebnis sei dem Einsatz des FCE-Vorstandes zu verdanken.
Bezüglich des Sportheims bekannte der vorläufige Insolvenzverwalter: "Das ist ein komplexeres Problem, als es sich bisher öffentlich dargestellt hat." Dennoch vermied er Schwarzmalerei. Es stehe noch nicht fest, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet werden müsse. Voraussetzung sei allerdings, dass sich alle Beteiligten zusammensetzten, statt bei der Schuldfrage nur mit dem Finger auf den anderen zu zeigen.
Nächste Woche wird sich Oliver Schulte nach eigener Aussage mit Bürgermeister Dr. Andreas Wulf treffen, um die Situation zu erörtern. Der erste Termin mit dem FCE-Vorstand habe ihn aber ermutigt: "Wir haben schon viel erreicht. Man darf nicht vergessen - es geht um Breitensport in einem für Augustdorf wichtigen Verein."
Oliver Schulte kennt sich mit den Augustdorfer Verhältnissen und Protagonisten gut aus. In diesem Jahr hatte der Jurist bereits das Insolvenzverfahren der HSG Augustdorf/Hövelhof abgewickelt. Ursache der aktuellen Misere ist eine Finanzierungslücke von 103.000 Euro beim Bau des FCE-Sportheims
Quelle: LZ vom 10.11.2007

Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Oliver Schulte

03. November 2007

Sog."Cold Call" Anrufe auch bei Call by Call Nutzung wettbewerbswidrig.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 30.10.2007 ausgeurteilt, dass auch sog. "Cold Call" Anrufe bei Nutzung der "Vorwahl vor der Vorwahl" nicht berechtigt sind. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale NRW den Telefonanbieter Arcor in Anspruch genommen, Werbeanrufe bei Verbrauchern zu unterlassen, die zeitweilen die Arcor Dienste durch Einwahl mit der Nummer "01070" nutzten.
Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Verbraucherzentrale Recht und urteilte, dass allein das Anwählen der entsprechenden Vorwahlnummer noch nicht zu einem Vertragsverhältnis führt, welches nachfolgende Anrufe bei den Nutzern rechftertigt.

Viele kennen die Situation, dass ohne erkennbaren Grund plötzlich derartige Anrufe erfolgen. Aber gerade auch für regionale Mitbewerber sind solche Anrufe wettberwerbsverzerrend, was nicht toleriert werden kann.

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29. Oktober 2007

Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber im Fall von Mobbing durch das BAG bejaht.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem ein Oberarzt durch den vorgesetzten Chefarzt "gemobbt" wurde und wohl psychisch erkrankte.
Das BAG hat den Arbeitgeber für den entstandenen Schaden als haftbar angesehen, mithin nicht den "mobbenden" Chefarzt, sondern die anstellende Einrichtung selbst.
Gleichfalls urteilte das BAG allerdings, dass ein Anspruch des Oberarztes auf Entlassung des Chefarztes nicht besteht.
Für Arbeitgeber wird die Situation damit immer undurchschaubarer und haftungsrechtlich gefährlich. Denn Sie haben sich nicht nur schützend vor den "gemobbten" Arbeitnehmer zu stellen, sondern haften ggfs. auch für eingetretene Schäden bei dem Arbeitnehmer.
Auch diese Entscheidung zeigt erneut, wie wichtig die Kenntnis der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung ist.

