Aktuelles

16. Mai 2012
BFH: Umsatzsteuerpflicht bei privaten Verkäufen über Ebay

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18. April 2012
BVerfG: Abmahnung wegen Filesharing durch Drittnutzer klärungsbedürftig

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05. April 2012
Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rollt weiter

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Transparenz und Information

Sollte das von Ihnen gesuchte Insolvenzverfahren im Gläubigerinformationssystem nicht geführt werden oder sollten Sie weitere Informationen wünschen, können Sie diese hier anfordern.

Haben Sie rechtzeitig zu einem Prüfungstermin eine Forderung in einem Verfahren angemeldet, unterrichten wir Sie nach der Bestätigung durch das Gericht unverbindlich über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Forderung. Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über die Kerninformationen des Verfahrens.

Auch wenn das Gesetz vorsieht, dass laufend Berichte nur dem Gericht zu erstatten sind, haben wir Verständnis für Ihr Informationsbedürfnis.

Haben Sie aber bereits eine Forderung angemeldet, können Sie den jeweils aktuellsten Bericht einfach bei uns abzufragen. Identifizieren Sie sich dazu einfach mit den nachfolgenden Angaben, die Sie alle bequem dem Ihnen vorliegenden Auszug aus der Insolvenztabelle entnehmen können.

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Bitte beachten Sie aber, dass die Insolvenztabelle durch das Insolvenzgericht geführt wird. Wir können Sie daher immer nur ohne Gewähr für die Richtigkeit über den aktuellen Stand unseres Systems informieren. Einen verbindlichen Auszug aus der Insolvenztabelle kann nur das Insolvenzgericht erstellen.

Schafmeister & Partner
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Telefon: 05231 . 9210-0