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25. Oktober 2007

Firmenbestattung und Nichtabführung Sozialversicherungsbeiträge durch den (faktischen) Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 24.10.2007 erneut Stellung genommen zu dem strafrechtlichen Verantwortungsbereich von Geschäftsführern bei der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266 a StGB. Hier besteht eine deutliche Kluft in der Rechtsprechung innerhalb des BGH zwischen den Zivil- und Strafsenaten. Dadurch wird die Situation für die Geschäftsführer unüberschaubar.
Konkret war es in dem zur Entscheidung stehenden Fall so, dass der BGH sich mit sogenannten D/H-101 Bescheinigungen zu befassen hattte. Dabei handelt es sich um auf Grund bilateraler Sozialversicherungsabkommen ausgestellte Bescheinigungen, welche die Sozialversicherungspflicht von im Ausland beschäftiger Arbeitnehmer bestätigen, hier solcher, die von einer ungarischen Gesellschaft angestellt waren und in Deutschland Tätigkeiten ausübten.
Der BGH hat hier entschieden, dass diese Bescheinigungen – anders als die innerhalb der Europäischen Union verwendeten, nahezu inhaltsgleichen E101-Bescheinigungen – für die Strafgerichte nicht in gleicher Weise bindend sind. Der BGH hat die freisprechenden Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung die Sachen zurück verwiesen.
Erneut eine Haftungsverschärfung für Geschäftsführer, insbesondere für im EU Ausland ansässiger Firmen, die Ihre Geschäftstätigkeit in der BRD durch "entsandte" Mitarbeiter entfalten.
Auch in der Fachpresse wird derzeit erneut vermehrt über die Haftungsgefahren von Geschäftsführern diskutiert. Dabei insbesondere auch über die Frage der strafrechtlichen Verantwortung und die zivilrechtlichen Haftungsfolgen bei sog. "Firmenbestattungen". Dabei ist strikt zu trennen zwischen dem neuen, offiziellen Geschäftsführer und dem z.T. tatsächlich weiter als faktischen Geschäftsführer agierendem vormaligen Geschäftsführer.
Dabei wird angenommen, gestützt auf eine BGH Entscheidung vom 14.05.2007, dass innerhalb der geltenden Drei-Wochen-Frist, innerhalb derer gem. § 64 Abs. 2 GmbhG Insolvenzantrag bei Vorliegen der Voraussetzungen zu stellen ist, ein ernsthafter Sanierungsversuch unternommen werden muss. Anderenfalls greife die Haftung, sowohl zivil- als auch strafrechtlich durch. Die Haftung der (faktischen) Geschäftsführer wird damit nochmals klar umgrenzt.
Diese Situationen zeigen, dass eine "Firmenbestattung" nicht ein ernsthaft in Erwägung zu ziehender Versuch zur Rettung aus der Krise sein kann. Vielmehr gilt es für den ggfs. haftenden Geschäftsführer hier Klarheit zu schaffen und nach anderen, ernsthaften Sanierungsmöglichkeiten zu suchen, um so auch die beteiligten Gläubiger vor Schäden zu bewahren. Ein unüberschaubares Feld, welches sichere und unverzügliche Beratung nahezu unumgänglich macht.

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21. Oktober 2007

Filesharing - falsche Abmahnung geht zu Lasten des Abmahnenden.

Auch in der von Günther Jauch moderierten Sendung "SternTV" ist kürzlich über die Praktiken der Musikindustrie und deren Rechsanwalt berichtet worden. Z.T. wurde diese Thematik in der (lokalen) Presse auch aufgegriffen und "empfohlen", dass nicht auf die Ratschläge der Sendung "gehört werden solle". Dem kann so pauschal sicherlich nicht gefolgt werden.
Tatsächlich liegen die Probleme nämlich wesentlich tiefer, als z.T. suggeriert wird. Mit einem einfachen "löschen" von Dateien ist es eben nicht getan, zumal hier der relvate Haftungstatbestand bereits verwirklicht wurde. Vielmehr stellt sich die Frage, ob tatsächlich der von der Musikindustrie behauptete Verstoß gegen Urheberrechte gegeben ist. Vielfach ist es auch so, wie wir bereits berichtet haben, dass die "Anschlussinhaber", insbesondere bei Nutzung sog. WLAN Netzwerke, gar nicht kontrolliern (können) - auch wenn dies erfoderlich ist - wer die relevante IP Adresse nutzt.
In jedem Fall verbietet sich eine pauchale Vergabe von Ratschlägen und die individuelle Situation muss überprüft werden.
In diesem Zusammenhag hat auch das Landgericht Stuttgart mittlerweile ausgeurteilt, dass u.U. die Abmahnkosten, die in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellt werden, nicht rechtmäßig sind. Oftmals werden auch die Staatsanwaltschaften eingeschaltet, allein um die Adressen der "Nutzer" in Erfahrung zu bringen. Spätestens hier muss eingegriffen werden, da auch die Staatsanwaltschaft sich hier mittlerweile für die Interessen der Musikindusrie zu Unrecht eingespannt fühlt.

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Rechtsanwälte Schafmeister - Stodolka - Schulte.
Ihre Ansprechpartner: RA Marc Schneider - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Moltkestr. 12, 32756 Detmold, Tel: 05231/92100, Fax 05231/921050, Mail: info@insolweb.de

15. Oktober 2007

BGH nimmt erneut Stellung zum Rücktritt bei Kauf eines Gebrauchtwagens mit Unfallschaden

Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte sich mit einer Entscheidung vom 10.10.2007 erneut mit der Fragestellung zu beschäftigen, ob ein nicht bekannt gegebener Unfall beim Gebrauchtwagenkauf einen sog. Sachmangel im Sinne des geltenden Kaufrechts darstellt, der den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dabei stützte sich der Sachverhalt darauf, dass das erworbene Fahrzeug linksseitig einen unfallbedingten Karosserieschaden aufwies, auf den der Verkäufer nicht hingewiesen hat. Eine exakte Vereinbarung der Kaufvertragsparteien, dass der Wagen ohne Unfall ist, hat es hingegen nicht gegeben.
Dennoch - so der BGH - rechtfertigt ein Unfallschaden einen Rücktritt vom Vertrag dann, wenn durch den Unfall nicht lediglich Bagatellschäden eingetreten sind.
Die Abgrenzung, wann ein Bagatellschaden vorliegt und wann nicht, bleibt hingegen schwierig.
Allerdings bleibt der BGH - richtigerweise - seiner eingeschlagenen Linie treu. Einzelheiten zum Sachverhalt können Sie auch dem unten beigefügten Hyperlink auf die original Presseerklärung des BGH entnehmen.

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Weiterführende Informationen:

Link zur original Presseerklärung des BGH

13. Oktober 2007

Europäische Privatgesellschaft - EU Kommission plant entsprechendes Gesetz

Das Gesellschaftsrecht in der EU soll modernisiert und reformiert werden, nicht zuletzt durch Schaffung einer "Europäischen Privatgesellschaft" (EPG). Auch die EU Kommission hat nun entsprechende Vorschläge erarbeitet. Diese beziehen sich insbesondere auf die "EPG".
Nachdem nunmehr die europaeinheitliche "AG" geschaffen und möglich ist, sollen auch andere Unternehemensformen eurparechtlich auf eine solide Grundlage gestellt werden. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen und Einzelfirmen sollen nach der geplanten Gesetzeslage zum "europakonformen" Handeln zugelassen werden und damit wettbewerbsfähiger werden
Denn innerhalb der Staatengemeimschaft Europa ist noch immer die Behandlung einzelner Gesellschtaftsformen unterschiedlich. In der BRD läßt sich dies an der Ltd. festmachen, obwohl mit der GmbH Reform ab 2008 eine echte Alternative bereit steht.
Dies jedenfalls sind die Pläne von Charles McCreevy, dem Binnenmarktkommissar der EU.

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10. Oktober 2007

Probezeit für Arbeitnehmer von 6 Monaten z.T. unwirksam

Mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm ist ausgeurteilt worden, dass auch die Vereinbarung einer Probezeit von 6 Monaten unwirksam sein kann.
Dies widerspricht eigentlich dem klaren Wortlaut des § 622 Abs. 3 BGB, wonach eine Probezeit bis zu 6 Monaten wirksam vereinbart werden kann. Dennoch sollen einzelne Beschäftigungen für eine solche Erprobung nicht erforderlich sein, so dass LAG Hamm. Dies erzeugt Verwirrung.
Das LAG Hamm stellt damit erneut klar, wie wichtig die Kenntnis der Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrecht ist, da immer wieder in einzelnen Entscheidung von dem scheinbar klaren Gesetzeswortlaut abgewichen wird.
Gerade wegen des geltenden Kündigungsschutzgesetzes und dieser Entscheidung gilt es hier für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Fristen zu beachten.

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04. Oktober 2007

BGH konkretisiert Angabepflichten im (Internet) Versandhandel

Mit zwei Urteilen von 04.10.2007 (I ZR 22/05 und I ZR 143/04) hat der u.a. auch für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu den erforderlichen Angaben nach dem sog. Fernabsatzgesetz Stellung genommen. Konkret ging es um die Verpflichtung von (Internet) Versandhändlern zum Hinweis darauf, dass in die Werbung eingestellte Preise nach § 1 Abs. 2 PAngV auch einen Hinweis darauf enthalten müssen, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten. Eine Entscheidung also auch für all diejenigen, die auf der eigenen Homepage einen "Shop" bereit stellen. Allerdings ist die strenge Auffassung der Vorinstanz, dass der Hinweis direkt neben dem Preis angebracht sein muss, vom BGH nicht bestätigt worden. Es besteht also ein gewisser Gestaltungsspielraum. Ähnliches gilt für die erforderliche Angabe der anfallenden Versandkosten.
Weiter war von einem Mitbewerber beanstandet worden, dass spätestens bei Auslieferung der Ware der Konkurrent auf die gesetzlichen Gewährleistungsregeln hinweisen müsse, wenn er keine gesonderten Regelungen vertraglich vereinbart. Dem erteilte der BGH eine klare Absage. Ein Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungerechte ist nicht erforderlich.

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02. Oktober 2007

BAG zu sog. "Ein - Euro - Jobbern" - Status der Betroffenen und Rechte des Betriebsrats

Mit zwei Entscheidungen (26.09.2007 und 02.10.2007) hat das Bundesarbeitsgericht zu sog. "Ein - Euro - Jobbern" jüngst Stellung genommen.
In der Entscheidung vom 26.09.2007 ging es um den Status der Betroffenen als solchen, mithin um die Frage, ob hier ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht. Hier entschied das BAG, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt, da die zu Grunde liegenden Rechtsbeziehungen öffentlich rechtlicher Natur sind.
Die weitere Entscheidung vom 02.10.2007 betraf die Frage, ob einem Betriebsrat bei dem beschäftigenden Betrieb ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung solcher "Ein - Euro - Jobber" zusteht.
Wer meint, dass wegen der zuvor negierten Arbeitnehmereigenschaft ein solches Mitbestimmungsrecht nicht bestehen könne, irrt.
Denn das höchste deutsche Arbeitsgericht urteilte, dass sehr wohl der Betriebsrat beim Einsatz von "Ein - Euro - Jobbern" mitzubestimmen hat, da diese mit den weiteren Arbeitnehmern in den Betrieb eingegliedert sind und zusammen mit diesen zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeit verrichten, was für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ausreichend ist.
Auf den ersten Blick zwei Entscheidungen, die widersprüchlich sind, auf Grund der Besonderheiten des Arbeitsrechts jedoch folgerichtig. Dies zeigt erneut die Komplexität der Materie des Arbeitsrechts, welches zur strikten Trennung zwischen dem individuellen und kollektiven Bereich zwingt und ferner oftmals überlagert wird durch europarechtliche Bestimmungen.
Für Abeitgeber sicherlich mehr als verwirrend.

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27. September 2007

Handelsvertreterausgleichsanspruch - Wann ist jemand "Stammkunde" einer Tankstelle, BGH Urteil vom 12.09.2007

Mit einer Entscheidung vom 12.09.2007 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen für den Handelsvertreterausgleichsanspruch konkretisiert, wann jemand Stammkunde einer Tankstelle ist und welche Darlegungslasten den Betreiber der Tankstelle und auch das Mineralölunternehmen treffen.
Konkret ging es daraum, dass der Tankstellenbetreiber eine Umfrage eines Institus vorlegte und dadurch versuchte, den Umfang der Stammkundschaft festzulegen. Das Mineralölunternehmen legte hingegen Abrechnungen aus EC - Lastschriftverfahren und Kreditkartenzahlungen vor und reduzierte so drastisch die vom Tankstellenbetreiber angegebene Stammkundenanzahl. Grundsätzlich billigte der BGH ein solches Vorgehen des Mineralölunternehmens, allerdings müsse die Richtigkeit und Vollständigkeit einer solchen Aufstellung ggfs. durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Außerdem urteilte der BGH, dass ein Stammkunde dann ein solcher ist, wenn er mindestens einmal im Quartal die Tankstelle aufsucht. Dann bestehe eine gewisse Bindung und das Aufsuchen der Tankstelle geschehe nicht nur zufällig.
Allerdings sind die Grenzen fließend und die Tatsächlichkeiten müssen genau ermittelt werden!

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